Arbeitshilfe Reform des Adoptionsrechts – Neue Prozessbeschreibungen zur Aufgabenwahrnehmung in der Adoptionsvermittlung
Am 1. April 2021 ist das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz hat den Aufgabenkatalog einer Adoptionsvermittlungsstelle konkretisiert und zum Teil deutlich erweitert. Diese grundlegenden Änderungen haben die nordrhein-westfälischen Landesjugendämter dazu veranlasst, eine Arbeitshilfe zur Aufgabenwahrnehmung und Bemessung der personellen Ausstattung für den Bereich der Adoptionsvermittlung zu entwickeln.
Die nunmehr vorliegende Arbeitshilfe fasst die Ergebnisse eines gemeinsamen Praxisprojekts der beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter unter Beteiligung von insgesamt sechs teilnehmenden Jugendämtern unterschiedlicher kommunaler Verfasstheit aus NRW zusammen. Mit Unterstützung des Instituts für Sozialplanung und Organisationsentwicklung, IN/S/O e. V., wurden insgesamt sechs Kernprozesse mit dazugehörigen Teilprozessen erarbeitet, die die Aufgabenwahrnehmung in der Adoptionsvermittlung umfassend abbilden. Die einzelnen Teilprozesse wurden darüber hinaus mit mittleren Bearbeitungszeiten versehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit zur generalisierenden Darstellung von Personalbedarfen, die auf örtlicher Ebene angepasst werden können.
Arbeitshilfe Reform des Adoptionsrechts – Neue Prozessbeschreibungen zur Aufgabenwahrnehmung in der Adoptionsvermittlung
Broschüre zu Voraussetzungen für eine Adoption und den Adoptionsprozess
Die beiden Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland haben eine gemeinsame Broschüre zum Thema Adoption publiziert. Sie richtet sich an Personen, die konkret darüber nachdenken, ein Kind anzunehmen und informiert über die Adoption als Prozess verschiedener Beteiligter und die Rahmenbedingungen der Vermittlung. Weiterhin werden die Themen Stiefkind-Adoption und Adoption eines Kindes aus dem Ausland vertieft. Die Broschüre gibt zudem Informationen über wichtige Internet-Adressen rund um das Thema Adoption.
Broschüre zu Voraussetzungen für eine Adoption und den Adoptionsprozess
Neue Gemeinsame Empfehlung zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII der BAG Landesjugendämter
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat die Gemeinsame Empfehlung zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII – Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII überarbeitet und veröffentlicht. Die Empfehlungen sind rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden.
Die Empfehlungen wurden vor allem durch die zum 1. Januar 2024 geänderte Kostenbeitragsverordnung notwendig. Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.1.2024 – 5 C 13.22, hinsichtlich der Anrechnung von Fahrtkosten zur Arbeitsstätte und der Einhaltung des unterhaltsrechtlichen Selbstbehaltes, wurden ebenfalls Änderungen vorgenommen.
Gemeinsame Empfehlung zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII der BAG Landesjugendämter
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Pflegefamilien – das Pflegefamiliengeld in NRW
Der Landschaftsverband Rheinland hat eine Fachinformation zum Thema Pflegefamiliengeld publiziert. Im Frühjahr 2021 hatten die beiden Landschaftsverbände die finanziellen Leistungen für Pflegefamilien in NRW landeseinheitlich neugestaltet. Mit dem landesweit einheitlichen Pflegefamiliengeld soll eine finanzielle Anerkennung für die vielfältigen Leistungen der Pflegefamilien sichergestellt werden und ein Anreiz geschaffen werden, mehr Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zu betreuen. Das Faktenblatt informiert über die Ausgestaltung des Pflegefamiliengeldes, die Leistungsbestandteile und Berechnung sowie die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beim LVR.
Fachinformation zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Pflegefamilien – das Pflegefamiliengeld in NRW
Broschüre zu mehr Schutz vor häuslicher Gewalt
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz eine Broschüre mit Informationen zum Gewaltschutzgesetz (GewSchG) aus dem Jahr 2022 publiziert. Informiert wird unter anderem über die Inhalte des GewSchG, über die Rechtschutzmöglichkeiten und die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen. Beleuchtet werden dazu auch Aspekte des Ausländerrechts. Die Broschüre gibt Hinweise für von häuslicher Gewalt betroffene Personen auf wichtige Telefonnummern und Adressen. Zudem gibt es Auszüge aus den für diese Thematik relevanten Gesetze, dem GewSchG, dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Aufenthaltsgesetz.
Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu mehr Schutz vor häuslicher Gewalt
Löschung von Internetangeboten mit kinderpornografischem Inhalt
Die Bundesregierung hat einen Bericht über die im Jahr 2023 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 185b StGB veröffentlicht. Das Internet spielt bei der Verbreitung von Kinderpornographie eine besondere Rolle, da die Inhalte weltweit für eine unbestimmte Anzahl von Nutzern zugänglich sind. Daher wird neben einer konsequenten Strafverfolgung auf das Löschen dieser Inhalte im Internet gesetzt. Wesentlicher Gegenstand des Berichts ist die statistische Auswertung der Datenbasis der aus dem Jahr 2023 bei den Beschwerdestellen sowie dem Bundeskriminalamt (BKA) eingegangenen berechtigten Hinweise auf kinderpornografische Inhalte. Im Jahr haben BKA und die Beschwerdestellen 54.613 Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im Internet (Inland und Ausland) statistisch erfasst. In der Gesamtbetrachtung ist damit im vergangenen Jahr eine Zunahme des Meldeaufkommens um insgesamt 256 Prozent festzustellen.
Bericht der Bundesregierung zur Löschung von Internetangeboten mit kinderpornografischem Inhalt
Strafmündigkeitsgrenze
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat einen Beitrag zur Diskussion um die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren in Deutschland veröffentlicht.
Die Strafmündigkeitsgrenze nach § 19 StGB ist seit jeher Gegenstand von Diskussion und Kritik, insbesondere nach schweren Gewalttaten kindlicher Täter. Die Veröffentlichung befasst sich mit der Geschichte der Strafmündigkeitsgrenze, der Systematik und dem Schuldprinzip. Zudem werden diskutierte Regelungsoptionen beleuchtet.
Beitrag des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur Diskussion um die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren in Deutschland
Information zu erheblicher Vernachlässigung von Kindern
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Information zur „erblichen Vernachlässigung im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts SGB XIV“ veröffentlicht, in welcher es um die Frage der Entschädigungsberechtigung geht. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 SGB XIV steht die erhebliche Vernachlässigung von Kindern einer Gewalttat gleich. Das Ministerium bezieht Stellung zu der Auslegung des Begriffs „erhebliche Vernachlässigung“ und zum allgemeinen Anwendungsbereich des § 14 Abs. 1 Nr. 5 SGB XIV.
Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur „erblichen Vernachlässigung im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts SGB XIV“
Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. hat (DIJuF) hat eine Handreichung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von konkreten Pflichten und Befugnissen der Kinder- und Jugendhilfe im Hinblick auf eine digitalisierungsspezifische Aufgabenwahrnehmung aus dem SGB VIII herausgegeben. Thematisiert werden die grundsätzliche Möglichkeit der Erbringung konkreter Jugendhilfeleistungen in digitaler Form, der digitale Schutzauftrag, sozialdatenschutzrechtliche Rahmenbedingungen sowie die Digitalisierung als neuer Anlass für Hilfe und Schutz. Darüber hinaus behandelt die Veröffentlichung die Gesamtverantwortung der öffentlichen Jugendhilfe für digitale Angebote.
Handreichung des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. hat (DIJuF) zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von konkreten Pflichten und Befugnissen der Kinder- und Jugendhilfe im Hinblick auf eine digitalisierungsspezifische Aufgabenwahrnehmung aus dem SGB VIII
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