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Eingliederungshilfe: LVR bewilligt Kita-Assistenzen künftig unbefristet

Ziel: Mehr Planungssicherheit für Eltern, Kitas und Assistenzen / Bescheide haben unbefristet Gültigkeit / Bedarfsüberprüfung im Zweijahres-Rhythmus

Köln 14. Februar 2025. Wenn Kinder aufgrund einer Behinderung zur Teilhabe in der Kita eine Assistenz benötigen, wird diese vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) bewilligt. Bislang wurden individuelle heilpädagogische Leistungen regelmäßig befristet. Das ändert sich nun: Ab sofort werden alle neu erteilten Bewilligungen ohne Befristung ausgestellt. Eltern müssen so nur noch einmalig einen Antrag stellen, jährliche Folgeanträge entfallen. Für die rechtlich vorgeschriebene Bedarfsüberprüfung nutzt der LVR unter anderem die Teilhabe- und Förderpläne der Kindertageseinrichtungen. Diese Überprüfung soll in der Regel in einem Zweijahres-Rhythmus erfolgen. Falls sich der Bedarf eines Kindes ändert – weil es zusätzliche, weniger oder andere Unterstützung benötigt – können die bewilligten Leistungen angepasst werden.

„Mit der Entfristung unserer Bescheide wollen wir Eltern, Kitas und Anbietern von Assistenzleistungen mehr Planungssicherheit geben. Durch die Professionalisierung in unserem Fallmanagement sind wir in der Lage, langfristiger zu planen“, sagt Knut Dannat, LVR-Dezernent für Kinder, Jugend und Familie.

Alle bereits befristet ausgestellten Bewilligungsbescheide laufen regulär aus. Anschließend müssen Sorgeberechtigte noch einmalig – wie bisher – einen Folgeantrag stellen. Nach der dann erfolgten Feststellung des Teilhabebedarfs, ergeht der neue Leistungsbescheid ohne Befristung.

Eine Ausnahme stellen Bewilligungsbescheide dar, die auch Leistungen anderer Rehabilitationsträger enthalten – zum Beispiel medizinische Leistungen. Diese Bescheide werden auch weiterhin befristet.

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