Krankmeldung & Beurlaubung

Wenn Ihr Kind einmal nicht am Unterricht teilnehmen kann, sollen Sie sich umgehend bei uns melden. Hier finden Sie alle Informationen zum richtigen Vorgehen bei Krankmeldungen sowie die Voraussetzungen für eine geplante Beurlaubung.

Ein Stoffbär mit Schnupfen hält sich ein Taschentuch an die Nase. Vor ihm liegen ein digitales Fieberthermometer mit der Anzeige 38,5 Grad, eine Flasche Hustensaft und ein gefüllter Messbecher.

Krankmeldung

Sollte Ihr Kind krank sein und nicht am Unterricht teilnehmen können, informieren Sie bitte unser Sekretariat am ersten Fehltag bis spätestens 9.00 Uhr (idealerweise schon vor Unterrichtsbeginn).

So erreichen Sie uns:

Wichtiger Hinweis zum Attest

Ab dem dritten Fehltag – oder bei begründeten Zweifeln – kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Bitte beachten Sie, dass dies insbesondere für Fehltage direkt vor oder nach den Schulferien gilt.

Freistellung vom Unterricht (Beurlaubung)

Eine Beurlaubung ist eine offizielle Befreiung von der Schulpflicht für einen festgelegten Zeitraum. Da die Teilnahme am Unterricht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann eine solche Genehmigung nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt werden. Wann ist eine Beurlaubung möglich?

Wichtige Gründe für eine Freistellung sind beispielsweise:

  • Besondere familiäre Ereignisse: Dazu zählen Hochzeiten, religiöse Feste oder traurige Anlässe wie Trauerfälle.

  • Medizinische Notwendigkeiten: zum Beispiel stationäre Klinikaufenthalte (bitte mit entsprechendem Nachweis).

So beantragen Sie die Freistellung

Bitte reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag inklusive Begründung frühzeitig bei der Klassenleitung ein.

Bei längeren Zeiträumen leitet diese den Antrag an die Schulleitung weiter, die dann über die Freistellung entscheidet. Legen Sie Ihrem Antrag bitte nach Möglichkeit direkt entsprechende Belege (wie Einladungen oder ärztliche Bescheinigungen) bei.

Wichtiger Hinweis zu den Schulferien

Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Private Gründe, wie die Nutzung preiswerter Reiseangebote oder eine individuelle Urlaubsverlängerung, können rechtlich nicht als Ausnahmegrund anerkannt werden.

In absolut dringenden und unaufschiebbaren Einzelfällen richten Sie Ihren schriftlichen Antrag bitte rechtzeitig und direkt an die Schulleitung .