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06. April 2020 | Corona
Gefährdete Kinder dürfen jetzt in die Notbetreuung
LVR und LWL begrüßen NRW-Verordnung zur Sicherstellung des Kindeswohls während Coronakrise

Rheinland/Köln. 6. April 2020. Bisher durften ausschließlich Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen betreut werden, wenn zumindest ein Elternteil in einem Beruf arbeitet, der in der aktuellen Situation zwingend ausgeübt werden muss. Kinder, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist, durften bislang nicht betreut werden, selbst wenn familiengerichtliche Entscheidungen oder Schutzpläne zur Sicherung des Kindeswohls eine solche Betreuung eigentlich vorsahen. Die NRW-Ministerien für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) sowie für Schule und Bildung (MSB) haben beschlossen, ab sofort auch diesen Kindern eine Notbetreuung zu ermöglichen. Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) begrüßen die Entscheidung, die hilft, das Kindeswohl im Einzelfall sicherzustellen.

Die Landesjugendämter von LVR und LWL stehen dauerhaft und natürlich auch in der Coronakrise in engem Austausch mit den örtlichen Jugendämtern. Seit dem 15. März dürfen die Schulen und Kitas grundsätzlich nicht mehr betreten werden. Dadurch werden Kinder nun fast ausschließlich im familiären Umfeld betreut. Die Jugendämter warnen vor einer erhöhten Gefährdungslage für Kinder und Jugendliche. „Gerade wenn die feste Tagesstruktur fehlt, wirtschaftliche Not herrscht oder der Wohnraum zu knapp ist, kann das zu Konflikten und häuslicher Gewalt führen“, sagt LVR-Jugenddezernent Lorenz Bahr.

"Hier ist die Betreuung in Kitas und Schulen – auch im offenen Ganztag – eine wichtige Maßnahme, um für Entlastung zu sorgen und in den betroffenen Familien den Druck vom Kessel zu nehmen", sagt LWL-Jugend- und Schuldezernentin Birgit Westers.

„Auch und gerade in Krisenzeiten dürfen wir den Kinderschutz nicht aus den Augen verlieren. Wir begrüßen die aktuelle Entscheidung des Landes ausdrücklich. Gemeinsam mit den Jugendämtern haben wir uns deutlich für eine weitere Öffnung der Betreuung in Schule und Kita zur Sicherstellung des Kindeswohls ausgesprochen“, sagt Bahr.

Die Kinder sollen in den bestehenden und möglichst in den von ihnen gewohnten Betreuungsgruppen bzw. Einzelbetreuungen aufgenommen werden. Sollte eine Kindertagesbetreuung wegen bisher fehlendem Bedarf noch keine Notbetreuung anbieten, muss sie dafür geöffnet werden. Die Jugendämter stehen hier in der Verantwortung.

“In der Krise wird einmal mehr deutlich, wie wichtig die Arbeit der Jugendämter ist. Der Kinderschutz leistet eine unverzichtbare Aufgabe in der Gesellschaft – so wie etwa auch die Krankenhäuser, die Polizei und die Feuerwehr. Auf die Jugendämter ist Verlass“, so Westers.

Informationen des LVR zu Corona:
www.lvr.de/corona-landesjugendamt
www.lvr.de/corona

Informationen des LWL zu Corona:
www.corona-infos.lwl.org

Pressekontakt beim LVR:
Mariessa Radermacher
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel.: 0221 809-7764
Mariessa.radermacher@lvr.de

Pressekontakt beim LWL:
Markus Fischer
LWL-Pressestelle
Tel.: 0251 591 235
presse@lwl.org

PDF-Dateien zum Download:
Fachempfehlung Nr. 14 des MKFFI: "Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Sicherstellung des Kindeswohls im Einzelfall" (PDF, 48 kB)
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (PDF, 131 kB)

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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