Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des LVR mit ihren Unterkapiteln.
Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik
Diese Website wurde im Rahmen einer Selbstbewertung gemäß Prüfkatalog
https://bitvtest.de/pruefverfahren/bitv-20-plus-web auf Basis von WCAG 2.2 aus technischer Sicht als barrierefrei bewertet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Gebärdensprachvideos: Die Gebärdensprachvideos befinden sich in Produktion und sind deshalb noch nicht für all unsere Museen verfügbar. Sie werden schnellstmöglich bereitgestellt.
PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.
Videos: Einige unserer eingebetteten Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel und Audiodeskription. Sie befinden sich in Produktion und werden schnellstmöglich bereitgestellt.
Erstellung dieser Erklärung
Die Erklärung wurde am 01.07.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde verfasst auf der Grundlage einer vom Landschaftsverband Rheinland erstellten Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Kontakt mit dem LVR aufnehmen möchten, nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular . Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Ihre Ansprechperson im LVR-Fachbereich Kommunikation:
Andrea Steinert
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise .
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail an die Überwachungsstelle senden
Internetseite der Überwachungsstelle aufrufen
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite des LVR vom LVR-Fachbereich Kommunikation keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Internetseite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW aufrufen