Kostenheranziehung
Die Eltern eines Kindes oder Jugendlichen werden bei teilstationären und stationären Erziehungsmaßnahmen zu einem Kostenbeitrag herangezogen. Die Kostenbeteiligung der Eltern im Rahmen der Hilfen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) ist in den §§ 91 ff. SGB VIII geregelt.
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland leistet Beratung in Fragen zum Achten Kapitel des SGB VIII für die Mitarbeitenden der Jugendämter. Die Beratung wird telefonisch, schriftlich, vor Ort oder in Inhouse-Seminaren durchgeführt.
Darüber hinaus führt das LVR-Landesjugendamt regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen durch. Aktuelle Termine können Sie im Online-Katalog des Fortbildungsangebotes einsehen.
Gemeinsame Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach SGB VIII - Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff SGB VIII
Die "Gemeinsame Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII – Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII" wurde auf der 124. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter im Mai 2018 beschlossen. Damit lag erstmalig eine bundesweit einheitliche Arbeitsgrundlage für die Kostenheranziehung vor, die die bisher geltenden, teilweise sich unterscheidenden Empfehlungen und Richtlinien ablöste.
Ansprechpartnerin
Servicebereich zum Thema:
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Rundschreiben
Hier finden Sie Rundschreiben des LVR-Landesjugendamtes zum Thema Kostenheranziehung.
- Rundschreiben 43/1/2025 vom 06. Januar 2025 - Empfehlung zur Beitragshöhe der Pflegeversicherung ( PDF, 130 kB , barrierefrei)
- Rundschreiben 43/5/2024 vom 22. August 2024 - Änderungen im Bereich der Kostenheranziehung ( PDF, 144 kB , barrierefrei)
- Rundschreiben 43/1/2024 vom 02. Januar 2024 - Erhöhung Pflegegeld und Erziehungsbeitrag ( PDF, 115 kB , barrierefrei)
- Rundschreiben des BMFSFJ zum Heizkostenzuschuss vom 15. Juni 2022 ( PDF, 904 kB )
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Arbeitshilfen