Um die individuelle Förderung passgenau auf die Bedürfnisse Ihres Kindes abzustimmen, wird das offizielle Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – AO-SF) durchgeführt:
- Antragstellung: Den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens können Sie als Erziehungsberechtigte oder die Leitung der bisher besuchten allgemeinen Schule stellen.
- Gutachten und Untersuchung: Im Rahmen des Verfahrens erfolgen eine schulärztliche Untersuchung sowie die Erstellung eines pädagogischen Gutachtens. Ihre eigenen Erfahrungen und Perspektiven als Eltern fließen im persönlichen Gespräch direkt in dieses Gutachten ein.
- Entscheidung der Schulaufsicht: Auf Basis des Gutachtens stellt die zuständige Schulaufsichtsbehörde den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt fest und empfiehlt den passenden Förderort.
Sobald Ihnen der Bescheid der Schulbehörde vorliegt, dass die LVR-Schule Linnicher Benden (Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung ) der geeignete Lernort für Ihr Kind ist, können Sie über unser Schulsekretariat einen Termin zur offiziellen Anmeldung vereinbaren.