Die Beschäftigung von Sarah Santina-Jarkas fördert der Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Rahmen der Landesinitiative „Teilhabe an Arbeit – 1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen / Betriebsintegrierte Arbeitsplätze für Werkstattbeschäftigte – als Chance zur Inklusion auf dem Arbeitsmarkt". Projektpartner sind das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die Landschaftsverbände (LVR und LWL) sowie die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit.
Aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen benötigt Sarah Santina-Jarkas sowohl bei der Ausübung der Arbeitsaufgaben Unterstützung, wie zum Beispiel Handreichungen, als auch bei pflegerischen Tätigkeiten. Für Letzteres stellte die Lebenshilfe - Werkstätten Leverkusen / Rhein-Berg gGmbH einen Lifter zur Verfügung, der nun dauerhaft in dem Hürther Unternehmen untergebracht ist.
Anfängliche Sorgen bei der Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung erwiesen sich in dem Hürther Unternehmen schnell als unbegründet: „Zu Beginn hatten wir Bedenken, es könne Berührungsängste bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geben", erklärt Nicole Ruhsam aus der Abteilung Einkauf/Auftragsabwicklung der Centershop - Korn Vertriebs GmbH & Co.KG. Die Reaktionen waren aber durchweg positiv: „Berührungsängste sind nicht oder nicht mehr vorhanden und es ist schön zu sehen, mit welcher Normalität die Zusammenarbeit bei uns im Büro stattfindet", so Ruhsam weiter.
Auch Harald Mohr, Geschäftsführer der Lebenshilfe - Werkstätten Leverkusen / Rhein-Berg gGmbH, freut sich über das erfolgreiche Modellprojekt: „Betriebsintegrierte Arbeitsplätze stellen für alle Beteiligten eine Win-win-Situation dar. Für die Unternehmen sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Unterstützung und viele berichten, dass sich durch die Beschäftigung das Arbeitsklima verbessert hat."
Betriebsintegrierte Arbeits- und Berufsbildungsplätze sind organisatorisch, aber nicht räumlich, an eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen angebunden. Sie bieten Menschen mit Behinderung eine Beschäftigung in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes bei weiterer Betreuung und Verantwortung der Werkstatt. Das Entgelt wird zwischen dem Arbeitgeber und der Werkstatt vereinbart. Hierfür erhalten die Arbeitgeber einen finanziellen Zuschuss in Höhe von maximal 350 Euro pro Monat für ein Jahr.
Wer einen betriebsintegrierten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen oder Näheres zu den Fördermodalitäten des Modellprojekts erfahren möchte, kann sich an den LVR wenden: Herr Thomas Fonck, Tel 0221 809-7220, Mail: thomas.fonck@lvr.de.
Gerne vermitteln wir den Kontakt zu Frau Santina-Jarkas, falls Sie ein Porträt, Interview oder eine Dokumentation planen.
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