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02. Mai 2018 | Der LVR
LVR entlastet rheinische Städte und Kreise um 264 Mio. Euro
Landschaftsversammlung beschließt Senkung der Landschaftsumlage 2018 um 1,5 Prozentpunkte / Für 2019 wird Landschaftsumlagesatz von 14,7 Prozentpunkten vorgeschlagen / Einzelhaushalt 2019 bietet Möglichkeit für Veränderungen infolge des Bundesteilhabegesetzes

Rheinland, 2. Mai 2018. Die Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat in ihrer heutigen Sitzung einstimmig die Senkung der Landschaftsumlage für das Jahr 2018 durch Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes beschlossen. Mit einer Umlagesenkung um 1,5 Prozentpunkte auf 14,7 Prozent entlastet der LVR seine Mitgliedskörperschaften erneut um insgesamt 264 Millionen Euro. Im Dezember 2017 hatte der LVR bereits eine Umlagesenkung für das Haushaltsjahr 2017 um 0,75 Prozentpunkte beschlossen und die rheinischen Städte und Kreise um 120 Millionen Euro entlastet.

Weiterhin hat die Kämmerin des LVR, Renate Hötte, in der heutigen Sitzung der Landschaftsversammlung den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 eingebracht. Diese sieht einen Umlagesatz von 14,7 Prozent vor. Die Verabschiedung des Haushaltes 2019 ist für die Sitzung der Landschaftsversammlung am 8. Oktober 2018 geplant.

Der LVR hat sich entschieden, für das Jahr 2019 vom Grundsatz eines Doppelhaushaltes abzuweichen, um unmittelbar nach der im Sommer 2018 zu erwartenden Verabschiedung des Landesausführungsgesetzes zum Bundesteilhabegesetz (AG BTHG) die mit der neuen gesetzlichen Regelung verbundenen haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen ab dem Haushaltsjahr 2020 ermitteln und entsprechend planen zu können.

Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende der Landschaftsversammlung des LVR: "Mit der Senkung der Landschaftsumlage im laufenden Haushaltsjahr zeigen wir einmal mehr, dass wir unserer Verantwortung gegenüber der kommunalen Familie nachkommen und zu einer Verbesserung der Haushalte unserer Mitgliedskörperschaften beitragen. Mit dem Haushaltsplanentwurf für 2019, der deutlich unter der mittelfristigen Planung der Jahre 2017/2018 liegt, setzen wir unseren Konsolidierungskurs erfolgreich fort und lassen die Mitgliedskörperschaften an der positiven Entwicklung partizipieren."

Renate Hötte, Kämmerin des LVR, ergänzt: "Der Nachtragsplanentwurf 2018 sieht in den sozialen Leistungsbereichen und bei den allgemeinen Deckungsmitteln deutliche Ergebnisverbesserungen vor. Wir freuen uns, diese erneut in Form einer Umlagesenkung an unsere Mitgliedskörperschaften weitergeben zu können. Der Einzelhaushalt 2019 bietet uns jetzt den nötigen Raum, die Veränderungen infolge des BTHG einzuwerten und frühzeitig für die Haushaltsplanung 2020/2021 zu berücksichtigen."

Den Nachtragshaushalt 2018, den Entwurf der Haushaltssatzung 2019 sowie die Rede von Renate Hötte in der heutigen Sitzung der Landschaftsversammlung finden Sie hier.

Das Bild zeigt eine Tabelle mit den Entlastungsbeträgen der Mitgliedskörperschaften des LVR durch die Umlagesenkung 2018. Die Entlastungen der Mitgliedskörperschaften durch die Umlagesenkung 2018 im Überblick:
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Auf dem Bild sind die Vertreter der Landschaftsversammlung in der Sitzung zu sehen. Die 12. Sitzung der 14. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland. Fotograf: Heike Fischer / LVR.
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Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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