Herzlich Willkommen bei der Regionalen Kulturförderung
Wir fördern Projekte mit regionaler Strahlkraft – unabhängig von der Sparte und offen für nahezu alle Antragstellenden.
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Übersicht über antragsberechtigte und nicht antragsberechtigte Körperschaften und Institutionen:
Museen, Sammlungen, Archive
Operativ tätige Stiftungen
Rechtsfähige, gemeinnützige Vereine und Institutionen sowie Fördervereine
Jugend- und Bürgerzentren in gemeinnütziger Trägerschaft
Kirchliche Institutionen
Selbstständige öffentliche Einrichtungen
Mitgliedskörperschaften des LVR (13 kreisfreien Städte, 12 Kreise sowie die StädteRegion Aachen)
Kreisangehörige Städte und Gemeinden
LVR-Kulturdienststellen
Fördernde Stiftungen/Organisationen
Privatpersonen
Museen, Sammlungen, Archive
Operativ tätige Stiftungen
Rechtsfähige, gemeinnützige Vereine und Institutionen sowie Fördervereine
Jugend- und Bürgerzentren in gemeinnütziger Trägerschaft
Kirchliche Institutionen
Selbstständige öffentliche Einrichtungen
Mitgliedskörperschaften des LVR (13 kreisfreien Städte, 12 Kreise sowie die StädteRegion Aachen)
Kreisangehörige Städte und Gemeinden
LVR-Kulturdienststellen
Fördernde Stiftungen/Organisationen
Privatpersonen
Übersicht über förderfähige und nicht förderfähige Projekte
Projekte mit Bezug zum kulturellen Erbe des Rheinlandes:
Archäologie, Denkmalschutz, Heimatpflege, Rheinischer Geschichte und Volkskunde
Veranstaltungen: Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater
Kulturelle Bildung, Vermittlung und Kooperation, Ausstattung zur kulturellen Vermittlung
Publikationen, Tagungen, Forschungsprojekte
Ausstellungen
Erwerb, Schaffung oder Herrichtung von Kunstobjekten oder Kulturgütern
Kommerzielle Projektziele oder -inhalte
Privateigentum – insbesondere Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Laufende Betriebs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungskosten sowie Folgekosten
Allgemeine Spenden ohne Projektbezug
Stipendien und Dissertationen
Preisgelder
Bereits abgeschlossene Projekte
Bereits begonnene Projekte
Projekte mit Bezug zum kulturellen Erbe des Rheinlandes:
Archäologie, Denkmalschutz, Heimatpflege, Rheinischer Geschichte und Volkskunde
Veranstaltungen: Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater
Kulturelle Bildung, Vermittlung und Kooperation, Ausstattung zur kulturellen Vermittlung
Publikationen, Tagungen, Forschungsprojekte
Ausstellungen
Erwerb, Schaffung oder Herrichtung von Kunstobjekten oder Kulturgütern
Kommerzielle Projektziele oder -inhalte
Privateigentum – insbesondere Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Laufende Betriebs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungskosten sowie Folgekosten
Allgemeine Spenden ohne Projektbezug
Stipendien und Dissertationen
Preisgelder
Bereits abgeschlossene Projekte
Bereits begonnene Projekte
Ab 01. Januar: digitale Antragsstellung bis 28./29. Februar
Bis 28./29. Februar Antragseingang bei den Kulturämtern der jeweiligen Mitgliedskörperschaft (kreisfreie Städte, Kreise und StädteRegion Aachen)
Ab März: Vorprüfung der Anträge bei den Mitgliedskörperschaften
Ab April: Antragsprüfung durch den LVR
Sommer: Empfehlung der Verwaltung an die politischen LVR-Gremien
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Herbst: Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung im Rahmen von politischen Beschlussfassungen der politischen LVR-Gremien
im Anschluss: Versendung der Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide per E-Mail
Ab Januar: Start der bewilligten Projekte und Abruf der Fördermittel möglich
Stellen Sie Ihren Antrag digital! Folgende Schritte sind notwendig:
Nähere Informationen zu Inhalt, Umfang und zum Verfahren der Regionalen Kulturförderung des LVR entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie und den Allgemeinen Nebenbestimmungen. Der Verwendungsnachweis ist nach Ende des Projekts bei der jewiligen Mitgliedskörperschaft einzureichen.
Ihre Ansprechpersonen
Rheinland Nord: Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Krefeld, Stadt Duisburg, Stadt Mönchengladbach, Kreis Kleve, Kreis Wesel, Kreis Viersen, Kreis Heinsberg, Rhein-Kreis Neuss
Rheinland Ost: Bundesstadt Bonn, Stadt Essen, Stadt Leverkusen, Stadt Mülheim an der Ruhr, Stadt Oberhausen, Stadt Remscheid, Stadt Solingen, Stadt Wuppertal, Kreis Mettmann, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis
Rheinland Süd: StädteRegion Aachen, Stadt Köln, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen
Diese und viele weitere Projekte haben wir im Rahmen der Regionalen Kulturförderung in den letzten Jahren gefördert.
Ende der Auflistung.
Die Regionale Kulturförderung stellt sich vor.