Arbeitshilfe Qualitätsstandards für Beistände zum Volljährigenunterhalt
Junge Volljährige haben bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen. Nach der Reform des Unterhaltsrechts zum 1. Januar 2008 und der Einführung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 1. Januar 2009 haben die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland ihre Arbeits-und Orientierungshilfe zum Volljährigenunterhalt aktualisiert. Die Publikation informiert über die Punkte Beratung und Unterstützung und gibt umfangreiche Berechnungsbeispiele zum Volljährigenunterhalt.
Aktualisierte Arbeits-und Orientierungshilfe zum Volljährigenunterhalt von LVR und LWL
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen nach § 45ff. SGB VIII- Tageseinrichtungen für Kinder
Mit einem Rundschreiben informiert das LVR-Landesjugendamt zu den fachlichen Standards für betriebserlaubnispflichtige Vertretungsstützpunkte in der Kindertagespflege (§ 45 SGB VIII). Davon umfasst sind insbesondere Vorgaben zur maximalen Kinderzahl, der räumlichen Gestaltung, der Qualifikation des Personals, der pädagogischen Konzeption der Arbeit im Vertretungsstützpunkt, zum Gewaltschutzkonzept sowie zu Öffnungs- und Betreuungszeiten als Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Zudem wird kurz über weitere, nicht betriebserlaubnispflichtige Vertretungsmöglichkeiten wie ein Springerkräftepool oder gegenseitige kooperative Vertretungslösungen informiert.
Der Bundesgesetzgeber hat in § 23 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII geregelt, dass die Jugendämter bei Ausfallzeiten von Kindertagespflegepersonen rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für die Kinder sicherstellen müssen. Vertretungsstützpunkte können hierbei eine Möglichkeit der Ersatzbetreuung darstellen. Vertretungsstützpunkte sind in der Regel Einrichtungen im Sinne des § 45a SGB VIII und bedürfen daher einer Betriebserlaubnis.
Rundschreiben des LVR-Landesjugendamts zu den fachlichen Standards für betriebserlaubnispflichtige Vertretungsstützpunkte in der Kindertagespflege (§ 45 SGB VIII)
Jugendhilfe für unbegleitete ausländische Minderjährige
Das LVR- Landesjugendamt informiert mit Rundschreiben vom 19. Mai 2025 über aktuelle fachlich und rechtliche Entwicklungen im Themenbereich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Gegenstand des Rundschreibens sind zunächst die praktischen und rechtlichen Folgen der Dienstanweisung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 12. Juni 2024 zur Asylantragsstellung für die Verfahrensvertretung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen. Dabei wird insbesondere erläutert, welche Anforderungen an eine wirksame Erziehungsberechtigung zu stellen sind. Zudem werden Problemstellung im Zusammenhang mit der Altersfeststellung im Rahmen von § 42f SGB VIII thematisiert und auf Arbeitshilfen hingewiesen. Eine Altersfeststellung ist durch die Jugendämter unter der Beachtung der Rechte der Betroffenen selbst zu treffen und es besteht keine Bindung an Feststellungen anderer Behörden. Das Rundschreiben gibt praktische und rechtliche Hinweise zum weiteren Vorgehen bei der Feststellung einer Volljährigkeit im Rahmen des § 42f SGB VIII. Zuletzt wird die Krankversicherung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge insbesondere bei Inobhutnahme und stationärer Unterbringung thematisiert, sowie zu einer Erstattungsfähigkeit der dabei entstehenden Kosten kurz Stellung genommen. Das Rundschreiben finden Sie in Kürze auf den Internetseiten des LVR-Landesjugendamts.
Rundschreiben des LVR-Landesjugendamts zur aktuellen fachlich und rechtliche Entwicklungen im Themenbereich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Geschlechtliche Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe
Der paritätische Gesamtverband hat eine dreiteilige Broschürenreihe zu geschlechtlichen Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht.
Die drei Broschüren beziehen sich auf Kinder in den Altersgruppen 0 bis 6 Jahren und 6-12 Jahren sowie auf Jugendliche mit Inter*- bzw. Trans*-Identität und ihre spezifischen Bedarfe in den unterschiedlichen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, angefangen bei den Schwangerschaftsberatungsstellen, den Kindertageseinrichtungen, über die Jugendsozialarbeit bis zu stationären Wohnangeboten. Die Aktualisierung der Broschüren
erfolgt nach dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes. Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt die Änderung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags und Vornamen. Es löst die bisherigen Verfahren zur Personenstands- und Vornamensänderung ab und vereinheitlicht diese für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Mit den Broschüren soll den Fachkräften vor Ort Wissen, Sensibilität und praktisches Know-how für den Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern vermittelt werden, um diese in ihrem steigenden Interesse und Beratungsbedarf zu Inter* und Trans* Themen umfassend und kompetent unterstützen zu können.
Broschürenreihe des Paritätische Gesamtverbandszu geschlechtlichen Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe
Wahlen schnell erklärt!
Die Bundeszentrale für politische Bildung hat eine Broschüre mit dem Titel "Wahlen schnell erklärt! Ihre Stimme zählt!" veröffentlicht, die in "leichter Sprache" über die Kommunalwahl und viele diesbezügliche Fragen informiert. Sie zeigt, wie Wahlen funktionieren und erklärt die Bedeutung von Wahlen. Die steht zum Download bereit oder kann bestellt werden.
Broschüre "Wahlen erklärt" der Bundeszentrale für politische Bildung
Schutz des Kindeswohl in der elektronischen Patientenakte
Nach monatelangen Auseinandersetzungen erzielten Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und Jugendärztinnen e.V. und Bundesgesundheitsministerium eine Einigung: Ärzte und Ärztinnen sind nach einer neuen Richtlinie nicht verpflichtet, die elektronische Patientenakte bei Kindern unter 15 Jahren zu befüllen, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet sein könnte und/oder erhebliche therapeutische Gründe dagegensprechen. In solchen Fällen hat der Schutz des Kindes klaren Vorrang vor der digitalen Dokumentationspflicht.
Pressemitteilung des BVKJ e.V. zum Schutz des Kindeswohl in der elektronischen Patientenakte
|