Haus- und Benutzungsordnung für das LVR-Freilichtmuseum Lindlar


Das LVR-Freilichtmuseum Lindlar ist ein Freilichtmuseum für bäuerlich-handwerkliche Kultur. Es wird vom
Landschaftsverband Rheinland (kurz: LVR) betrieben und von den „Freunden und Förderern des
Bergischen Freilichtmuseums Lindlar e.V.“ unterstützt.
Die nachfolgende Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besuchern verbindlich.

1. Museumsbesucherinnen und -besucher betreten das Gelände des LVR-Freilichtmuseums
Lindlar, seine Parkplätze und deren Wegeverbindungen auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Es gibt viele Möglichkeiten, sich aus Unachtsamkeit verletzen zu können. Um besondere Vorsicht
wird im Bereich der Gewässer und der Eisenbahnanlage gebeten. Die Witterungsverhältnisse
schaffen ebenso zusätzliche Gefahren, wie das bei Dunkelheit nur sporadisch ausgeleuchtete
Museumsgelände. Das Museumsteam ist um größtmögliche Sicherheit bestrebt.

2. Bei winterlichen Verhältnissen erfolgt weder eine Räumung der Wege im Museumsgelände noch
der Museumsparkplätze vor dem Haupteingang und am Nordtor.

3. Bei akuten Wetterwarnungen (Stufen 1 bis 4 des Deutschen Wetterdienstes) behalten wir uns
das Recht vor, den Zugang zum Museumsgelände zu verweigern und das Museum zu räumen.

4. Während der Öffnungszeiten darf das Museum nur in den ausgewiesenen Bereichen besucht
werden. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Museumswege nicht verlassen werden. Einzelne
Ausstellungsräume, Gebäude oder Gebäudeteile können zeitweilig geschlossen sein.
Einrichtungs- und Sammlungsgegenstände dürften weder berührt, beschmutzt, entwendet oder
zerstört werden.

5. Aus musealen Gründen werden Gebäude und Einrichtungen den heutigen
sicherheitstechnischen Anforderungen nicht gerecht. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der
Besichtigung.

6. Das Betreten von Baustellen ist grundsätzlich verboten.

7. Das Museumspersonal handelt im Auftrag der Museumsleitung. Den Anweisungen des
Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Die Besuchenden haben sich so zu verhalten,
dass kein anderer Museumsgast behindert oder belästigt wird. Werden die Hausordnung oder
die Weisungen des Aufsichtspersonals nicht beachtet, kann den betreffenden Personen der
weitere Aufenthalt im Museum untersagt werden.

8. Alle Erziehungsberechtigten (Eltern, Begleitungen von Gruppen) sind für das angemessene
Verhalten der von ihnen beaufsichtigten Kinder und Jugendlichen verantwortlich und haften für
deren Fehlverhalten. Sie dürfen ihre Gruppe nicht verlassen. Aufsichtspflichtige haben auch in
der Museumsherberge ihrer Verantwortung nachzukommen.

9. Kindern unter 14 Jahren ist der Besuch des LVR-Freilichtmuseums Lindlar nur in Begleitung
eines Erwachsenen gestattet. Kinder ab 8 Jahren, die das Museum im Rahmen einer
Veranstaltung, z.B. einer Kinderführung oder eines Workshops besuchen, können dies auch
unbegleitet tun, allerdings muss das Kind angemeldet und die Kontaktdaten des*der
Erziehungsberechtigten müssen hinterlegt worden sein.
Wir verweisen auf die Aufsichtspflicht gemäß § 1631 BGB: Alle Erziehungsberechtigten (bspw.
Eltern oder Begleitpersonen von Gruppen) sind für das angemessene Verhalten der von ihnen
beaufsichtigten Kinder und Jugendlichen verantwortlich und haften für ein etwaiges
Fehlverhalten. Die Aufsichtspflichtigen dürfen ihre Gruppe nicht verlassen und haben auch in der
Museumsgastronomie oder in der Museumsherberge ihrer Verantwortung nachzukommen.
Erfolgt der Museumsbesuch von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Klassenverband,
in der KiTa-Gruppe etc., geht die Aufsichtspflicht an die begleitenden Lehrer*innen bzw.
Erzieher*innen über. Eine Ausnahme ist möglich, wenn Schüler*innen das LVR-Museum zu
Unterrichtszwecken außerhalb des Klassenverbandes besuchen, z.B. für Recherchen im
Rahmen einer Projektarbeit. Ein entsprechender Nachweis an der Museumskasse muss erbracht
werden.

10. Im LVR-Freilichtmuseum Lindlar hat die Müllvermeidung zentrale Bedeutung. Bitte unterstützen
Sie uns und produzieren keinen Müll. Falls doch, nehmen Sie bitte ihre Abfälle nach Ihrem
Museumsbesuch wieder mit und entsorgen Sie diese außerhalb des Museums in den dafür
vorgesehenen Behältnissen.

11. Alle Tiere im Museum dürfen weder gefüttert, beunruhigt noch belästigt werden.

12. Nutz- und Wildpflanzen im Museum dürfen weder verzehrt, beschädigt noch entfernt werden. Sie
können bei Berührung oder Verzehr Gesundheitsschäden verursachen.

13. Es ist untersagt, extremistische, verfassungsfeindliche, rassistische, antisemitische, sexistische
und die Menschenwürde verletzende Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten zu tätigen. Dazu
gehört auch die Verwendung und das Tragen von Kennzeichen und Symbolen, die
verfassungsfeindliche oder verfassungswidrige Organisationen repräsentieren.
Zuwiderhandlungen haben den Verweis vom Gelände/aus dem Museum zur Folge und werden
gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Bei schwerwiegenden oder
wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Dieses Hausverbot kann
auch nachträglich ausgesprochen werden, sollten schwerwiegende Verstöße erst im Nachhinein
festgestellt werden.

14. Das Rauchen ist aufgrund der hohen Brandgefahr in den Gebäuden nicht gestattet.
Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Museumsgelände untersagt.

15. Hunde sind an der Leine zu führen und dürfen die historischen Gebäude nicht betreten.
Assistenzhunde sind von diesem Verbot ausgenommen.

16. Medienaufnahmen (Fotografieren, Filmen, Tonaufnahmen) sind nur für private Zwecke erlaubt.
Aufzeichnungen für kommerzielle Zwecke müssen vorher schriftlich von der Museumsleitung
genehmigt werden.

17. In einigen Räumen des Freilichtmuseums findet eine Videoüberwachung statt. Diese dient
ausschließlich dem Schutz der Ausstellungsobjekte vor Beschädigung und Diebstahl.

18. Die Eintrittspreise und sonstigen Entgelte werden durch die Gebührenordnung des LVRFreilichtmuseums
Lindlar festgesetzt.

Diese Hausordnung ist ab dem 23. Mai 2025 gültig und ersetzt die bisherige Hausordnung.