Eine Beurlaubung bedeutet, dass ein*e Schüler*in offiziell von der Schulpflicht befreit wird. Dies geschieht nur, wenn die Schule das Fehlen für eine bestimmte Zeit genehmigt hat.
Was müssen Sie beachten?
In Ausnahmefällen ist es möglich, Ihr Kind für einzelne oder mehrere Tage vom Unterricht freistellen zu lassen. Da in Deutschland die Schulpflicht gilt, kann eine Beurlaubung nur aus wichtigen Gründen genehmigt werden. Dazu gehören:
familiäre Anlässe wie Hochzeiten, religiöse Feiertage oder Trauerfälle
medizinische Gründe wie stationäre Krankenhausaufenthalte (mit ärztlichem Nachweis)
So gehen Sie vor: Reichen Sie bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag mit Begründung bei der Klassenleitung ein. Bei längeren Zeiträumen entscheidet die Schulleitung über die Freistellung.
Bitte halten Sie ggf. entsprechende Nachweise (zum Beispiel Einladungen oder Atteste) bereit.
Beurlaubungen rund um die Schulferien
Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien grundsätzlich nicht gestattet ist. Rein private Reiseplanungen, wie die Nutzung günstigerer Urlaubsangebote oder eine individuelle Verlängerung der Ferienzeit, stellen keine rechtlich anerkannten Ausnahmegründe dar.
Sollte in absolut dringenden Einzelfällen dennoch eine Freistellung notwendig sein, ist hierfür ein schriftlicher Antrag direkt an die Schulleitung zu richten.