Der LVR-Mobilitätsfonds übernimmt Fahrtkosten zu Museen
Schulen, Kindergärten und KiTas aus dem LVR-Verbandsgebiet können einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten stellen.
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Alle Schulen, Offene Ganztagsschulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im Rheinland können einen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten stellen.
Nicht antragsberechtigt sind: Schulen, Offene Ganztagsschulen, Kindergärten und Kindertagesstätten, die außerhalb des LVR-Verbandsgebietes liegen.
Anträge aus Einrichtungen innerhalb dieses Gebietes sind förderfähig. Für die Fahrten zu den LWL-Zielen gelten die Bedingungen des LVR.
Übersicht über förderfähige und nicht-förderfähige Fahrten
Diese Fahrtkosten können gefördert werden:
Kosten für ÖPNV
Kosten für einen Reisebus, falls das Museum via ÖPNV schwer zu erreichen ist
Es werden ausschließlich Kosten für Fahrten zu den LVR-Museen sowie den Partnermuseen gefördert.
Fahrten, die nachträglich ohne vorherige Bewilligung eingereicht werden
Fahrten zu Museen, die hier nicht aufgelistet sind
Diese Fahrtkosten können gefördert werden:
Kosten für ÖPNV
Kosten für einen Reisebus, falls das Museum via ÖPNV schwer zu erreichen ist
Es werden ausschließlich Kosten für Fahrten zu den LVR-Museen sowie den Partnermuseen gefördert.
Fahrten, die nachträglich ohne vorherige Bewilligung eingereicht werden
Fahrten zu Museen, die hier nicht aufgelistet sind
Für Fahrten im Zeitraum 1. Januar bis 1. September 2026 können keine Anträge mehr gestellt werden, da das Budget ausgeschöpft ist.
Anträge für Fahrten im Zeitraum 2. September bis 31. Dezember 2026 können weiterhin gestellt werden.
Anträge für das Kalenderjahr 2027 können ab Ende Dezember 2026 gestellt werden.
Es werden in der Regel maximal fünf Anträge einer Schule und maximal zwei Anträge von Kindergärten und Kindertagesstätten pro Kalenderjahr gefördert. Kosten für Führungen oder museumspädagogische Angebote werden nicht erstattet.
Mit der Antragstellung besteht kein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten. Die Bewilligung muss abgewartet werden.
Nach Eingang und Prüfung des vollständigen Antrags entscheidet der Fördergeber LVR zeitnah über die Übernahme der Fahrtkosten.
Erstattet werden ausschließlich die vor Fahrtantritt genehmigten Fahrtkosten.
Nach Antragstellung ist mit circa 14 Tagen Bearbeitungszeit zu rechnen.
eine Antragsbewilligung ist bis zur Ausschöpfung des verfügbaren jährlichen Budgets möglich. Das Budget wird im Rahmen einer angepassten Mittelverteilung über das Kalenderjahr verteilt.
ab Ende Dezember 2026: Start der Antragstellung für Fahrten in 2027
Nähere Informationen zu Inhalt, Umfang und zu den Kriterien der Fahrtkostenförderung des LVR entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien sowie der Anleitung zum digitalen Antragsverfahren.
Mit dem LVR-Mobilitätsfonds bringen wir Sie kostenfrei in 16 LVR-Museen und über 40 Partnermuseen, Gedenkstätten und Kulturorte im ganzen Rheinland und im Verbandsgebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Für die Auswahl und Kontaktaufnahme zu den einzelnen Häusern finden Sie hier eine Übersicht aller Orte.
Terminanfrage LVR-Museen
Informations- und Buchungsservice für die LVR-Museen
Für den Archäologischen Park Xanten ( LVR-APX) sowie die Außendienststellen der Bodendenkmalpflege nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten:
Kulturinfo Rheinland
Informations- und Buchungsservice für die LVR-Museen
Telefon: 02801 988 9213
E-Mail: xanten@kulturinfo-rheinland.de
Telefon: 02463 9917-0
E-Mail: abr.titz@lvr.de
Bitte kontaktieren Sie die Ansprechpersonen in den einzelnen Häusern:
Bitte kontaktieren Sie die Ansprechpersonen in den einzelnen Häusern:
Stellen Sie Ihren Antrag digital! Folgende Schritte sind notwendig:
Museum auswählen und gewünschten Termin anfragen. Übersicht aller Museen, zu denen Fahrten gefördert werden.
Verkehrsmittel wählen und Kosten ermitteln/Angebote einholen
Online-Antrag auf Fahrtkostenerstattung an den LVR stellen und Genehmigung abwarten
Am Tag des Museumsbesuchs: Besuchsbescheinigung mitbringen und im Museum unterschreiben und abstempeln lassen.
Nach dem Museumsbesuch: Ausgefüllte Bescheinigung und Fahrtkostenabrechnung online über das Portal einreichen und Erstattung abwarten
Bitte teilen Sie uns per E-Mail die neuen Zahlungsdaten (Bank, Kontoinhaber*in, Straße/Hausnummer, Postleitzahl/Ort, IBAN) mit.
Nein, ein gültiger Antrag bedarf der eingescannten Schriftform.
Ja. Entstehen höhere Kosten, da Schüler*innen mit Spezialfahrzeugen befördert werden müssen (zum Beispiel für Rollstühle), können auch drei Angebote bei verschiedenen Anbietern eingeholt werden.
Anträge für das Kalenderjahr 2027 können ab Ende Dezember 2026 gestellt werden.
Da Gruppengrößen in Kindertagesstätten und Schulklassen unterschiedlich viele Kinder/Schüler*innen aufweisen, gibt es keine festgelegten maximalen Gruppengrößen.
Ja.
Ja, die Kosten werden in vollem Umfang, jedoch maximal in der genehmigten Höhe, erstattet.
Die Rechnung des Busunternehmens wird an die antragstellende Einrichtung (Schule/KiTa) adressiert und versandt, auch wenn die Rechnung durch den LVR beglichen wird.
Bitte reichen Sie die Besuchsbescheinigung zusammen mit den Fahrkarten bzw. der Busrechnung ausschließlich über das Online-Antragsportal ein. Die Fahrtkostenerstattung erfolgt im Anschluss.
Datum der Fahrt. Dieses Datum muss mit dem im Antrag genannten Datum übereinstimmen. Fiktive Angebote werden nicht anerkannt.
Start- und Zielort
Anzahl der Personen für die das Angebot erstellt wurde. Diese Angabe muss mit der Angabe der Personenzahl im Antragsformular übereinstimmen.
Fahrtkosten inklusive Mehrwertsteuer
Angaben zum eingesetzten Fahrzeug (Anzahl der Sitzplätze, Ausstattung des Fahrzeugs) sind nicht zwingend erforderlich es erfolgt allerding eine Plausibilitätsprüfung der genannten Angaben. Beispielsweise darf das angebotene Fahrzeug nicht weniger Sitzplätze haben als Personen im Antrag angegeben wurden.
Leider können Stornokosten nicht über den LVR-Mobilitätsfonds abgewickelt werden. Die Förderrichtlinien legen unter Ziffer 3.2.2 folgendes fest: Das Risiko für die Durchführung der Fahrt trägt der*die Antragsteller*in. Kosten einer nicht stattgefundenen Fahrt werden nicht erstattet. Gleiches gilt für eventuelle Regressansprüche von Busunternehmen, wenn die Fahrt ausfällt.
Da es sich bei dem Mobilitätsfonds um eine Förderung und keine Spende handelt, werden solche Angebote dankend abgelehnt.
Wir helfen Ihnen gern auch persönlich weiter.
Wir möchten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zu Kultur erleichtern.
Das setzen wir schon seit vielen Jahren mit dem freien Eintritt für Kinder und Jugendliche in die Dauerausstellungen aller LVR- und LWL-Einrichtungen um.
2021 haben wir den LVR-Mobilitätsfonds ins Leben gerufen, mit dem sogar die Fahrtkosten zu den Museen des LVR und LWL, LVR-Kulturdienststellen, Einrichtungen und Institutionen, bei denen eine Mehrheitsbeteiligung des LVR besteht sowie zum Ruhr Museum, zum Roten Haus Monschau und zum Zinkhütter Hof in Stolberg gefördert werden.