Begleiteter Umgang
Begleitender Umgang mit Familienmitgliedern
Ende des Seitenheaders.
Der begleitende Umgang ist ein im BGB rechtlich verankerte und zeitlich befristete Leistung der Jugendhilfe, die oft vom Familiengericht angeordnet oder vom Jugendamt vorgeschlagen wird.
Sich annähern unter Aufsicht
Der begleitete Umgang zielt ab auf die Anbahnung, Wiederherstellung, Unterstützung und Förderung der Beziehung eines Kindes/Jugendlichen zu jenem Familienmitglied, mit dem es nicht zusammenlebt. Die Umgangsbegleitung wird in den meisten Fällen von einer Beratung der Eltern, des Kindes und weiteren wichtigen Bezugspersonen flankiert. Zudem gehört eine aussagekräftige Dokumentation zu unseren Aufgaben.
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