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15. September 2025
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Newsletter Soziales, Ausgabe September 2025
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1. LVR-Studie: Zufriedenheit und Zukunftssorgen beim Wohnen im Elternhaus
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Wie leben erwachsene Menschen mit Behinderung, die noch bei ihrer Herkunftsfamilie wohnen? Dieser Frage ist der LVR in einer groß angelegten Befragung nachgegangen. Für die Studie „Lebensmodell Elternhaus?“ wurden 276 Familien interviewt. Das Ergebnis: Die große Mehrheit der Befragten ist mit dem Zusammenleben sehr zufrieden. Für viele ist es keine Notlösung, sondern eine bewusst gewählte Lebensform, die Sicherheit, Stabilität und emotionale Nähe bietet.
Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse aber auch deutliche Ambivalenzen. Vor allem ältere Eltern – und hier vor allem die Mütter – leisten viele Stunden Unterstützung und sorgen sich, dies mit zunehmendem Alter nicht mehr zu schaffen. Nur wenige Familien haben bislang konkrete Zukunftspläne entwickelt. Und dann drohen akute Not- und Krisensituationen – etwa, wenn plötzlich die Unterstützung der alten Mutter wegfällt.
Deutlich wird: Eine frühzeitige Beratung ist entscheidend, um Perspektiven zu eröffnen und Übergänge gut vorzubereiten. Die Befragungsergebnisse fließen ein und bestärken die bereits laufenden Arbeiten im LVR-Dezernat Soziales zur Weiterentwicklung von Beratung, um auch künftig ein selbstbestimmtes Wohnen nach den Wünschen der Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Ein Element ist die niedrigschwellige Gestaltung einer aufsuchenden Beratung nach dem niederländischen Modell der „Küchentischgespräche“ (s. Punkt 3).
Die vollständige Studie „Lebensmodell Elternhaus?“ steht
hier zum Herunterladen bereit.
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2. Inklusiver Sozialraum: Modellprojekt liefert wertvolle Erkenntnisse
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Der LVR hat im Auftrag des Landschaftsausschusses ein Modellprojekt zur Entwicklung inklusiver Sozialräume umgesetzt. Ziel war es, Verfahren zur Verknüpfung von individueller Bedarfsfeststellung und fallübergreifender Quartiersarbeit zu erproben; der Schwerpunkt der Umsetzung lag in der Städteregion Aachen.
Die Auswertung von über 600 Bedarfsermittlungen sowie Fokusgruppen und Interviews zeigte zentrale Barrieren, etwa bei Mobilität, Tagesstruktur, Beschäftigungsmöglichkeiten und sozialer Teilhabe. Daraus wurden konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet: eine stärkere Berücksichtigung von Umweltfaktoren in der Bedarfserhebung, der Ausbau barrierefreier Assistenzangebote, flexible Übergänge aus der Werkstatt für behinderte Menschen sowie die Stärkung von Peer-Beratung.
Die Vorlage 15/3284 mit detaillierten Ergebnissen des Modellprojektes können Sie
hier einsehen.
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3. Küchentischgespräch als Modell für eine personenzentrierte Bedarfsermittlung
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Der LVR hat geprüft, inwieweit das aus den Niederlanden bekannte „Keukentafelgesprek“ (Küchentischgespräch) auf die Bedarfsermittlung im Rahmen der Eingliederungshilfe übertragen werden kann. Ziel ist eine lebensweltnahe, partizipative Beratung, bei der im häuslichen Umfeld gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person und ihrem sozialen Umfeld konkrete Teilhabeziele erarbeitet werden. Die Analyse zeigt: Das Modell passt fachlich gut zu den Regelungen in NRW und der Praxis beim LVR, etwa durch seine starke Personenzentrierung, Sozialraumorientierung und Einbindung von Peer-Beratung. Darüber informiert eine Vorlage für den Sozialausschuss des LVR vom 9. September 2025.
Im Rahmen seines Projekts zur Weiterentwicklung der Bedarfsermittlung (BEI_NRW 2.0) hat der LVR das so genannte Küchentischprinzip bereits erprobt. Mithilfe eines digital barrierefrei gestalteten Instruments konnten Leistungsberechtigte ihre Sichtweisen erstmals unabhängig einbringen. Aufsuchende Gespräche vor Ort, unterstützt durch Vertrauenspersonen und Fallmanager*innen, wurden durchweg positiv bewertet.
Die Vorlage finden Sie
hier in den Sitzungsunterlagen zum Sozialausschuss.
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4. Neue Orientierungshilfe zur Wirksamkeit und Qualität von Teilhabeleistungenn
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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGÜS) hat eine neue Orientierungshilfe zur „Wirksamkeit und Qualität“ von Leistungen zur Teilhabe veröffentlicht. Sie greift den gesetzlichen Auftrag des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf, Leistungen nicht nur bereitzustellen, sondern auch deren Wirkung auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie deren Wirksamkeit systematisch zu prüfen.
Träger der Eingliederungshilfe sollen Wissen darüber erarbeiten, welche Leistungen tatsächlich wirksam sind, und dieses Wissen im Gesamtplanungsprozess nutzen. Ergänzt wird dies durch den Auftrag, Qualität und Wirksamkeit nach § 128 SGB IX zu prüfen und damit zu sichern. Die Orientierungshilfe bietet damit eine Grundlage, wie Wirkfaktoren als Qualitätskriterien künftig in Landesrahmenverträge einfließen können.
Das Papier finden Sie auf der Seite der BAGÜS unter
„Orientierungshilfen und Empfehlungen“.
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5. Videobeitrag: Polit-Podium für Menschen mit Behinderung in Solingen
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Am 14. September finden in NRW Kommunalwahlen statt. Im Vorfeld stellten sich in Solingen Kandidat*innen zur Kommunalwahl den Fragen von Menschen mit Behinderung. Organisiert wurde das Polit-Podium von der Initiative "Inklusiv Solingen" und dem politischen Stammtisch der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe). Damit sich alle auf Augenhöhe begegnen, waren die Politiker angehalten, in einfacher Sprache zu sprechen. Mit Signalkarten konnte das Publikum aufzeigen, wenn Ausführungen nicht verstanden wurden. Auch ein Gebärdensprachdolmetscher war vor Ort. Viele Themen wurden angesprochen, die die Menschen beschäftigen: Sicherheit, Attraktivität der Innenstadt, Klimaschutz. Und immer wieder: Wie kann Solingen inklusiver werden?
Auch andere KoKoBe im Rheinland organisieren regelmäßig Veranstaltungen, in denen Menschen mit Lernschwierigkeiten gemeinsam über Politik diskutieren, politische Sitzungen besuchen oder sich in Gremien und Beiräten aktiv für ihre Belange einsetzen. Der Videobeitrag zeigt Eindrücke vom Solinger Polit-Podium.
Den Film können Sie
hier auf YouTube ansehen.
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6. Weiterentwicklung Bedarfsermittlung durch BEI_NRW 2.0: Aus Fragen werden Antworten
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Insgesamt drei Fachtagungen fanden im Mai 2025 zum Thema BEI_NRW 2.0 statt, der in Arbeit befindlichen Weiterentwicklung der Bedarfsermittlung und des Gesamtplanverfahrens. Die Resonanz bei Leistungsanbietern und LVR-Mitarbeiter*innen war gut: Aus diesen und weiteren Terminen sind zahlreiche Impulse zu den geplanten Veränderungen eingegangen. Diese Rückmeldungen wurden nun ausgewertet, gebündelt und priorisiert. Im Fokus stehen sechs Handlungsfelder:
Einführung einer „Kennenlernphase" Künftig werden Menschen mit Behinderung, die erstmalig einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen, mit einer so genannten Kennenlernphase in die Bedarfsermittlung starten. Aktuell werden die Rahmenbedingungen und rechtlichen Grundlagen geklärt.
Technik, Digitalisierung & Einsatz von KI Parallel zur Softwareentwicklung werden Schnittstellen zu internen und externen Projekten ausgebaut. Ziel ist der Austausch von Erfahrungen, die Nutzung von Synergien und die Einbindung aktueller Forschungsergebnisse zur barrierefreien Digitalisierung in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungsinstituten.
Gesamtplanprozess Entwicklung klarer Standards für Zusammenarbeit und Entscheidungswege. Eine Arbeitsgruppe erarbeitet konkrete Ablaufpläne, etwa zur Frage, wann eine Gesamtplankonferenz notwendig ist und wie mit fehlender Zustimmung umzugehen ist.
Beratungsstellen & Beratungskonzept Das Beratungskonzept des LVR wird überarbeitet. Dabei wird das Verhältnis zwischen der 106er-Beratung durch den Leistungserbringer LVR und dem vom LVR-finanzierten aber von Verbünden der Leistungserbringer getragenen Beratungsnetz aus KoKoBe und SPZ neu definiert. Ziel ist der Abbau von Doppelstrukturen und eine koordinierte Umsetzung aufsuchender Beratung.
Softwareentwicklung & Zeitplan Die ANLEI-Service GmbH wurde mit der Entwicklung eines digitalen Beratungsinstruments beauftragt. Eine Beta-Version ist Anfang 2026 vorgesehen, anschließend folgt eine Pilotphase.
Zielgruppenspezifische Anpassungen Damit BEI_NRW 2.0 auch für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung nutzbar ist, wird das Fragebogendesign für diese Gruppen vorgezogen. Bei der bisherigen Erprobung des Instruments hatten Menschen mit primär psychischer Behinderung im Fokus gestanden. Dazu hat im August bereits ein erstes Treffen mit einem Übersetzungsbüro für Leichte Sprache stattgefunden.
Die Tagungsdokumentation (Präsentationen, Projektbericht, FAQ) ist
hier hinterlegt.
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7. Einladung zur digitalen Veranstaltung zum Thema Gewaltschutz
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Zur digitalen Fachveranstaltung „Gewaltschutz nach §37a SGB IX - Vom Gewaltschutzkonzept zur Umsetzung“ lädt das LVR-Dezernat Soziales am 25. September 2025. Die Veranstaltung bietet ein Format für den Austausch über Gewaltschutzmaßnahmen in der Eingliederungshilfe (EGH) im Leistungsspektrum der Sozialen Teilhabe.
In dieser Veranstaltung werden die qualitätsbezogenen Eckpunkte des LVR zum Thema Gewaltschutz vorgestellt und Beispiele guter Praxis von Leistungserbringern präsentiert, die den Gewaltschutz im Bereich des betreuten Wohnens und besonderer Wohnformen partizipativ umsetzen und leben. Ziel ist es, ein gemeinsames Bewusstsein für die Umsetzung des Gewaltschutzes zu schaffen und beteiligte Leistungserbringer in diese Prozesse einzubeziehen.
Weitere Informationen und den Anmeldelink finden Sie im
hier hinterlegten Einladungs-Flyer.
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8. Fachtagung zu Fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD)
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Für diese Fachtagung am 4. November 2025 sind noch wenige Plätze verfügbar. Gemeinsam mit dem LVR-Dezernat Klinikverbund und dem Verbund für WohnenPlusLeben veranstaltet das LVR-Dezernat Soziales eine Fachtagung zum Thema Fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD) beim LVR in Köln-Deutz. Die Veranstaltung richtet sich primär an medizinische, therapeutische und pädagogische Fachkräfte und soll somit einen Beitrag leisten, das Wissen um FASD zu erweitern und die Auswirkungen dieser oftmals unsichtbaren Behinderung zu verstehen.
Dabei wird die gesamte Lebensspanne betrachtet, insbesondere auch der kritische Übergang vom Jugend- ins Erwachsenenalter sowie die Situation von (jungen) Erwachsenen mit FASD. Ärztliche und pädagogische Perspektiven sowie Perspektiven von Erfahrungs-Expert*innen sind Teil des Programms. Die Fachbeiträge werden durch ein Rundgespräch ergänzt.
Weitere Informationen und den Anmeldelink finden Sie im
hier hinterlegten Einladungs-Flyer.
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9. Reha-Care 2025: Besuchen Sie den gemeinsamen Stand von LVR und LWL
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Auf der Reha-Care, der internationalen Fachmesse für Rehabilitation und Pflege, präsentieren sich vom 17. bis zum 20. September 2025 die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe mit einem gemeinsamen Stand. Besucher*innen mit und ohne Behinderung sind herzlich eingeladen, sich zu den Themen soziale Teilhabe für Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie Allgemeiner Arbeitsmarkt und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu informieren. Expert*innen der Landschaftsverbände stehen auch für individuelle Beratungsgespräche zur Verfügung. Auch in diesem Jahr können Besucher sich sportlich an der Bolzbox betätigen.
Den gemeinsamen Beratungsstand beider Verbände finden Sie in
Halle 6, Stand C26.
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Über den LVR:
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
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© 2025 Landschaftsverband Rheinland (LVR)
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