Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Kostenheranziehung

Grafik: Information

Aktuelles | Kostenheranziehung

Zweite Änderungsverordnung zur Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe

Weiterleitung zum Bundesgesetzblatt

Die Eltern eines Kindes oder Jugendlichen werden bei teilstationären und stationären Erziehungsmaßnahmen zu einem Kostenbeitrag herangezogen. Die Kostenbeteiligung der Eltern im Rahmen der Hilfen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) ist in den §§ 91 ff. SGB VIII geregelt.

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland leistet Beratung in Fragen zum Achten Kapitel des SGB VIII für die Mitarbeitenden der Jugendämter. Die Beratung wird telefonisch, schriftlich, vor Ort oder in Inhouse-Seminaren durchgeführt.

Darüber hinaus führt das LVR-Landesjugendamt regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen durch. Aktuelle Termine können Sie im Online-Katalog des Fortbildungsangebotes einsehen.

Nach oben

Gemeinsame Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach SGB VIII - Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff SGB VIII

Die "Gemeinsame Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII – Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII" wurde auf der 124. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter im Mai 2018 beschlossen. Damit lag erstmalig eine bundesweit einheitliche Arbeitsgrundlage für die Kostenheranziehung vor, die die bisher geltenden, teilweise sich unterscheidenden Empfehlungen und Richtlinien ablöste.

Nach oben

Ansprechpartnerin

Portrait von Sabine Lehmann

Sabine Lehmann

Telefon

workTelefon:
0221 809-4025

E-Mail