Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
Die Bundesregierung hat am 10. Dezember 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien in den Bundestag eingebracht.
Der Gesetzentwurf sieht eine Ergänzung des am 1. August 2026 in Kraft tretenden § 24 Absatz 4 SGB VIII vor. In einem neuen Satz 4 wird klargestellt, dass der Anspruch in den Schulferien auch als erfüllt gilt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Damit wird Ländern und Kommunen bei der Bereitstellung und Sicherstellung ausreichender rechtsanspruchserfüllender Angebote ein größerer Gestaltungsspielraum ermöglicht und gleichzeitig das Potenzial der Jugendarbeit in den Ferienzeiten ausgeschöpft.
Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
Verhinderung der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften
Die Bundesregierung hat am 10. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, der zur Verhinderung der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften künftig unter anderem die Zustimmung der Ausländerbehörde und eine Verschärfung von Mitwirkungspflichten vorsieht. Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ausländische Kinder anerkennen, die nicht ihre sind. Für das Kind wird dadurch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeigeführt und mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der drittstaatenangehörigen Mutter begründet. Kinder und Mütter bekommen Aufenthaltstitel und Sozialleistungen.
Diese missbräuchlichen Anerkennungen werden häufig nicht erkannt. Der Gesetzentwurf sieht daher eine zwingend notwendige Zustimmung der Ausländerbehörde vor, wenn es ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ gibt. Falsche oder unvollständige Angaben werden zukünftig strafbewehrt. Anhand von gesetzlich vorgesehenen Vermutungstatbeständen soll der Missbrauch leichter festgestellt werden können. Zudem sollen die Mitwirkungspflichten der Beteiligten verschärft werden. Von einer Zustimmung der Ausländerbehörde kann in den Fällen abgesehen werden, wenn zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind übernimmt.
Gesetzentwurf zur Verhinderung der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften
Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
Das Bundeskabinett hat am 19. November 2025 den Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (eAÜ) beschlossen. Ziel ist es, Menschen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, schneller zu handeln und bundesweit einheitliche Regeln zu schaffen.
Mit dem Gesetz sollen wesentliche Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes erreicht werden. Die eAÜ soll im Gewaltschutzgesetz verankert werden und es wird eine Rechtsgrundlage für die Verpflichtung von Tätern zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen normiert. Zudem erhalten die Familiengerichte zur Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister.
§ 1684 BGB soll um die Absätze 5 und 6 ergänzt werden. Das Familiengericht soll bei Vorliegen einer Tat gegenüber dem Kind im Sinne des Gewaltschutzgesetzes dort genannte Anordnungen treffen können, ohne dass das Einverständnis des deliktverursachenden Elternteils erforderlich ist. Bei Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen nach § 1684 Abs. 5 oder 6 BGB ist eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorgesehen.
Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (eAÜ)
Besserer Jugendschutz bei Online-Spielen
In seiner Sitzung am 21. November 2025 hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, um glücksspielähnliche Mechanismen wie Lootboxen bei Video- und Onlinespielen stärker zu reglementieren. Lootboxen sind virtuelle Gegenstände, die in Spielen als Überraschung gekauft werden können, um neue Items oder Fähigkeiten freischalten zu können. Der Kauf erfolgt durch spielinterne Währung, welche zuvor mit echtem Geld erworben werden muss. Ob solche Lootboxen als Glücksspiel gelten könne, ist rechtlich umstritten, da kein echtes Geld gewonnen werden kann, sondern lediglich virtuelle Gegenstände. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung in seiner Entschließung auf zu prüfen, inwiefern Lootboxen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes reglementiert werden können.
Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, das Jugendschutzgesetz im Einklang mit dem Glücksspielrecht der Länder zu erweitern. Außerdem soll das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Informationsmaterialien entwickeln, um Eltern und Jugendliche über die Gefahren von Lootboxen aufzuklären.
Die Entschließung wird der Bundesregierung zur weiteren Befassung zugestellt.
Entschließung des Bundesrats zur stärkeren Reglementierung glücksspielähnlicher Mechanismen wie Lootboxen bei Video- und Onlinespielen
Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Schutz der Beschäftigten öffentlicher Stellen vor gefährdenden Personen
Am 19. November 2025 ist das nordrhein-westfälische Beschäftigtenschutzgesetz in Kraft getreten. Es zielt darauf ab, die Beschäftigten öffentlicher Stellen vor gefährdenden Personen zu schützen und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten. Zur Erreichung dieser Ziele erlaubt das Gesetz öffentlichen Stellen die Verarbeitung personenbezogener Daten von gefährdenden Personen in einem Melde- und Auskunftsregister. Eine gefährdende Person ist eine natürliche Person, gegen die die öffentliche Stelle bereits eine Strafanzeige erstattet oder ein Hausverbot erlassen hat. Die Datenverarbeitung ist auf das erforderliche Maß zu beschränken.
Beschäftigtenschutzgesetz NRW
Änderung des Kinderbildungsgesetzes
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 8. Dezember 2025 den Referentenentwurf für eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes dem Landtagspräsidenten zur Einleitung der Verbändeanhörung vorgelegt.
Die geplante Reform zielt darauf ab, das System der Kindertagesbetreuung zu stabilisieren und die Verlässlichkeit der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangebote in NRW zu erhöhen. Hauptprobleme, die adressiert werden, sind ein zunehmender Fachkräftemangel, die finanzielle Stabilisierung der Träger und der Abbau von Bürokratie. Konkrete Lösungsansätze umfassen eine Ausbildungsoffensive mit zusätzlichen Mitteln, die Vereinfachung von Förderprogrammen (etwa Integration der Sprach-Kitas), und die Einführung flexiblerer Personal- und Betreuungszeiten (Kern- und Randzeiten). Zudem sind erhebliche Mehrausgaben für den Landeshaushalt ab dem Kindergartenjahr 2027/2028 vorgesehen, um die Finanzierung zu sichern.
Referentenentwurf für eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes NRW
Neue Düsseldorfer Tabelle 2026
Zum 1. Januar 2026 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt Richtwerte an, die dabei helfen können, den Kindesunterhalt festzulegen. In der aktuellen Tabelle erfolgt die Anpassung der Unterhaltsbeträge in kleinerem Umfang als in den Vorjahren und spiegelt die moderate Inflationsentwicklung wider. Die Selbstbehaltsätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und die bestehende Einkommensgruppen-Struktur wird beibehalten.
Die Bedarfskontrollbeträge für Unterhaltsberechtigte werden angepasst. Neu ist eine konkrete Bezifferung des angemessenen Selbstbehalts beim Elternunterhalt und erstmals enthält die Tabelle auch Vorgaben zum angemessenen Selbstbehalt beim Enkelunterhalt.
Düsseldorfer Tabelle
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