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01. Juli 2021 | Newsletter Soziales
Newsletter Soziales, Ausgabe Juli 2021
Übersicht
1. Jetzt anmelden: Fachtagung zum Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe
2. Werkstätten und Corona: Impfungen ermöglichen Rückkehr zum Regelbetrieb
3. Das Pflegefamiliengeld in NRW: neues LVR-Faktenpapier informiert
4. LVR-Beratung vor Ort startet in drei Pilotregionen
5. LVR vergibt Mitmän Preis für inklusive Projekte: Bewerbungsphase gestartet
6. Neuer LVR-Jahresbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen
7. Politische Partizipation geht weiter: Neuer LVR-Beirat Inklusion und Menschenrechte hat sich konstituiert
8. Ausschreibung Bundesteilhabepreis 2021: Jetzt bewerben!
9. LVR-Stellenmarkt
1. Jetzt anmelden: Fachtagung zum Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe

Mit der Reform der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz haben die Themen „Selbstbestimmung“ und „Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts“ eine neue Bedeutung erhalten.

Die Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die „volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“ zu fördern. Gleichzeitig gilt es für die Umsetzung in der Praxis herauszufinden, welche Verfahren und Instrumente dafür erforderlich sind, um das Wunsch- und Wahlrecht und damit die Selbstbestimmung zu stärken. Diese Frage steht im Mittelpunkt der LVR-Fachtagung „Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe“, die live am 30. August von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr aus dem LVR-Landesmuseum Bonn gestreamt wird. Eine Anmeldung ist erforderlich. Wir bitten um Ihre Anmeldung bis zum 16. August.

Wir stellen die Ergebnisse zweier Projekte aus NRW im Hinblick auf die Neugestaltung der Leistungen vor und diskutieren sie mit den Referent*innen und Ihnen. Das Projekt des Landesverbandes für Menschen mit einer Körper- und Mehrfachbehinderung in NRW (lvkm NRW) mit dem Titel „Selbstbestimmt Wohnen in NRW“ sowie das von Bethel.regional in Kooperation mit der Ev. Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe durchgeführte Projekt "Wahlmöglichkeiten sichern" haben sich zum Ziel gesetzt, Menschen mit einem komplexen Unterstützungsbedarf bei der Gestaltung ihrer Wohnwünsche zu unterstützen.

Hier geht’s zur Anmeldung

Die Agenda als Download finden Sie hier (barrierefrei)

2. Werkstätten und Corona: Impfungen ermöglichen Rückkehr zum Regelbetrieb

Viele Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Nordrhein-Westfalen (NRW) haben aufgrund der positiven Entwicklungen hinsichtlich Infektionszahlen und Impfquote bereits ihren vollen Betrieb wiederaufgenommen oder eine hohe Anwesenheitsquote ihrer Beschäftigten. 76 Prozent der Werkstattbeschäftigten in NRW nutzten bereits Anfang Juni wieder das Teilhabe-Angebot in ihrer Werkstatt. Seit dem 28. Juni 2021 kehren schrittweise alle Werkstätten zum Regelbetrieb zurück. Dabei wird zugesagt, dass die einzelnen Werkstätten je nach Lage vor Ort individuelle Wege mit dem zuständigen Landschaftsverband vereinbaren können. Grundsätzlich gilt: Werkstattbeschäftigte können ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung wieder an ihrem Arbeitsplatz in der Werkstatt tätig werden. Und auch den Fahrdienst oder den öffentlichen Nahverkehr können diese Menschen mit Behinderung wieder wie gewohnt nutzen. Allerdings gilt im Fahrdienst weiterhin die Maskenpflicht. Auch die Arbeitsschutzstandards müssen von den Werkstätten in der jeweils gültigen Fassung eingehalten werden. LVR und LWL stellen auch klar, dass Werkstattbeschäftigte nicht gezwungen werden, in die WfbM zurückzukehren. Sollte dies nicht gewünscht sein, ist zur Klärung des weiteren Unterstützungsbedarfs ein Gesamtplanverfahren einzuleiten.

Zur Pressemitteilung gelangen Sie hier.

Zur Corona-Seite gelangen Sie hier.

3. Das Pflegefamiliengeld in NRW: neues LVR-Faktenpapier informiert

Rund 900 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Rheinland leben in einer Pflegefamilie. Hier erleben sie unterstützt ein Aufwachsen im familiären Umfeld, mit Eltern und mitunter Geschwistern. Im Frühjahr 2021 haben die beiden Landschaftsverbände LVR und LWL die finanziellen Leistungen für Pflegefamilien in NRW landeseinheitlich neu gestaltet. Rückwirkend zum 01.01.2021 wird schrittweise ab Juni 2021 das neue Pflegefamiliengeld eingeführt, das im Einzelfall mehr als 2.200 Euro betragen kann. Es setzt sich zusammen aus den materiellen Aufwendungen für die existenzsichernden Leistungen für das Kind bzw. den Jugendlichen, den Kosten der Erziehung sowie einem einheitlichen Entlastungsbetrag, der den besonderen Umständen der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung Rechnung trägt. Ein neues Faktenblatt informiert über das neue Pflegefamiliengeld in NRW, seine Bestandteile und ihre Berechnung und die Ansprechpartner*innen beim LVR. Es steht zum Download(barrierefrei) und zur Bestellungim Publikationsverzeichnis zur Verfügung.

4. LVR-Beratung vor Ort startet in drei Pilotregionen

Mit dem Bundesteilhabegesetz hat der LVR als Träger der Eingliederungshilfe umfassende Beratungsaufgaben für Menschen mit Behinderung erhalten. Um den Klient*innen kurze Wege zu ermöglichen, baut das LVR-Dezernat Soziales schrittweise ein Beratungsangebot vor Ort in den Mitgliedskörperschaften auf und aus. Pandemie-bedingt gestaltete sich der Start der persönlichen Beratung vor Ort holprig. Nun erlauben jedoch sinkende Inzidenz- und steigende Impfzahlen den Start der Beratung vor Ort an drei Pilot-Standorten. In Duisburg, Gummersbach und Bergheim starten die Beratungsteams ihr Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderung. Eine Terminvereinbarung ist jedoch erforderlich; auch ist die Zahl der Besucher*innen unter Corona-Bedingungen noch begrenzt. Die jeweiligen Kontaktdaten zu den Ansprechpersonen und weitere Informationen, auch in Leichter Sprache, entnehmen Sie dem jeweiligen Flyer:

LVR-Beratung vor Ort Duisburg

LVR-Beratung vor Ort Oberbergischer Kreis

LVR-Beratung vor Ort Rhein-Erft-Kreis

5. LVR vergibt Mitmän Preis für inklusive Projekte: Bewerbungsphase gestartet

Bereits zum zweiten Mal können sich Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Behinderung in diesem Jahr für den Mitmän Preis des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) bewerben. Mit dem ausgelobten Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro sollen Projekte von Menschen bis 27 Jahre ausgezeichnet werden, die sich für Respekt, Solidarität, Toleranz und Humanität einsetzen und ihre Wirkung vor allem im Rheinland entfalten. Dabei entfallen 5.000 Euro auf den ersten, 3.000 Euro auf den zweiten und 2.000 Euro auf den dritten Platz. Bewerbungen können bis zum 30. September 2021 online eingereicht werden.

Egal, ob als Soloprojekt oder im Team, digital oder analog, große oder kleine Initiative – bewerben können sich alle, die mit ihren Projekten einen Beitrag für eine inklusivere Gesellschaft leisten und sich für die vom LVR vertretenen Werte und Themen engagieren. Weitere Informationen zum Zukunftspreis Mitmän, die ausführlichen Teilnahmebedingungen sowie das Bewerbungsformular gibt es hier.

6. Neuer LVR-Jahresbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen

Auch im Pandemie-Jahr 2020 hat sich der LVR mit vielen Aktivitäten und Maßnahmen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) eingesetzt. Dies dokumentiert der neue Jahresbericht zum LVR-Aktionsplan „Gemeinsam in Vielfalt“, der durch den LVR-Ausschuss für Inklusion im Mai 2021 beschlossen wurde.

Der Bericht beschreibt insgesamt 64 Aktivitäten, die einen Beitrag zu den Zielrichtungen des LVR-Aktionsplans darstellen.

Der LVR-Aktionsplan „Gemeinsam in Vielfalt“ bildet seit 2014 die zentrale Grundlage für die Umsetzung der BRK im LVR. Im Mittelpunkt des Aktionsplans stehen zwölf Zielrichtungen – wie zum Beispiel Personenzentrierung, Sozialraumorientierung, Barrierefreiheit oder Partizipation. Sie verankern die wesentlichen menschenrechtlichen Anliegen der BRK dauerhaft im gesamten Verband.

Zum aktuellen Jahresbericht gelangen Sie hier.

Weiterführende Informationen zum LVR-Aktionsplan gibt es auf inklusion.lvr.de

7. Politische Partizipation geht weiter: Neuer LVR-Beirat Inklusion und Menschenrechte hat sich konstituiert

Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist ein zentrales Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention, das der LVR sehr ernst nimmt. Er hat daher einen Beirat von Selbstvertreter*innen eingerichtet, der dem LVR-Ausschuss für Inklusion beratend zur Seite steht. Am 2. Juli 2021 hat sich der neue LVR-Beirat Inklusion und Menschenrechte konstituiert. Über den Beirat werden die Selbstvertretungsorganisationen der Menschen mit Behinderungen in NRW kontinuierlich an den politischen Beratungen des LVR beteiligt und bezüglich ihrer Belange befragt.

Wie in der letzten Wahlperiode sieht die Geschäftsordnung eine Zusammenarbeit mit dem Verein Landesbehindertenrat NRW e.V. vor. Dieser kann aus einem „Mitglieder-Pool" in jede Sitzung des Beirates bis zu sieben stimmberechtigte Vertreter*innen entsenden.

Die Beauftragte der Landesregierung NRW für die Belange der Menschen mit Behinderungen hat als Gast grundsätzlich Rederecht. Auch eine Vertretung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen kann als Gast mit Rederecht teilnehmen.

Der Ausschuss für Inklusion und sein Beirat für Inklusion und Menschenrechte tagen grundsätzlich in gemeinsamer öffentlicher Sitzung. Mehr Informationen zum Ausschuss für Inklusion und seinen Beirat erhalten Sie hier.

8. Ausschreibung Bundesteilhabepreis 2021: Jetzt bewerben!

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt seit 2019 den Bundesteilhabepreis für eine gelungene inklusive Sozialraumgestaltung aus. Ab sofort können sich Interessierte für den diesjährigen Preis bewerben. Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit auf Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Im Jahr 2021 ist das Thema „Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten“.

Der Bundesteilhabepreis ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert, der Erst-Platzierte erhält 10.000 Euro. Bewerben können sich Akteur*innen aus den Bereichen Unterstützung, Assistenz und Pflege - Leistungsanbieter und Unterstützungsdienste ebenso wie Anbieter spezieller Teilhabeprogramme oder digitaler Lösungen, Verbände und Vereine, Kommunen und Regionen. Gesucht werden Gute- Praxis-Beispiele, Modellprojekte oder bewährte Konzepte, die einen inklusiven Sozialraum trotz der COVID-19-bedingten Kontaktbeschränkungen aufrechterhalten haben und zur Nachahmung anregen. Im Fokus der Bewerbung sollte die Ermöglichung der selbstbestimmten Teilhabe und der Alltagsbewältigung stehen. Weitere Informationen rund um den Bundesteilhabepreis finden Sie unter bundesteilhabepreis.de.

9. LVR-Stellenmarkt

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) sucht regelmäßig qualifiziertes Personal. Mit rund 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter vielen Teilzeitbeschäftigten, ist der LVR einer der größten kommunalen Arbeitgeber im Rheinland. Sein vielfältiges Aufgabengebiet bietet berufliche Perspektiven sowohl in pflegerischen und sozialen als auch in verwaltungstechnischen und handwerklichen Berufen. Sie haben Interesse an einer Stelle beim Landschaftsverband Rheinland? Stellenangebote des LVR-Dezernates Soziales sind der Rubrik „Verwaltung“ zugeordnet.

Karriere beim LVR
FAQ zum Thema (Online-)Bewerbung

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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