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Pressemeldung

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Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe"

Ausgabe Juli/August 2024

1. Aus der Gesetzgebung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen

Strafrechtlicher Schutz vor Deepfakes

Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 einen Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes beschlossen. Das bestehende Strafrecht erfasse das Phänomen der Deepfakes bisher nur in Teilaspekten, so dass die Schaffung eines neuen Tatbestandes „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung“ erforderlich sei.

Der Strafrahmen für die Verbreitung computertechnisch hergestellter oder veränderter, aber wirklichkeitsgetreu wirkender Aufnahmen soll bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe betragen, bei Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs in der Höchststrafe fünf Jahre. In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat, Programme zur Erkennung und Kennzeichnung von Deepfakes auf den Weg zu bringen.

Der Gesetzentwurf wird in Kürze im Bundestag beraten.

Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes

Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren

Das Bundesministerium der Justiz hat am 24. Juli 2024 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren und zur Stärkung des Verfahrensbeistands vorgelegt.

Mit zahlreichen Maßnahmen soll der Schutz gewaltbetroffener Eltern und Kinder verbessert werden. Durch die Einführung eines Wahlgerichtsstandes soll zukünftig der aktuelle Aufenthaltsort eines Kindes geheim gehalten werden können. Zudem sollen die sich aus der Istanbul-Konvention ergebenen Amtsermittlungspflichten des Familiengerichts in Fällen von Gewaltbetroffenheit besonders hervorgehoben werden. Darüber hinaus soll die 2009 eingeführte Pauschalvergütung des Verfahrensbeistands angepasst und erhöht werden. Weiterhin regelt der Gesetzentwurf, dass gegen eine einstweilige Anordnung über einen Umgangsausschluss zukünftig Betroffene Beschwerde einlegen können.

Der Gesetzentwurf ist an Institutionen und Verbände zur Abgabe von Stellungnahmen versandt worden.

Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren und zur Stärkung des Verfahrensbeistands

Änderung der nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetze zum SGB VIII

Nach der 1. Lesung am 4. Juli 2024 ist das Gesetz zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend - federführend -, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales, an die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder sowie an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen überwiesen.

Der Gesetzentwurf sieht die landesrechtliche Umsetzung und Konkretisierung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in den nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzen vor.

Weiterhin werden zahlreiche Anpassungen vorgenommen, die Anforderungen aus der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe oder den aktuellen Stand fachlicher Diskussionen aufgreifen oder ausschließlich redaktioneller Natur sind.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den weiteren Ausbau von Ombudsstellen, mehr Berücksichtigung von verschiedenen Familienkonstellationen im Pflegekinderwesen und eine Stärkung der Vielfalt in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe vor.

Gesetz zur Änderung der nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII

Erlass zu offenen Ganztagsschulen und außerschulischen Betreuungsangeboten

Das Landeskabinett hat am 2. Juli 2024 den gemeinsamen Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerschulische Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ vom Ministerium für Schule und Bildung und vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW gebilligt. Der Erlass soll den Rahmen für die Weiterführung der OGS als Kooperationsmodell von Schule und Jugendhilfe auch unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs bilden. Die Landesregierung will im kommenden Jahr über 884 Millionen Euro für die Offenen Ganztagsschulen bereitstellen.

Im Einzelnen sieht der Erlass folgende Regelungsinhalte vor: Die bestehenden Regelungen zur OGS bleiben im Grundsatz unverändert. Die gewachsenen und etablierten Strukturen sollen genutzt werden, um das Tempo beim Platzausbau beizubehalten. Weiterhin wird es für die Offenen Ganztagsschulen keiner Betriebserlaubnis bedürfen. Die OGS soll aus den bestehenden Strukturen heraus weiterentwickelt werden Die Zusammenarbeit der Träger der Jugendhilfe und der Schulträger soll gestärkt werden. Schulträger stimmen sich zukünftig bei der Einrichtung einer OGS mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger auf Grundlage eines gemeinsamen Bildungsverständnisses ab. Kooperationsvereinbarungen bilden die Grundlage der Zusammenarbeit und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird künftig Partner dieser Vereinbarung.

Der Kabinettsbeschluss wird in die BASS – die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften – übertragen und verkündet werden.

Der Erlass wird am 01. August 2026 in Kraft treten.

Erlass zu offenen Ganztagsschulen und außerschulischen Betreuungsangeboten

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2. Publikationen

Datenschutz – (k)ein Hindernis im Kinderschutz (!)?

Im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern ist ein umfassendes an der Praxis orientiertes Regelwerk über den sicheren datenschutzrechtlichen Umgang zur Sicherung des Kindeswohls entstanden. Die Grundlagen, Begriffserklärungen und Rechtsvorschriften werden im ersten umfangreichen Kapitel vermittelt. Thematisiert werden die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die nationalen Vorschriften in den Sozialgesetzbüchern (SGB) I und X. Es folgt ein Kapitel zum Kinderschutz mit Vorschriften des SGB VIII und KKG sowie ein Kapitel zu Kooperation und Netzwerkarbeit.

Regelwerk über den sicheren datenschutzrechtlichen Umgang zur Sicherung des Kindeswohls

Sozialdatenschutz im Kontext ehrenamtlicher Vormundschaft

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. hat eine Expertise veröffentlicht, die sich mit dem Thema Sozialdatenschutz beschäftigt. Sie geht auf datenschutzrechtliche Fragen ein, die sich im Kontext des Aufbaus einer systematischen Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und (potentiellen) ehrenamtlichen Vormündern ergeben. Thematisiert werden die Datenverarbeitung rund um Akquise und „Matching“, die sozialdatenschutzrechtlichen Informationspflichten, der Wechsel von einer Amts- zu einer ehrenamtlichen Vormundschaft sowie die Aktenaufbewahrung nach Beendigung einer ehrenamtlichen Vormundschaft. Schließlich wird noch die Speicherung von Daten der ehrenamtlichen Vormünder durch das Jugendamt beleuchtet.

Expertise zum Thema Sozialdatenschutz

Empfehlungen des Deutschen Vereins zum inklusiven Kinderschutz

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 19. Juni 2024 Empfehlungen zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes herausgegeben. Dieser Kinderschutz, unabhängig von Behinderungen, sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Staatsbürgerschaft oder anderer individueller Merkmale soll sich nach dem Deutschen Verein am individuellen Bedarf und den spezifischen Rahmenbedingungen ausrichten. Der erste Teil der Empfehlung beschäftigt sich mit dem Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung bei Kindern mit Behinderungen, der zweite Teil mit den Dimensionen zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes und in einem dritten Teil werden die Entwicklungsschritte auf dem Weg zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes beleuchtet.

Die Empfehlungen richten sich an alle Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe, Lehrkräfte und weiteres Fachpersonal an Schulen, Eltern (-verbände) sowie Verantwortliche der Fachpolitik und Hoch- und Fachschulen.

Empfehlungen des Deutschen Vereins zum inklusiven Kinderschutz

Analyse zu kindgerechter Justiz in der strafgerichtlichen Praxis

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in Kooperation mit der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) eine Publikation im Rahmen der kindgerechten Justiz in der strafgerichtlichen Praxis über die Rechte von Kindern und Jugendlichen als Zeuginnen und Zeugen erstellt. Die Analyse beruht auf einer Online-Befragung und zeigt auf, welche Voraussetzungen für eine kindgerechte Justiz erfüllt sein müssen und beschreibt den Status quo der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention mit Blick auf minderjährige Zeuginnen und Zeugen sowie Verletzte in hiesigen Strafverfahren.

Analyse des Deutschen Institut für Menschenrechte in Kooperation mit der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) zu kindgerechter Justiz in der strafgerichtlichen Praxis

Umgangskontakte gestalten

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. und das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. haben eine gemeinsame Handreichung veröffentlicht. Sie richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und beleuchtet im ersten Teil die Grundlagen der Umgangsgestaltung, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Benennung und Bedeutung der Familie. In einem zweiten Teil zeigen Fallbeispiele, wie viele unterschiedliche Sichtweisen es auf eine konkrete Situation geben kann, dies angereichert mit Begriffen und Konzepten aus der Forschung. Im dritten Teil werden zwei konkrete Methoden vorgestellt, mit deren Hilfe im Gespräch verschiedene Perspektiven entwickelt werden können.

Handreichung des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e.V. und des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V.

Podcast und Videoclip zur Einrichtungsaufsicht

Der Verein Careleaver e.V. hat eine Internetseite für Careleaver zum Thema Einrichtungsaufsicht erstellt.

Neben einer grundsätzlichen Information junger Menschen über die Einrichtungsaufsicht oder betriebserlaubniserteilende Behörde wird ein Kontakt genannt, der dabei helfen soll, bei Problemen die richtige Ansprechperson zu finden.

Zudem wird ein Podcast „Kinder- und Jugendhilfe im Fokus“ verlinkt, der einen Einblick in die Tätigkeit einer Fachkraft gibt, welche für die Beaufsichtigung und Beratung von Einrichtungen zuständig ist. Des Weiteren wurde für jüngere Kinder ein verlinkter Video-Clip zu diesem Thema erstellt, um ihnen ihre Rechte zu erklären und die Einrichtungsaufsicht näher zu bringen. Die Seite gibt zudem eine Übersicht über alle Einrichtungssaufsichten in Deutschland mit unmittelbarer Verlinkung. Letztlich wird auf einen Reflexionsbogen hingewiesen, der Fachkräften in Ihrer Tätigkeit unterstützen soll und je nach Zielgruppe an die Bedarfe angepasst werden kann.

Internetseite für Careleaver zum Thema Einrichtungsaufsicht des Vereins Careleaver e.V.

Bundeslagebild 2023 zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche

Am 8. Juli 2024 hat das Bundeskriminalamt ein neues Bundeslagebild zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche vorgestellt. Hierin wird ein Anstieg der Fallzahlen, insbesondere in den Bereichen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und der Herstellung, Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte, verzeichnet.

Bundeslagebild 2023 des Bundeskriminalamts zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche

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3. Veranstaltungen

Aktuelle Rechtsfragen in der Pflegekinderhilfe – Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren

In familiengerichtlichen Verfahren bei Pflegeverhältnissen sind Fachkräfte aufgefordert die Perspektive der Beteiligten einzubringen. Daraus ergeben sich zahlreiche Fragestellungen: Welche Rolle haben Fachkräfte der Pflegekinderhilfe von Jugendämtern und freien Trägern im familiengerichtlichen Verfahren? Wie können die Fachkräfte die Pflegekinder und deren Familien adäquat beraten und unterstützen? Welche Erwartungen hat das Familiengericht an das Jugendamt bzw. den Fachdienst? Wie kann die örtliche Zuständigkeit nach § 87b SGB VIII bei Fällen nach § 86 Abs. 6 SGB VIII sinnvoll ausgestaltet werden?

Diana Eschelbach wird einen Überblick über familiengerichtliche Verfahren und für die Pflegekinderhilfe relevante rechtliche Fragestellungen geben. Die Onlineveranstaltung, die sich an Fach- und Leitungskräfte in der Pflegekinderhilfe richtet, findet am 2. Dezember 2024 statt.

Veranstaltungsseite im Online-Veranstaltungskatalog

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4. Aktuelles

Erleichterung für Familien bei Beantragung von Leistungen

Die Familienkasse wendet sich seit Anfang des Jahres 2024 unmittelbar nach der Geburt mit einem Begrüßungsschreiben an die Familien, in welchem ein QR-Code direkt mit einem persönlichen Zugangscode zu einem vorausgefüllten Onlineantrag auf Kindergeld führt. Eine Beifügung von Nachweisen ist nicht erforderlich. Dieses digitale Angebot soll den Zugang zu den Leistungen erleichtern. Die Familienkasse baut ihre Online-Angebote kontinuierlich aus, Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag können komplett online über BundID eingereicht werden.

Erleichterung für Familien bei Beantragung von Leistungen

Erklärfilm über Kinderrechte

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat einen neuen Erklärfilm, der einen kindgerechten Überblick über die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention gibt, produziert. Er richtet sich an Kinder im Grundschulalter sowie an Lehr- und pädagogische Fachkräfte für ihre Bildungsarbeit. Neben einer historischen Einordnung und der Darstellung ausgewählter Kinderrechte wird aufgezeigt, an welchen Stellen die vollständige Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland noch nicht gelingt und was Kinder selbst tun können, um sich aktiv für ihre Rechte einzusetzen.

Erklärfilm des Deutsche Kinderhilfswerks über Kinderrechte

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Der Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe" ist ein kostenloser Service des Landschaftsverbandes Rheinland, LVR-Dezernat Jugend, 50663 Köln.

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