Krankmeldung & Beurlaubung

Egal ob wegen Krankheit oder wichtigen privaten Terminen: Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie Ihr Kind korrekt von der Schule abmelden. Das sind die Schritte, die bei Krankmeldungen oder geplanten Beurlaubungen notwendig sind, damit alles reibungslos abläuft.

Krankmeldung

Die Krankmeldung dient dazu, die Schule über das Nichterscheinen Ihres Kindes zu informieren, da in Deutschland jedes Fehlen von Schüler*innen registriert werden muss.

Wie melden Sie Ihr Kind krank?

Sollte Ihr Kind krank sein oder aus einem anderen wichtigen Grund fehlen, benötigen wir eine telefonische Benachrichtigung von Ihnen. Bitte melden Sie Ihr Kind bis 8.15 Uhr in der Schule ab. Wichtig sind dabei zwei Anrufe:

  • im Sekretariat unter 0221 9639045-0

  • beim Fahrdienst: Informieren Sie bitte das Unternehmen, das Ihr Kind morgens abholt.

Ab wann benötigen wir ein ärtzliches Attest?

Sollte Ihr Kind längerfristig erkranken, benötigen wir für die Schule einen schriftlichen Nachweis in Form eines ärztlichen Attests. Dieses reichen Sie bitte bis spätestens zum dritten Fehltag im Sekretariat ein.

Bitte beachten Sie zudem die generelle Attestpflicht bei Fehlzeiten direkt vor oder nach den Schulferien: In diesen Fällen ist ein ärztliches Attest bereits ab dem ersten Tag zwingend erforderlich!

Beurlaubung

Eine Beurlaubung bedeutet, dass ein*e Schüler*in offiziell von der Schulpflicht befreit wird. Dies geschieht nur, wenn die Schule das Fehlen für eine bestimmte Zeit genehmigt hat.

Was müssen Sie beachten?

In Ausnahmefällen ist es möglich, Ihr Kind für einzelne oder mehrere Tage vom Unterricht freistellen zu lassen. Da in Deutschland die Schulpflicht gilt, kann eine Beurlaubung nur aus wichtigen Gründen genehmigt werden. Dazu gehören:

  • familiäre Anlässe wie Hochzeiten, religiöse Feiertage oder Trauerfälle

  • medizinische Gründe wie stationäre Krankenhausaufenthalte (mit ärztlichem Nachweis)

So gehen Sie vor: Reichen Sie bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag mit Begründung bei der Klassenleitung ein. Bei längeren Zeiträumen entscheidet die Schulleitung über die Freistellung.

Bitte halten Sie ggf. entsprechende Nachweise (zum Beispiel Einladungen oder Atteste) bereit.

Beurlaubungen rund um die Schulferien

Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien grundsätzlich nicht gestattet ist. Rein private Reiseplanungen, wie die Nutzung günstigerer Urlaubsangebote oder eine individuelle Verlängerung der Ferienzeit, stellen keine rechtlich anerkannten Ausnahmegründe dar.

Sollte in absolut dringenden Einzelfällen dennoch eine Freistellung notwendig sein, ist hierfür ein schriftlicher Antrag direkt an die Schulleitung zu richten.