Der LVR-Mobilitätsfonds übernimmt Fahrtkosten zu Museen

Schulen, Kindergärten und KiTas aus dem LVR-Verbandsgebiet können einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten stellen.

Antrag stellen
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Wer kann einen Antrag auf Fahrtkostenförderung stellen?

Nicht antragsberechtigt sind: Schulen, Offene Ganztagsschulen, Kindergärten und Kindertagesstätten, die außerhalb des LVR-Verbandsgebietes liegen.

Anträge aus Einrichtungen innerhalb dieses Gebietes sind förderfähig. Für die Fahrten zu den LWL-Zielen gelten die Bedingungen des LVR.

Karte der Rheinlandes mit den Zuständigkeitsgebieten der Regionalen Kulturförderung

Was wird gefördert?

Übersicht über förderfähige und nicht-förderfähige Fahrten

Diese Fahrtkosten können gefördert werden:

  • Kosten für ÖPNV

  • Kosten für einen Reisebus, falls das Museum via ÖPNV schwer zu erreichen ist

Es werden ausschließlich Kosten für Fahrten zu den LVR-Museen sowie den Partnermuseen gefördert.

  • Fahrten, die nachträglich ohne vorherige Bewilligung eingereicht werden

  • Fahrten zu Museen, die hier nicht aufgelistet sind

Jährlicher Ablauf des Verfahrens im Detail

Förderrichtlinien und Downloads

Nähere Informationen zu Inhalt, Umfang und zu den Kriterien der Fahrtkostenförderung des LVR entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien sowie der Anleitung zum digitalen Antragsverfahren.

Übersicht der Museen, zu denen Fahrten gefördert werden

Mit dem LVR-Mobilitätsfonds bringen wir Sie kostenfrei in 16 LVR-Museen und über 40 Partnermuseen, Gedenkstätten und Kulturorte im ganzen Rheinland und im Verbandsgebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Für die Auswahl und Kontaktaufnahme zu den einzelnen Häusern finden Sie hier eine Übersicht aller Orte.

Foto: Eine Gruppe von Erwachsenen und Kindern steht vor einem Museum und hört einer Museumsmitarbeiterin zu.

Terminanfrage LVR-Museen

Für den Archäologischen Park Xanten ( LVR-APX) sowie die Außendienststellen der Bodendenkmalpflege nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten:

Terminanfrage LWL-Museen, -Erinnerungsorte und -Gedenkstätten

Wie stelle ich einen Antrag auf Fahrtkostenförderung?

  • Museum auswählen und gewünschten Termin anfragen. Übersicht aller Museen, zu denen Fahrten gefördert werden.

  • Verkehrsmittel wählen und Kosten ermitteln/Angebote einholen

  • Online-Antrag auf Fahrtkostenerstattung an den LVR stellen und Genehmigung abwarten

  • Am Tag des Museumsbesuchs: Besuchsbescheinigung mitbringen und im Museum unterschreiben und abstempeln lassen.

  • Nach dem Museumsbesuch: Ausgefüllte Bescheinigung und Fahrtkostenabrechnung online über das Portal einreichen und Erstattung abwarten

Illustration: Frau am Laptop

Häufige Fragen und Ansprechpersonen

Wir helfen Ihnen gern auch persönlich weiter.

Welche Ziele verfolgt der LVR mit der Fahrtkostenförderung?

Das setzen wir schon seit vielen Jahren mit dem freien Eintritt für Kinder und Jugendliche in die Dauerausstellungen aller LVR- und LWL-Einrichtungen um.
2021 haben wir den LVR-Mobilitätsfonds ins Leben gerufen, mit dem sogar die Fahrtkosten zu den Museen des LVR und LWL, LVR-Kulturdienststellen, Einrichtungen und Institutionen, bei denen eine Mehrheitsbeteiligung des LVR besteht sowie zum Ruhr Museum, zum Roten Haus Monschau und zum Zinkhütter Hof in Stolberg gefördert werden.