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Pressemeldung

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Sonderfond des Bundes für Kulturveranstaltungen - Freiwillige Absagen möglich

Der Sonderfonds eröffnet eine neue befristete Absageoption. Kulturveranstaltungen, die im Zeitraum vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 stattfinden sollten, können bis zum 23.12.2021 freiwillig abgesagt werden. Seit Mitte November 2021 ist in der Bundesrepublik Deutschland wieder ein exponentieller Anstieg der Corona-Inzidenzzahlen zu verzeichnen. Die erweiterte Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) kündigte am 18.11.2021 abhängig von der aktuellen Hospitalisierungsrate vor Ort weiterhin Beschränkungen für Kulturveranstaltungen an (2G, 2G plus, weitergehende Maßnahmen). Das Robert Koch Institut (RKI) warnt klar vor der Durchführung und dem Besuch größerer Veranstaltungen – zumal im Herbst und Winter der Großteil dieser Veranstaltungen in Innenräumen stattfindet.

Am 02.12.2021 beschloss die erweiterte MPK weitreichende flächendeckende Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Damit werden nun Kapazitätsbegrenzungen für Kulturveranstaltungen und weitergehende Auflagen (2G, Maskenpflicht) für Veranstaltungen aller Größen als bundesweite Mindeststandards vorgegeben; abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen und aktuellen Inzidenzwerten sind darüberhinausgehende weitere Maßnahmen (Absagen, Schließungen) vorgesehen. Dies alles hat erhebliche Auswirkungen auf die Planung von einzelnen Kulturveranstaltungen und von Tourneen.

Der Sonderfonds erkennt deshalb freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 stattfinden sollten, als „pandemiebedingt“ an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen (also sowohl in der „integrierten Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 möglichen Teilnehmern und in der „Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern).

Bedingungen:

  • Die Absage muss spätestens bis zum 23.12.2021 erfolgen und bis zu diesem Datum über die Registrierungsplattform gemeldet werden.
  • Die Regelung gilt grundsätzlich nur für bereits registrierte Veranstaltungen.
  • Eine Registrierung ist für Veranstaltungen dann noch bis zum 23.12.2021 möglich, wenn der Ticketverkauf für die in Rede stehende Veranstaltung nachweislich bis spätestens am 06.12.2021 begonnen hatte.
  • Es sind nur solche Kosten erstattungsfähig, die bis zum 23.12.2021 nachweislich entstanden sind bzw. begründet wurden.

Information
https://www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/aktuelles/freiwillige_absagen_mglich

Grafische Darstellung
https://hcp-ed368da8-0a15-4aec-a333-f8a23f47be15.s3.eu-central-1.amazonaws.com/Freiwillige_Absage_auf_einen_Blick_10504741f1.pdf

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