Qualität in der Beistandschaft
Die beiden NRW-Landesjugendämter haben in Kooperation mit dem überregionalen Arbeitskreis der Beistände und Beiständinnen in NRW die Arbeits- und Orientierungshilfen „Volljährigenunterhalt ab dem 1. Januar 2020“, „Betreuungsunterhalt gemäß § 1615l BGB“ und „Kindesunterhalt und soziale Leistungen“ überarbeitet.
Im Bereich des Volljährigenunthaltes erfolgten redaktionelle Korrekturen sowie die Anpassung der Berechnung an die neuen Vorgaben. Im Betreuungsunterhalt gemäß § 1615 Abs. 1 BGB erfolgte eine Positionierung zum Erwerbstätigenbonus. Die Arbeits- und Orientierungshilfe zum Kindesunterhalt und soziale Leistungen wurden inhaltlich angepasst. Auch die seit dem 1. Juli 2019 geltende Situation im Bereich der Rückforderung von Unterhaltsvorschusszahlungen durch das Landesamt für Finanzen (LaFin) fand Berücksichtigung.
Arbeits- und Orientierungshilfen „Volljährigenunterhalt ab dem 1. Januar 2020“, „Betreuungsunterhalt gemäß § 1615l BGB“ und „Kindesunterhalt und soziale Leistungen“
Rundschreiben des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) zum Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien
Der LVR hat in einem Rundschreiben auf verschiedene Änderungen hingewiesen, die als Folge des Gesetzes das materielle Adoptionsrecht, das internationale Privatrecht sowie das Verfahrensrecht betreffen. In dem Rundschreiben wird insbesondere über die für die Jugendämter und Adoptionsvermittlungsstellen wesentlichen Änderungen im Bereich der Adoption informiert.
Rundschreiben des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) zum Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien
Kindesentführungen ins Ausland
Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort (19/17111) auf eine kleine Anfrage mit, dass zum 1. Januar 2020 265 Ersuchen zur Rückführung ins Ausland entführter Kinder anhängig seien. Diese Zahlen bezögen sich auf die beim Bundesamt für Justiz, als deutscher zentraler Behörde eingegangenen Ersuchen, andere unmittelbar bei den zuständigen Stellen und Gerichten im Ausland gestellten Anträge seinen davon nicht erfasst und es lägen hierüber auch keine Erkenntnisse vor. Einzelfallunabhängig würden zur Verbesserung der Situation in Kindesentziehungsfällen in verschieden Ländern gemeinsam konsularische Initiativen durchgeführt. In Einzelfällen seien Opfer von Kindesentziehungen auf diplomatischen Weg auch dann unterstützt worden, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft gewesen sei.
Antwort der Bundesregierung(19/17111) auf eine kleine Anfrage
Bericht der Bundesregierung zur Situation unbegleiteter Minderjähriger in Deutschland
Die Bundesregierung hat ihren jährlichen Bericht zur Situation unbegleiteter Minderjähriger für das Jahr 2018 veröffentlicht. Der Bericht fasst die Entwicklung der Einreisezahlen, der Herkunftsländer, der Geschlechterverteilung sowie der Lebenslagen der eingereisten Kinder und Jugendlichen zusammen.
Die sinkende Tendenz der Fallzahlen sowie der Anstieg bei den Hilfen für junge Volljährige wird anhand der Datenlage dargestellt. Im Jahr 2018 wurden 5.817 UMA in Obhut genommen, während es im Vorjahr noch 11.391 UMA waren. In der Gesamtzahl aller UMA ist mittlerweile der Anteil der Hilfen für junge Volljährige höher als der Anteil an unbegleiteten Minderjährigen.
Das Haupteinreiseland im Jahr 2018 war Afghanistan. Es folgen die afrikanischen Länder Somalia, Guinea, Eritrea und anschließend Syrien. Die Fluchtgründe werden als sehr vielfältig dargestellt. Im Wesentlichen werden kriegerische Konflikte, Verfolgung und Vertreibung benannt sowie kinderspezifische Fluchtgründe wie Zwangsrekrutierung als Kindersoldat, geschlechtsspezifische Verfolgung (zum Beispiel Genitalverstümmelung) oder Kinderprostitution. Eine solide Grundlage für eine statistische Darstellung der Zahl an Traumatisierungen oder psychischen Erkrankungen gibt es nicht. Verbesserungsbedarf wird im Ausbau von Therapieplätzen und in der Verkürzung der Wartezeit gesehen.
Aus Sicht der Bundesregierung hat sich die schulische Situation in den letzten Jahren verbessert. Dies liegt insbesondere an der Umstellung der Schulen auf diesen Personenkreis sowie begleitende Programme, die den Schuleinstieg unterstützen. Dennoch stellt eine der am häufigsten erwähnten Herausforderungen die sprachliche und berufliche Qualifizierung sowie Motivierung der UMA dar. Verbesserungsbedarf wird zudem in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit im Übergang zwischen Schule und Beruf gesehen.
Eine weitere zentrale Rolle zur Integration spielen aus Sicht der Bundesregierung die örtlichen Sportvereine. Insgesamt lasse sich feststellen, dass die UMA hinsichtlich ihrer Lebensgestaltung die gleichen Bedürfnisse und Wünsche haben wie deutsche Kinder und Jugendliche.
Bericht der Bundesregierung zur Situation unbegleiteter Minderjähriger in Deutschland
Soziale Rechte für Flüchtlinge
Der Paritätische Gesamtverband hat die 3. aktualisierte Auflage der Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration herausgegeben. Die Arbeitshilfe versteht sich als rechtlicher Ratgeber für alle, die mit geflüchteten Menschen arbeiten. Sie soll einen Überblick über die immer komplexer werdende Materie des Ausländerrechts geben und die wichtigsten Rechte geflüchteter Menschen darstellen.
Der erste Teil stellt die sozialen Rechte von geflüchteten Menschen dar. Dies beinhaltet zum einen die Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt sowie zu Ausbildung und Sprachkursen. Zum anderen werden die sozialen Leistungsansprüche dargestellt, wie z.B. die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und nach dem SGB II („Hartz IV“). Weitere Abschnitte zur Wohnsitzregelung, zum Kindergeld, Elterngeld und dem Unterhaltsvorschuss ergänzen den ersten Teil.
Im zweiten Teil werden die Aufenthaltstitel sowie deren Anspruchsvoraussetzungen dargestellt. Neben den sieben derzeit vorhandenen Aufenthaltstiteln werden auch die Dokumente erläutert, die kein Aufenthaltstitel sind, wie z.B. die Aufenthaltsgestattung und der Ankunftsnachweis. Anhand von tabellarischen Übersichten wird anschaulich dargestellt, welche Ansprüche der jeweilige Aufenthaltstitel der betroffenen Person vermittelt, z.B. die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme oder Ansprüche auf finanzielle Unterstützung wie Kindergeld und Elterngeld.
Die Arbeitshilfe beinhaltet auch die Änderungen, die im Jahr 2019 durch das sogenannte „Migrationspaket“ eingeführt wurden. Sie vermittelt in übersichtlicher und verständlicher Weise die Grundlagen des Ausländerrechts und ist mit zahlreichen Tipps für die Praxis versehen. Mit weiterführenden Links wird der Leser in die Lage versetzt, sich mit einzelnen Kapiteln vertieft zu beschäftigen.
3. aktualisierte Auflage der Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration
Demokratie und Partizipation von Anfang an
Der Bundesverband für Kindertagespflege hat für das Projekt „Demokratie und Partizipation von Anfang an“ eine Einstiegsbroschüre erstellt. In dieser werden sowohl die Inhalte, Durchführung und Ergebnisse des Projektes dargestellt, als auch konkrete Beispiele aus der Wissenschaft zur Umsetzung gegeben.
Der Fokus liegt dabei auf der Beteiligung im Rahmen der Betreuung von Kindern der Altersgruppe null bis drei von Kindertagespflegerinnen und Kindertagespflegern.
Gemäß Art. 12 der UN Kinderrechtskonvention und §§ 1, 8 VIII SGB haben Kinder ein umfassendes Beteiligungsrecht, welches sowohl von den Erziehungsberechtigten, als auch von Tagespflegepersonen erkannt, respektiert und gefördert werden soll.
Einstiegsbroschüre zum Thema "Demokratie und Partizipation von Anfang an“
Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtfragen und Verfahren
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat ein Rechtsgutachten bei Rechtsanwalt Benjamin Raabe in Auftrag gegeben. Im vorliegenden Rechtsgutachten werden Fragen zur Kostenheranziehung junger Menschen, z.B. aus dem Kindergeld, zu BAföG und BAB beantwortet.
Rechtsgutachten
Der Unterhaltsvorschuss
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat im März 2020 eine Broschüre zum Unterhaltsvorschuss veröffentlicht.
Es wird dargestellt, wer berechtigt ist, wieviel der Vorschuss beträgt, wer diesen wann zurückzahlen muss oder aber, welche Rolle dem bisher nicht (ausreichend) zahlendem anderen Elternteil zukommt.
Es werden auch weitergehende Unterstützungsangebote, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe, dargestellt.
Broschüre zum Unterhaltsvorschuss
Kinder und Jugendhilfe
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Online-Broschüre zum Aufgabenspektrum der Kinder- und Jugendhilfe und ihre Akteure veröffentlicht.
Sie soll Eltern und Interessierten einen kurzen Einblick in die gebotenen Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe geben und Fachkräften in diesem Bereich als knappe Zusammenfassung dienen.
In der Broschüre werden außerdem die Gesetze des achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), die Gesetze zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und die zentralen rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe erläutert.
Online-Broschüre zum Aufgabenspektrum der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Akteure
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