Beistandschaft des Jugendamtes
Die Fachberatung Beistandschaften im LVR-Landesjugendamt Rheinland unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern durch Beratung, Fachinformationen, Fortbildungen und Fachtagungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Beistände.
Die gesetzliche Grundlage für die Beistandschaft des Jugendamtes ist § 1712 Bürgerliches Gesetzbucht (BGB). Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes. Das Jugendamt überträgt die Ausübung der Aufgaben des Beistands einzelnen seiner Beamten oder Angestellten.
Fachberatung
Die Fachberatung Beistandschaften im LVR-Landesjugendamt berät die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern, denen die Aufgaben des Beistandes übertragen wurden. Die Aufgaben des Fachdienstes Beistandschaft sind:
- die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche
- die Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung nach § 52a SGB VIII
- die Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nach § 52a SGB VIII
- die Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen nach § 18 (1) Nr. 1 SGB VIII
- die Beratung und Unterstützung zum Anspruch auf Betreuungsunterhalt des Elternteils, der das Kind betreut (§ 1615 l BGB)
- die Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen nach § 18 (4) SGB VIII
- die Beratung nicht verheirateter Eltern über die Abgabe der Sorgeerklärung (§ 18 (2) SGB VIII)
Fortbildungen und Tagungen
Das LVR-Landesjugendamt führt intensive berufsbegleitende Fortbildungen durch, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern bei ihren Aufgaben als Beistandschaft zu unterstützen. Zusätzlich fördert es die berufliche Weiterbildung im Bereich Recht und Verwaltung (Beurkundungsrecht, Insolvenzrecht, Unterhaltsrecht usw.).
Arbeitshilfen, Dokumentationen sowie die Qualitätsstandards für Beistände finden Sie im Servicebereich unten auf dieser Seite.
Ansprechpartner

Dennis Herrmann
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6763
- faxTelefax:
- 0221 8284-4387
- E-Mail:
- dennis.herrmann@lvr.de
Servicebereich zum Thema
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Rundschreiben
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Dokumentationen
Praxisentwicklungsprojekt "Beistandschaften 2020"
Im Dezember 2013 fiel der Startschuss für das Praxisentwicklungsprojekt "Beistandschaften 2020". An je drei Standorten in Westfalen-Lippe und im Rheinland entwickeln die Fachdienste Beistandschaften der Jugendämter in den kommenden 18 Monaten neue konzeptionelle Bausteine für die künftigen Herausforderungen.
- Beistandschaften 2020 ( PDF, 108 kB )
- Abschlussbericht Praxisentwicklungsprojekt Beistandschaften 2020 ( PDF, 5,03 MB )
- Flyer: Fragen zu Vaterschaft oder zum Kindesunterhalt - Informationen für Mütter und Väter über Angebote des Jugendamts ( PDF, 4,18 MB )
- Flyer: Fragen zum Sorgerecht und zum Kindesunterhalt - Informationen für Elternpaare bei Trennung oder Scheidung ( PDF, 3,94 MB )
- Flyer: Schule: Ausbildung und Fragen zum eigenen Unterhalt - Informationen für junge Volljährige ( PDF, 4,32 MB )
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Arbeitshilfen
Positionspapier zur Unterhaltsberechnung in Wechselmodell
Positionierung des überregionalen Arbeitskreises der Beistände in NRW zur Unterhaltsrechtsprechung im Wechselmodell
Qualitätsstandards für Beistände
Folgende Arbeits- und Orientierungshilfen für die Beistandschaft werden durch die Landesjugendämter in NRW herausgegeben (bisher zusammengefasst als Sammelmappe "Qualitätsstandards für Beistände").
- Das Leistungsprofil des Beistandes (Stand: 01.11.2013) ( PDF, 4,08 MB )
- Anlagen zum Leistungsprofil (Stand: 01.11.2013) ( PDF, 4,07 MB )
- Öffentlichkeitsarbeit (Stand: 01.11.2013) ( PDF, 2,76 MB )
- Volljährigenunterhalt (Stand: 01.07.2019) ( PDF, 395 kB )
- Volljährigenunterhalt (Stand: 01.01.2019) ( PDF, 603 kB )
- Kindesunterhalt und soziale Leistungen ( PDF, 1,59 MB )
- Betreuungsunterhalt gem. §1615I BGB (Stand 01.04.2019) ( PDF, 330 kB )
Flyer für die Öffentlichkeitsarbeit des Fachdienstes Beistandschaft im Jugendamt
Eines der Ergebnisse des Praxisentwicklungsprojektes "Beistandschaften 2020" war die dringend notwendige Entwicklung von Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit des Fachdienstes Beistandschaft. Mit Fördergeldern des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW wurden hierfür drei unterschiedliche Flyer entwickelt.
Hier finden Sie das gemeinsame Rundschreiben der beiden Landesjugendämter vom 30. Juni 2015 sowie den Link auf die Internetseite des LWL-Landesjugendamtes mit den Dateien und Druckvorlagen.
Beistandschaften im Kontext sozialer Transferleistungen
Fachliche Stellungnahme des überregionalen Arbeitskreises der Beistände in NRW, 29.11.2014
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Düsseldorfer Tabelle
Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2018
Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder wird angehoben. Diese Anhebung beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der "Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung" vom 28. September 2017.
Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2018
- in der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 348 Euro,
- in der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 399 Euro,
- in der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 467 Euro
pro Monat. Der Bedarf volljähriger Kinder bleibt unverändert. Auch die Mindesunterhaltsbeträge für 2019 sind bereits in der Ersten Verordnung verankert.
Erstmals seit 2008 werden auch die Einkommensgruppen angehoben. Die Tabelle beginnt ab dem 1. Januar 2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen von "bis 1.900,00 Euro" und endet mit "bis 5.500,00 Euro".
Auch der sogenannte Bedarfskontrollbetrag, der eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den Unterhaltsberechtigten gewährleisten soll, steigt im Jahre 2018 an. In der ersten Einkommensgruppe entspricht der Bedarfskontrollbetrag dem notwendigen Selbstbehalt. Er wird in der zweiten Einkommensgruppe auf 1.300,00 Euro angehoben. In den folgenden Einkommensgruppen steigt der Bedarfskontrollbetrag wie bisher um jeweils 100 Euro.
Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf erhöht sich von 90 Euro auf 100 Euro. Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2018 gegenüber 2017 unverändert.