Herzlich willkommen
Der LVR-Verbund für WohnenPlusLeben ist ein starker Partner für Menschen mit kognitiver und/oder psychischer Beeinträchtigung im Rheinland.
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Ihr direkter Zugang zu Informationen, Beratung und Hilfe
Sie interessieren sich für Wohn- und Assistenzleistungen beim LVR-Verbund für WohnenPlusLeben? Wir geben Ihnen Auskunft, liefern Informationen oder vermitteln Sie an die passende Ansprechperson. Melden Sie sich einfach bei uns. Unsere zentrale Stelle für Leistungsanfragen hilft Ihnen gerne weiter.
Telefon: 0800 9453002 (kostenfrei)
E-Mail: leistungsanfrage-wpl@lvr.de
Für uns steht der Mensch mit seiner Individualität im Mittelpunkt. Als Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nehmen wir stets eine fachliche Perspektive und Haltung ein. Dies prägt unser Handeln und unsere Sprache. Deshalb sprechen wir von Menschen mit kognitiver und/oder psychischer Beeinträchtigung.
Die individuelle Beeinträchtigung verstehen wir als ein körperliches oder psychisches Gesundheitsproblem eines Menschen. Eine Behinderung ist hingegen kein Merkmal einer Person. Sie entsteht erst in Wechselwirkung mit ihrer Umwelt und zwar dann, wenn die Person durch bestimmte Barrieren in der Umwelt an einer selbstbestimmten und eigenständigen Lebensführung und Teilhabe eingeschränkt und behindert wird. Ausgehend von diesem Verständnis der Weltgesundheitsorganisation hat sich der Begriff der kognitiven bzw. psychischen Beeinträchtigung in der Fachwelt etabliert und ist Bestandteil unserer personzentrierten Haltung. Als Leistungserbringer der Eingliederungshilfe unterstützen wir Menschen dabei, Barrieren zu überwinden und ihr Leben so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten. Daher sprechen wir vorrangig von „Beeinträchtigung“.
Verschiedene Verbände und Selbstvertretungsorganisationen entwickeln andere Begriffe, die dem Menschen in seiner Lebenssituation unter Achtung seiner Menschen- und Persönlichkeitsrechte besser gerecht werden. Diese Entwicklungen unterstützen wir sehr – nicht zuletzt im Sinne der Menschen, die wir begleiten!
In rechtlichen Zusammenhängen, zum Beispiel bei Anträgen oder der Klärung von Leistungsansprüchen, verwenden wir den dort üblichen Begriff „Behinderung".