Pflanzgutförderung
Wir fördern Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung kulturhistorisch begründeter Landschaftsbilder.
Ende des Seitenheaders.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, aber auch Landwirte, Vereine, Verbände und Kommunen als jeweilige Grundstückseigentümer.
Die Abteilung Kulturlandschaftspflege nimmt Anträge auf Pflanzgut entgegen und berät auf Grundlage kulturlandschaftlicher Kriterien die an Pflanzmaßnahmen interessierten Bürgerinnen und Bürger.
Danach erfolgt durch den Landschaftsverband die Zusammenfassung räumlich nahe gelegener Pflanzmaßnahmen, die gebündelte Ausschreibung und die Auslieferung der Gehölze an einen zentral gelegenen Auslieferungsort zur Abholung. Die Auslieferungen erfolgen im Spätherbst.
Zur Verfügung gestellt wird ausschließlich bodenständiges Pflanzgut, d.h. heimische Bäume und Sträucher sowie in der Region bewährte Obstsorten als Hochstämme aus Qualitätsbaumschulen im Rheinland. Eine Erstattung selbst beschaffter Gehölze ist nicht möglich.
Übersicht über förderfähige und nicht-förderfähige Anträge
Freie Landschaft
Ortsrandeingrünung
Freiwillige Planzung
Ergänzungspflanzung
Gehölzstrukturen um frei stehende Gehöfte
Kleine Feldgehölze
Wege und Pfade
Ortslagen
Wald
Neuanlage Hausgärten
Ausgleichsmaßnahmen
Eingrünung techn. Bauwerke in der Landschaft
Flurbereinigungsauflagen
Klassifizierte Straßen
Keine Doppelförderung
Vertragsnaturschutz erst nach 5 Jahren möglich
Freie Landschaft
Ortsrandeingrünung
Freiwillige Planzung
Ergänzungspflanzung
Gehölzstrukturen um frei stehende Gehöfte
Kleine Feldgehölze
Wege und Pfade
Ortslagen
Wald
Neuanlage Hausgärten
Ausgleichsmaßnahmen
Eingrünung techn. Bauwerke in der Landschaft
Flurbereinigungsauflagen
Klassifizierte Straßen
Keine Doppelförderung
Vertragsnaturschutz erst nach 5 Jahren möglich
Detailinfomationen zu Hecken, Sträuchern und Bäumen der Pflanzgutförderung:
Da die Auslieferung erst nach Prüfung aller Flächen erfolgen kann, ist eine vorzeitige oder individuelle Auslieferung des Pflanzgutes in keinem Fall möglich!
Die Antragstellenden müssen den Transport zur Pflanzfläche selbst organisieren, die Pflanzung selbst durchführen, die Anwuchspflege der Gehölze übernehmen und deren Bestand langfristig garantieren.
Zudem werden alle geförderten Flächen an die jeweils zuständige Untere Naturschutzbehörde gemeldet und sind damit gemäß § 39 Naturschutzgesetz NRW "Gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil".
Die geförderten Flächen werden stichprobenartig durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Kulturlandschaftspflege überprüft.
Ein wesentliches Element unserer Kulturlandschaft ist das enge Nebeneinander von landwirtschaftlich geprägter und genutzter, z. T. technisch überformter Kulturlandschaft mit historisch gewachsenen Elementen. Die zahlreichen alten Ortskerne, Dörfer und Weiler sowie Schloss- und Burganlagen innerhalb der agrarisch genutzten Kulturlandschaft bestimmen mit ihren charakteristischen Gehölzbeständen wie Hausbäumen, Baumreihen und -gruppen, Alleen, Obstwiesen oder Hecken das Landschaftsbild am Niederrhein ebenso wie im Bergischen Land und in der Eifel, aber auch in der Börde und im Umfeld unserer großen Städte.
Diesen kulturlandschaftsprägenden Gehölzbeständen widmet der Landschaftsverband besondere Aufmerksamkeit und möchte deren Erhaltung durch eine gezielte Bereitstellung von Pflanzgut sichern und ergänzen.