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10. November 2022
Das Miteinander von Frühen Hilfen und ASD im Jugendamt gestalten
Ziel dieser Arbeitshilfe ist es, Wissen und Impulse für eine im Sinne der Familien wirksame Zusammenarbeit zwischen den Frühen Hilfen und dem ASD zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitshilfe soll den Akteur*innen vor Ort Handlungssicherheit bezüglich der Aufträge und Arbeitsweisen der jeweiligen Arbeitsfelder vermitteln sowie zur Verbesserung der Zusammenarbeit in den kommunalen Netzwerken, Angeboten und Diensten beitragen.

Dieser Zielsetzung geht die Arbeitshilfe nach, indem sie

  • einführend zunächst einen Überblick über die jeweiligen rechtlichen und konzeptionellen Grundlagen sowie Aufgabenprofile der Arbeitsfelder Frühe Hilfen und ASD bietet
  • anschließend grundlegende Gelingensbedingungen der Zusammenarbeit beider Arbeitsfelder beschreibt
  • in einem dritten Schritt der Frage nachgeht, wie in der einzelfallorientierten Zusammenarbeit Schnittstellen und Übergänge zwischen den Frühen Hilfen und den Angeboten, Leistungen und Aufgaben des ASD im Kontext der Hilfen zur Erziehung und der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gestaltet werden können und welche Absprachen dafür fallübergreifend erforderlich sind
  • danach Hinweise zur Bedeutung und den Chancen einer Zusammenarbeit in Netzwerken gibt und
  • abschließend nach den Auswirkungen organisationaler Strukturen der Verortung und der Stellenprofile Früher Hilfen im Jugendamt mit Blick auf die Aufgabenerfüllung der Frühen Hilfen und die Zusammenarbeit beider Handlungsfelder fragt.

Arbeitshilfe downloaden (PDF, 782 kB)

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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