Datenschutz – (k)ein Hindernis im Kinderschutz (!)?
Im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern ist ein umfassendes an der Praxis orientiertes Regelwerk über den sicheren datenschutzrechtlichen Umgang zur Sicherung des Kindeswohls entstanden. Die Grundlagen, Begriffserklärungen und Rechtsvorschriften werden im ersten umfangreichen Kapitel vermittelt. Thematisiert werden die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die nationalen Vorschriften in den Sozialgesetzbüchern (SGB) I und X. Es folgt ein Kapitel zum Kinderschutz mit Vorschriften des SGB VIII und KKG sowie ein Kapitel zu Kooperation und Netzwerkarbeit.
Regelwerk über den sicheren datenschutzrechtlichen Umgang zur Sicherung des Kindeswohls
Sozialdatenschutz im Kontext ehrenamtlicher Vormundschaft
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. hat eine Expertise veröffentlicht, die sich mit dem Thema Sozialdatenschutz beschäftigt. Sie geht auf datenschutzrechtliche Fragen ein, die sich im Kontext des Aufbaus einer systematischen Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und (potentiellen) ehrenamtlichen Vormündern ergeben. Thematisiert werden die Datenverarbeitung rund um Akquise und „Matching“, die sozialdatenschutzrechtlichen Informationspflichten, der Wechsel von einer Amts- zu einer ehrenamtlichen Vormundschaft sowie die Aktenaufbewahrung nach Beendigung einer ehrenamtlichen Vormundschaft. Schließlich wird noch die Speicherung von Daten der ehrenamtlichen Vormünder durch das Jugendamt beleuchtet.
Expertise zum Thema Sozialdatenschutz
Empfehlungen des Deutschen Vereins zum inklusiven Kinderschutz
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 19. Juni 2024 Empfehlungen zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes herausgegeben. Dieser Kinderschutz, unabhängig von Behinderungen, sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Staatsbürgerschaft oder anderer individueller Merkmale soll sich nach dem Deutschen Verein am individuellen Bedarf und den spezifischen Rahmenbedingungen ausrichten. Der erste Teil der Empfehlung beschäftigt sich mit dem Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung bei Kindern mit Behinderungen, der zweite Teil mit den Dimensionen zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes und in einem dritten Teil werden die Entwicklungsschritte auf dem Weg zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes beleuchtet.
Die Empfehlungen richten sich an alle Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe, Lehrkräfte und weiteres Fachpersonal an Schulen, Eltern (-verbände) sowie Verantwortliche der Fachpolitik und Hoch- und Fachschulen.
Empfehlungen des Deutschen Vereins zum inklusiven Kinderschutz
Analyse zu kindgerechter Justiz in der strafgerichtlichen Praxis
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in Kooperation mit der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) eine Publikation im Rahmen der kindgerechten Justiz in der strafgerichtlichen Praxis über die Rechte von Kindern und Jugendlichen als Zeuginnen und Zeugen erstellt. Die Analyse beruht auf einer Online-Befragung und zeigt auf, welche Voraussetzungen für eine kindgerechte Justiz erfüllt sein müssen und beschreibt den Status quo der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention mit Blick auf minderjährige Zeuginnen und Zeugen sowie Verletzte in hiesigen Strafverfahren.
Analyse des Deutschen Institut für Menschenrechte in Kooperation mit der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) zu kindgerechter Justiz in der strafgerichtlichen Praxis
Umgangskontakte gestalten
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. und das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. haben eine gemeinsame Handreichung veröffentlicht. Sie richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und beleuchtet im ersten Teil die Grundlagen der Umgangsgestaltung, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Benennung und Bedeutung der Familie. In einem zweiten Teil zeigen Fallbeispiele, wie viele unterschiedliche Sichtweisen es auf eine konkrete Situation geben kann, dies angereichert mit Begriffen und Konzepten aus der Forschung. Im dritten Teil werden zwei konkrete Methoden vorgestellt, mit deren Hilfe im Gespräch verschiedene Perspektiven entwickelt werden können.
Handreichung des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e.V. und des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V.
Podcast und Videoclip zur Einrichtungsaufsicht
Der Verein Careleaver e.V. hat eine Internetseite für Careleaver zum Thema Einrichtungsaufsicht erstellt.
Neben einer grundsätzlichen Information junger Menschen über die Einrichtungsaufsicht oder betriebserlaubniserteilende Behörde wird ein Kontakt genannt, der dabei helfen soll, bei Problemen die richtige Ansprechperson zu finden.
Zudem wird ein Podcast „Kinder- und Jugendhilfe im Fokus“ verlinkt, der einen Einblick in die Tätigkeit einer Fachkraft gibt, welche für die Beaufsichtigung und Beratung von Einrichtungen zuständig ist. Des Weiteren wurde für jüngere Kinder ein verlinkter Video-Clip zu diesem Thema erstellt, um ihnen ihre Rechte zu erklären und die Einrichtungsaufsicht näher zu bringen. Die Seite gibt zudem eine Übersicht über alle Einrichtungssaufsichten in Deutschland mit unmittelbarer Verlinkung. Letztlich wird auf einen Reflexionsbogen hingewiesen, der Fachkräften in Ihrer Tätigkeit unterstützen soll und je nach Zielgruppe an die Bedarfe angepasst werden kann.
Internetseite für Careleaver zum Thema Einrichtungsaufsicht des Vereins Careleaver e.V.
Bundeslagebild 2023 zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche
Am 8. Juli 2024 hat das Bundeskriminalamt ein neues Bundeslagebild zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche vorgestellt. Hierin wird ein Anstieg der Fallzahlen, insbesondere in den Bereichen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und der Herstellung, Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte, verzeichnet.
Bundeslagebild 2023 des Bundeskriminalamts zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche
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