Am 02.12.2021 beschloss die erweiterte MPK weitreichende flächendeckende Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Damit werden nun Kapazitätsbegrenzungen für Kulturveranstaltungen und weitergehende Auflagen (2G, Maskenpflicht) für Veranstaltungen aller Größen als bundesweite Mindeststandards vorgegeben; abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen und aktuellen Inzidenzwerten sind darüberhinausgehende weitere Maßnahmen (Absagen, Schließungen) vorgesehen. Dies alles hat erhebliche Auswirkungen auf die Planung von einzelnen Kulturveranstaltungen und von Tourneen.
Der Sonderfonds erkennt deshalb freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 stattfinden sollten, als „pandemiebedingt“ an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen (also sowohl in der „integrierten Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 möglichen Teilnehmern und in der „Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern).
Bedingungen:
- Die Absage muss spätestens bis zum 23.12.2021 erfolgen und bis zu diesem Datum über die Registrierungsplattform gemeldet werden.
- Die Regelung gilt grundsätzlich nur für bereits registrierte Veranstaltungen.
- Eine Registrierung ist für Veranstaltungen dann noch bis zum 23.12.2021 möglich, wenn der Ticketverkauf für die in Rede stehende Veranstaltung nachweislich bis spätestens am 06.12.2021 begonnen hatte.
- Es sind nur solche Kosten erstattungsfähig, die bis zum 23.12.2021 nachweislich entstanden sind bzw. begründet wurden.
Information
https://www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/aktuelles/freiwillige_absagen_mglich
Grafische Darstellung
https://hcp-ed368da8-0a15-4aec-a333-f8a23f47be15.s3.eu-central-1.amazonaws.com/Freiwillige_Absage_auf_einen_Blick_10504741f1.pdf
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