Am Anfang steht Ihre Idee!
Mit der Förderung möchte der LVR die vielfältigen Beschäftigungen mit dem materiellen und immateriellen Kulturellen Erbe des Rheinlandes, insbesondere mit den Aspekten Geschichte, Kultur, Literatur, Sprache sowie Alltagskultur und Brauchtum unterstützen. Damit wird das Ziel verfolgt, insbesondere die Erforschung und Vermittlung der vorgenannten Themenstellungen zu fördern und die Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen.
Wer und was ist förderberechtigt?
Förderanträge können natürliche und juristische Personen stellen, insbesondere Vereine, wissenschaftliche Einrichtungen, Archive, Museen und andere Institutionen. Förderfähig sind landesgeschichtliche und heimatkundliche Publikationen sowie Projekte mit Bezug zum Rheinland, die den Förderzielen der Richtlinie entsprechen und einen fachlich fundierten Beitrag zur Erforschung, Dokumentation oder Vermittlung der rheinischen Landeskunde leisten.