Aachen, 22. Oktober 2019. In Aachen hat der Verein „Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter“ am vergangenen Samstag, 19. Oktober 2019, ein Wohnhaus für insgesamt 14 Mietparteien eröffnet. Das Besondere: Menschen mit und ohne Hörschädigung werden dort zusammenleben. Erst im März hatte die politische Vertretung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) entschieden, das inklusive Bauprojekt mit 200.000 Euro zu unterstützen. Sieben Monate später wurde nun bereits die Eröffnung gefeiert.
LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski betonte: „Das Aachener Wohnprojekt bietet nachbarschaftliche Begegnungen und dadurch gelebte Inklusion. Ich freue mich, dass der LVR mit seiner Bauprojektförderung zu bezahlbarem Wohnraum und der Weiterentwicklung des inklusiven Sozialraums beitragen kann.“
In dem neu errichteten Haus sollen Menschen unterschiedlichen Hörgrades aber auch Menschen ohne Behinderung zusammenleben. Geplant sind dazu ein Sinnesgarten und ein Hörgeschädigtenzentrum mit einem offenen Begegnungsraum. Menschen aus der Umgebung sind hier zusätzlich eingeladen, um den Kontakt zu den nicht und schwer hörenden Menschen zu finden.
„Unser Motto war, nicht nur fordern und klagen, sondern initiativ werden und selbst etwas einbringen“, berichtete Karl Merkelbach, Ehrenvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter. „Wir haben uns den Satz zu eigen gemacht: Man ist nicht nur verantwortlich für das was man tut, sondern auch für das was man nicht tut“, so Merkelbach weiter.
Die Landschaftsversammlung Rheinland hatte in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2018 die Förderung geeigneter inklusiver Wohnprojekte für Menschen mit und ohne Behinderung durch Zuschuss beschlossen. Damit sollen inklusive Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen geschaffen und somit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Insgesamt stellt der LVR pro Jahr zwei Millionen Euro an Zuschüssen für inklusive Bauprojekte zur Verfügung. Pro Projekt können bis zu zehn Prozent der anerkennungsfähigen Baukosten gefördert werden, maximal 200.000 Euro pro Projekt.
Weitere Informationen
Inklusives Wohnhaus für Hörgeschädigte
Inklusive Bauprojektförderung
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