Pflanzgutförderung

Wir fördern Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung kulturhistorisch begründeter Landschaftsbilder.

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Wer kann einen Antrag auf Pflanzgutförderung stellen?

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, aber auch Landwirte, Vereine, Verbände und Kommunen als jeweilige Grundstückseigentümer.

  • Die Abteilung Kulturlandschaftspflege nimmt Anträge auf Pflanzgut entgegen und berät auf Grundlage kulturlandschaftlicher Kriterien die an Pflanzmaßnahmen interessierten Bürgerinnen und Bürger.

  • Danach erfolgt durch den Landschaftsverband die Zusammenfassung räumlich nahe gelegener Pflanzmaßnahmen, die gebündelte Ausschreibung und die Auslieferung der Gehölze an einen zentral gelegenen Auslieferungsort zur Abholung. Die Auslieferungen erfolgen im Spätherbst.

  • Zur Verfügung gestellt wird ausschließlich bodenständiges Pflanzgut, d.h. heimische Bäume und Sträucher sowie in der Region bewährte Obstsorten als Hochstämme aus Qualitätsbaumschulen im Rheinland. Eine Erstattung selbst beschaffter Gehölze ist nicht möglich.

Was wird gefördert?

Übersicht über förderfähige und nicht-förderfähige Anträge

  • Freie Landschaft

  • Ortsrandeingrünung

  • Freiwillige Planzung

  • Ergänzungspflanzung

  • Gehölzstrukturen um frei stehende Gehöfte

  • Kleine Feldgehölze

  • Wege und Pfade

  • Ortslagen

  • Wald

  • Neuanlage Hausgärten

  • Ausgleichsmaßnahmen

  • Eingrünung techn. Bauwerke in der Landschaft

  • Flurbereinigungsauflagen

  • Klassifizierte Straßen

  • Keine Doppelförderung

  • Vertragsnaturschutz erst nach 5 Jahren möglich

Wie stelle ich einen Antrag auf Pflanzgutförderung?

Stellen Sie Ihren Antrag digital! Unter folgendem Link werden sie durch das Antragsverfahren geleitet und können direkt den Antrag auf Pflanzgutförderung absenden.

Illustration: Frau am Laptop
Schritt für Schritt zur Förderung

Hinweise zu geförderten Gehölzen und Landschaftsbildern

Detailinfomationen zu Hecken, Sträuchern und Bäumen der Pflanzgutförderung:

Verantwortung der Antragsstellenden

  • Da die Auslieferung erst nach Prüfung aller Flächen erfolgen kann, ist eine vorzeitige oder individuelle Auslieferung des Pflanzgutes in keinem Fall möglich!

  • Die Antragstellenden müssen den Transport zur Pflanzfläche selbst organisieren, die Pflanzung selbst durchführen, die Anwuchspflege der Gehölze übernehmen und deren Bestand langfristig garantieren.

  • Zudem werden alle geförderten Flächen an die jeweils zuständige Untere Naturschutzbehörde gemeldet und sind damit gemäß § 39 Naturschutzgesetz NRW "Gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil".

  • Die geförderten Flächen werden stichprobenartig durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Kulturlandschaftspflege überprüft.

Junge Laubbäume auf Wiese
Pflanzung von Laubbäumen bei Sinthern

Ihre Ansprechperson

Hintergrund der Förderung

Ein wesentliches Element unserer Kulturlandschaft ist das enge Nebeneinander von landwirtschaftlich geprägter und genutzter, z. T. technisch überformter Kulturlandschaft mit historisch gewachsenen Elementen. Die zahlreichen alten Ortskerne, Dörfer und Weiler sowie Schloss- und Burganlagen innerhalb der agrarisch genutzten Kulturlandschaft bestimmen mit ihren charakteristischen Gehölzbeständen wie Hausbäumen, Baumreihen und -gruppen, Alleen, Obstwiesen oder Hecken das Landschaftsbild am Niederrhein ebenso wie im Bergischen Land und in der Eifel, aber auch in der Börde und im Umfeld unserer großen Städte.

Diesen kulturlandschaftsprägenden Gehölzbeständen widmet der Landschaftsverband besondere Aufmerksamkeit und möchte deren Erhaltung durch eine gezielte Bereitstellung von Pflanzgut sichern und ergänzen.