Der Bildungsgang Hauptschule richtet sich an Schüler*innen, die nach den geltenden Versetzungsbestimmungen unterrichtet werden und auf einen allgemeinbildenden Schulabschluss vorbereitet werden.
Erster Schulabschluss im Bildungsgang Hauptschule
Der Erste Schulabschluss (ESA), vormals Hauptschulabschluss, wird ohne zentrales Prüfungsverfahren erworben durch:
die erfolgreiche Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Klasse 10
Erweiterter Erster Schulabschluss im Bildungsgang Hauptschule
Der Erweiterte Erste Schulabschluss (EESA), vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A, wird erworben durch:
erfolgreiche Absolvierung der Klasse 10 Typ A und
- Teilnahme an den Zentralen Abschlussprüfungen (ZAP) in den Fächern
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