Wie oft? 1 x jährlich
Für wen? Schüler*innen, die sich in der Oberstufe befinden bzw. im kommenden Schuljahr dorthin wechseln und deren Eltern
Inhalte
Vortrag mit grundsätzliche Informationen, zum Beispiel
- zum Begriff des Nachteilsausgleiches,
- zum Personenkreis, der Anspruch auf den Nachteilsausgleich hat, und
- darüber, wer über den Nachteilsausgleich entscheidet und wem er gewährt wird.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Neufassung der Regelung in Bezug auf den Kompetenzbereich Hörverstehen in den modernen Fremdsprachen. Dies gilt für die Klausuren in der Oberstufe und das Abitur ab 2027.
Im Anschluss an den Vortrag gibt es die Möglichkeit, Fragen rund um das Thema Nachteilsausgleich zu stellen.
Ziel
Informationen über den Nachteilsausgleich in der Oberstufe und im Abitur