Herzlich Willkommen bei der Regionalen Kulturförderung

Wir fördern Projekte mit regionaler Strahlkraft – unabhängig von der Sparte und offen für nahezu alle Antragstellenden.

Antrag stellen
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Wer kann einen Antrag auf Regionale Kulturförderung stellen?

Übersicht über antragsberechtigte und nicht antragsberechtigte Körperschaften und Institutionen:

  • Museen, Sammlungen, Archive

  • Operativ tätige Stiftungen

  • Rechtsfähige, gemeinnützige Vereine und Institutionen sowie Fördervereine

  • Jugend- und Bürgerzentren in gemeinnütziger Trägerschaft

  • Kirchliche Institutionen

  • Selbstständige öffentliche Einrichtungen

  • Mitgliedskörperschaften des LVR (13 kreisfreien Städte, 12 Kreise sowie die StädteRegion Aachen)

  • Kreisangehörige Städte und Gemeinden

  • LVR-Kulturdienststellen

  • Fördernde Stiftungen/Organisationen

  • Privatpersonen

Was wird gefördert?

Übersicht über förderfähige und nicht förderfähige Projekte

Projekte mit Bezug zum kulturellen Erbe des Rheinlandes:

  • Archäologie, Denkmalschutz, Heimatpflege, Rheinischer Geschichte und Volkskunde

  • Veranstaltungen: Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater

  • Kulturelle Bildung, Vermittlung und Kooperation, Ausstattung zur kulturellen Vermittlung

  • Publikationen, Tagungen, Forschungsprojekte

  • Ausstellungen

  • Erwerb, Schaffung oder Herrichtung von Kunstobjekten oder Kulturgütern

  • Kommerzielle Projektziele oder -inhalte

  • Privateigentum – insbesondere Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

  • Laufende Betriebs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungskosten sowie Folgekosten

  • Allgemeine Spenden ohne Projektbezug

  • Stipendien und Dissertationen

  • Preisgelder

  • Bereits abgeschlossene Projekte

  • Bereits begonnene Projekte

Jährlicher Ablauf

Wie stelle ich einen Antrag auf Regionale Kulturförderung?

  • Einloggen oder neu registrieren

  • Antrag ausfüllen (siehe Anleitung)

  • Letzte Seite ausdrucken und eigenhändig unterscheiben

  • Unterschriftsseite scannen und dem digitalen Antrag anfügen

  • Absenden

Illustration: Frau am Laptop

Förderrichtlinien und Downloads

Nähere Informationen zu Inhalt, Umfang und zum Verfahren der Regionalen Kulturförderung des LVR entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie und den Allgemeinen Nebenbestimmungen. Der Verwendungsnachweis ist nach Ende des Projekts bei der jewiligen Mitgliedskörperschaft einzureichen.

Ihre Ansprechpersonen

Zuständigkeitsgebiete

Rheinland Nord: Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Krefeld, Stadt Duisburg, Stadt Mönchengladbach, Kreis Kleve, Kreis Wesel, Kreis Viersen, Kreis Heinsberg, Rhein-Kreis Neuss

Rheinland Ost: Bundesstadt Bonn, Stadt Essen, Stadt Leverkusen, Stadt Mülheim an der Ruhr, Stadt Oberhausen, Stadt Remscheid, Stadt Solingen, Stadt Wuppertal, Kreis Mettmann, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis

Rheinland Süd: StädteRegion Aachen, Stadt Köln, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen

Karte der Rheinlandes mit den Zuständigkeitsgebieten der Regionalen Kulturförderung

Imagefilm

Die Regionale Kulturförderung stellt sich vor.