Ziel: Mehr Planungssicherheit für Eltern, Kitas und Assistenzen / Bescheide haben unbefristet Gültigkeit / Bedarfsüberprüfung im Zweijahres-Rhythmus
 
Sollte diese E-Mail nicht richtig dargestellt werden, klicken Sie hier.
 
 
14. Februar 2025 | Jugend

Eingliederungshilfe: LVR bewilligt Kita-Assistenzen künftig unbefristet

Ziel: Mehr Planungssicherheit für Eltern, Kitas und Assistenzen / Bescheide haben unbefristet Gültigkeit / Bedarfsüberprüfung im Zweijahres-Rhythmus
$

Köln 14. Februar 2025. Wenn Kinder aufgrund einer Behinderung zur Teilhabe in der Kita eine Assistenz benötigen, wird diese vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) bewilligt. Bislang wurden individuelle heilpädagogische Leistungen regelmäßig befristet. Das ändert sich nun: Ab sofort werden alle neu erteilten Bewilligungen ohne Befristung ausgestellt. Eltern müssen so nur noch einmalig einen Antrag stellen, jährliche Folgeanträge entfallen. Für die rechtlich vorgeschriebene Bedarfsüberprüfung nutzt der LVR unter anderem die Teilhabe- und Förderpläne der Kindertageseinrichtungen. Diese Überprüfung soll in der Regel in einem Zweijahres-Rhythmus erfolgen. Falls sich der Bedarf eines Kindes ändert – weil es zusätzliche, weniger oder andere Unterstützung benötigt – können die bewilligten Leistungen angepasst werden.

„Mit der Entfristung unserer Bescheide wollen wir Eltern, Kitas und Anbietern von Assistenzleistungen mehr Planungssicherheit geben. Durch die Professionalisierung in unserem Fallmanagement sind wir in der Lage, langfristiger zu planen“, sagt Knut Dannat, LVR-Dezernent für Kinder, Jugend und Familie.

Alle bereits befristet ausgestellten Bewilligungsbescheide laufen regulär aus. Anschließend müssen Sorgeberechtigte noch einmalig – wie bisher – einen Folgeantrag stellen. Nach der dann erfolgten Feststellung des Teilhabebedarfs, ergeht der neue Leistungsbescheid ohne Befristung.

Eine Ausnahme stellen Bewilligungsbescheide dar, die auch Leistungen anderer Rehabilitationsträger enthalten – zum Beispiel medizinische Leistungen. Diese Bescheide werden auch weiterhin befristet.

 

Weiterführende Informationen

 

Pressekontakt

Till Döring

Pressereferent

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie

 

Über den LVR

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.