Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kinder als Täter“
Gegenstand einer Kleinen Anfrage ist die Beteiligung strafunmündiger Kinder auf Tatverdächtigenseite an Straftaten. Die Anfrage erfolgte zu den Straftatkomplexen Tötungsdelikte, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Körperverletzung, Diebstahl sowie Sachbeschädigung. Die Antwort der Bundesregierung basiert auf den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2022, die im Februar 2023 veröffentlicht wurde. Nach einem jahrelangen Abwärtstrend ist die Zahl der strafunmündigen Tatverdächtigen im Jahr 2022 angestiegen und bewegt sich auf das Niveau von 2009 zu. Die Tatverdächtigen besaßen in circa 70 Prozent der Fälle die deutsche Staatsangehörigkeit.
BT-Drucks 20/6674
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2023 beschlossen, dem Bundestag zu empfehlen, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Petition zu überweisen, in der ein wirkungsvolles Programm zum Schutz von Frauen gegen Gewalt sowie die sofortige Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gefordert wird. Zur Begründung weist der Ausschuss auf die steigende Anzahl geschlechtsbedingter Tötungsdelikte an Mädchen und Frauen hin. Die Kriminalitätszahlen zeigten, dass Deutschland beim Schutz von Frauen gegen Gewalt im internationalen Vergleich Nachholbedarf habe.
Kampagne: „Schieb den Gedanken nicht weg“
Im November 2022 ist die bundesweite Kampagne „Schieb den Gedanken nicht weg“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gestartet worden. Ziel der Kampagne ist es, breitflächig die Botschaft sichtbar zu machen, dass sexuelle Gewalt auch in der eigenen unmittelbaren Umgebung stattfinden kann.
Nun liegen erste Ergebnisse der begleitenden Evaluation vor. Auf der Webseite der Kampagne wird unter anderen darüber informiert, was man über sexuelle Gewalt wissen sollte und es werden Handlungsmöglichkeiten Betroffener aufgezeigt. Zudem können die Produkte der Kampagne weiter genutzt werden, es können Broschüren, Flyer und weitere Informationsmaterialien bestellt werden, um auf das sensible Thema aufmerksam zu machen. Es besteht auch die Möglichkeit einen Kampagnen-Newsletter zu abonnieren.
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Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger (UMA) in Deutschland
Die Bundesregierung hat ihren jährlichen Bericht zur Situation von UMA in Deutschland veröffentlicht. Er bezieht sich auf die Entwicklungen im Jahr 2021, nimmt aber auch an einigen Stellen auf das Jahr 2022 Bezug. In diesem Zeitraum prägten insbesondere die Corona-Pandemie, der Angriffskrieg auf die Ukraine sowie die allgemein gestiegenen Einreisen von UMA den Themenbereich. Grundlage des Berichts ist eine zum Ende des Jahres 2021 im Auftrag des BMFSFJ durchgeführte Online-Befragung der Jugendämter und stationären Einrichtungen sowie amtliche Statistiken und die Ergebnisse aktueller Untersuchungen von Hochschulen und Forschungsinstituten. Darüber hinaus wurden die Länder und Fachverbände zur Situation der UMA befragt.
Dargestellt wird unter anderem, wie die Belastung der Kommunen hinsichtlich der Unterbringung und Versorgung gestiegen ist. Aufgrund des Fachkräftemangels und den fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten können übliche Versorgungsstrukturen vielerorts nicht aufrechterhalten werden. Die Abfrage, die unter den UMA getätigt wurde, hat ergeben, dass sich die verschlechterte Versorgungssituation direkt auf das Wohlergehen der UMA auswirkt.
UMA Bericht BMFSFJ
Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen stärken
Die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Landtag Nordrhein-Westfalen haben den Antrag gestellt, auf Grundlage des Landeskinderschutzgesetzes eine oder einen unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechte für Nordrhein-Westfalen einzurichten. Es seien bereits zahlreiche Strukturen zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Wahrnehmung der Kinderrechte etabliert. Im Zuge der Verabschiedung des Landeskinderschutzgesetzes sei man einig gewesen, den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen stetig weiterzuentwickeln. So soll nunmehr geprüft werden, eine unabhängige Beauftragte oder einen unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten in NRW einzurichten. Diese Stelle könne nicht nur eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung vorantreiben, sondern Bestrebungen und Prozesse um die Themen der Aufarbeitung, Prävention und Intervention nachhaltig fördern. Der/Die Beauftragte könne Kinderschutz und Kinderrechte betreffende Themen in die öffentliche Diskussion bringen sowie weiterentwickeln und Impulse setzen.
LT-Drucks 18/4119
Demokratisch und nicht indifferent – Positionspapier zum Neutralitätsgebot in der Kinder- und Jugendhilfe
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe hat ein Positionspapier für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt, um angesichts der zunehmenden Konfrontation von Fachkräften und Ehrenamtlichen mit demokratie- und menschenfeindlichen Überzeugungen, Orientierung zu bieten. Thematisiert wird, was das Grundgesetz mit seinem parteipolitischen und religiös-weltanschaulichen Neutralitätsgebot meint, wie die Praxis diese Grundpfeiler einer freiheitlichen Demokratie in ihre Arbeit integrieren und Instrumentalisierungen und bewussten Fehlinterpretationen entgegenwirken kann. Neben der ausführlichen Erläuterung des Neutralitätsgebotes gibt das Positionspapier auch konkrete Handlungshinweise in Bezug auf den Bildungsauftrag des SGB VIII.
Positionspapier AG Kinder und Jugendhilfe
Impulspapier zu Vormundschaft
Der Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. hat ein weiteres Impulspapier zur fachlichen Diskussion zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz veröffentlicht. Die Vormundschaftsreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, weise Parallelen zu den Veränderungen im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auf und das Papier setzt sechs Impulse zu Kinderrechten, Beteiligung, Kooperation mit Eltern, Beschwerderechten, Selbstorganisationen sowie Kontinuitätssicherung. Gleichzeitig werden einige zu klärende Fragestellungen für die Praxis benannt.
Impulspapier Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.
Die Professionalisierung der Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe mit § 9a SGB VIII
Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes am 10. Juni 2021 ist erstmals in § 9a SGB VIII die verbindliche Einrichtung von unabhängigen, fachlich nicht weisungsgebundenen Ombudsstellen durch die Länder gesetzlich geregelt.
Im Auftrag des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe ist nun ein umfassendes Gutachten zu zentralen Aspekten der konkreten Ausgestaltung von Ombudsstellen erstellt worden. Im vorgelegten Gutachten werden Inhalt und Reichweite der gesetzlichen Grundlage vertieft untersucht und mit dem status quo der zivilgesellschaftlich entwickelten Tätigkeit der Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe abgeglichen. Insbesondere die Zielgruppe von Ombudschaft, der Aufgabenbereich der Ombudsstellen, die Wahrung der Unabhängigkeit, eine bedarfsgerechte und niedrigschwellige Ausgestaltung, mögliche Inhalte von Landesausführungsgesetzen und die Finanzierung der Ombudsstellen werden ausführlich betrachtet.
Rechtsgutachten Ombudschaft
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