LVR-Museumsförderung
Wir fördern Museumsprojekte im Rheinland, die das materielle wie immaterielle kulturelle Erbe bewahren und stärken.
Ende des Seitenheaders.
Übersicht der Antragsberechtigten und Nicht-Antragsberechtigten:
Rheinische kommunale und nicht kommunale Museen sowie deren Träger
Museums-, Freundes- und Fördervereine rheinischer Museen
Eingetragene Vereine und Initiativen, die museale oder vergleichbare Aufgaben wahrnehmen
LVR-Museen
Operativ tätige Stiftungen (privaten sowie öffentlichen Rechtes), gemeinnützige
Vereine sowie selbstständige öffentliche Einrichtungen, die museale oder
vergleichbare Aufgaben wahrnehmen
Vergleichbare Institutionen und Projektträger aus dem historisch geprägten
Natur- und Kulturraum der ehemaligen Rheinprovinz
(Grenzgebiet der Regierungsbezirke Trier und Koblenz, Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens et cetera)
Fördernde Stiftungen und Organisationen
Privatpersonen
Rheinische kommunale und nicht kommunale Museen sowie deren Träger
Museums-, Freundes- und Fördervereine rheinischer Museen
Eingetragene Vereine und Initiativen, die museale oder vergleichbare Aufgaben wahrnehmen
LVR-Museen
Operativ tätige Stiftungen (privaten sowie öffentlichen Rechtes), gemeinnützige
Vereine sowie selbstständige öffentliche Einrichtungen, die museale oder
vergleichbare Aufgaben wahrnehmen
Vergleichbare Institutionen und Projektträger aus dem historisch geprägten
Natur- und Kulturraum der ehemaligen Rheinprovinz
(Grenzgebiet der Regierungsbezirke Trier und Koblenz, Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens et cetera)
Fördernde Stiftungen und Organisationen
Privatpersonen
Beispiele für förderfähige und nicht-förderfähige Projekte:
Maßnahmen im Rahmen der musealen Grundaufgaben, zum Beispiel:
Erhalt rheinischen Kulturgutes (Forschung, Dokumentation,
Restaurierung und Konservierung von Sammlungs- und Museumsobjekten)
Erstellung von Museums- und Sammlungskonzepten
Konzeption und Realisierung von Dauer- und Sonderausstellungen
Ausstattung von musealen Räumen, Werkstätten oder Depots
Museumspädagogische Maßnahmen, Kulturelle Bildung und Veranstaltungen
Publikationen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sach-/Personal- und Honorarkosten, die unmittelbar mit dem Projekt in
Zusammenhang stehen, in angemessenem Umfang
Konzeptionen (Marketing, Machbarkeitsstudie, Kommunikation et cetera)
Bauliche Maßnahmen, die unmittelbar mit dem Projekt in Verbindung stehen, in angemessenen Umfang
Kooperationsprojekte mehrerer (rheinischer) Museen
Diese Projekte können nicht gefördert werden:
Kommerzielle Projektziele/-inhalte
Privateigentum (insbesondere Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und Objekten)
Laufende Unterhalts-/Instandsetzungs-/Personal-/Betriebskosten, Folgekosten
Allgemeine Spenden ohne Projektbezug, Stipendien/Dissertationen, Ausstattung
von Preisen
Bereits abgeschlossene Projekte
Bereits begonnene Projekte (Ausnahme: abgrenzbare Projektmodule für das
Förderjahr bei nicht gesicherter Gesamtfinanzierung)
Maßnahmen im Rahmen der musealen Grundaufgaben, zum Beispiel:
Erhalt rheinischen Kulturgutes (Forschung, Dokumentation,
Restaurierung und Konservierung von Sammlungs- und Museumsobjekten)
Erstellung von Museums- und Sammlungskonzepten
Konzeption und Realisierung von Dauer- und Sonderausstellungen
Ausstattung von musealen Räumen, Werkstätten oder Depots
Museumspädagogische Maßnahmen, Kulturelle Bildung und Veranstaltungen
Publikationen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sach-/Personal- und Honorarkosten, die unmittelbar mit dem Projekt in
Zusammenhang stehen, in angemessenem Umfang
Konzeptionen (Marketing, Machbarkeitsstudie, Kommunikation et cetera)
Bauliche Maßnahmen, die unmittelbar mit dem Projekt in Verbindung stehen, in angemessenen Umfang
Kooperationsprojekte mehrerer (rheinischer) Museen
Diese Projekte können nicht gefördert werden:
Kommerzielle Projektziele/-inhalte
Privateigentum (insbesondere Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und Objekten)
Laufende Unterhalts-/Instandsetzungs-/Personal-/Betriebskosten, Folgekosten
Allgemeine Spenden ohne Projektbezug, Stipendien/Dissertationen, Ausstattung
von Preisen
Bereits abgeschlossene Projekte
Bereits begonnene Projekte (Ausnahme: abgrenzbare Projektmodule für das
Förderjahr bei nicht gesicherter Gesamtfinanzierung)
Folgende Schritte sind notwendig:
Nehmen Sie Kontakt zur Museumsberatung auf
Antragsformular herunterladen
Antrag ausfüllen
Unterschriebenen Antrag per E-Mail und per Post übermitteln
Ihre Ansprechpersonen
Rheinland Nord: Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Krefeld, Stadt Duisburg, Stadt Mönchengladbach, Kreis Kleve, Kreis Wesel, Kreis Viersen, Kreis Heinsberg, Rhein-Kreis Neuss
Rheinland Ost: Bundesstadt Bonn, Stadt Essen, Stadt Leverkusen, Stadt Mülheim an der Ruhr, Stadt Oberhausen, Stadt Remscheid, Stadt Solingen, Stadt Wuppertal, Kreis Mettmann, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis
Rheinland Süd: StädteRegion Aachen, Stadt Köln, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen
Keine Förderung ohne Beratung!
Nehmen Sie Kontakt mit der/dem jeweiligen Gebietsreferent*in der LVR-Museumsberatung auf und qualifizieren Sie gemeinsam ihre Projektidee
Ein Antrag auf LVR-Museumsförderung kann laufend gestellt werden
Nutzen Sie die Möglichkeit Antragsentwürfe durch die LVR-Museumsberatung vorprüfen zu lassen
Antragsfristen: 15. Mai und 15. November
nach der Antragsfrist: Prüfung der Antragsunterlagen
Empfehlung der Verwaltung an die politischen LVR-Gremien
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
September/März: Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung im Rahmen von politischen Beschlussfassungen der politischen LVR-Gremien
Versand der Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide
Nach Bescheiderteilung: Start der bewilligten Projekte
Abruf von bis zu 50 Prozent der Fördermitteln im laufenden Projekt mittels Zwischenverwendungsnachweis möglich
Mitteilungspflicht zu Veranstaltungen beachten
Nach Projektende: Vorlage des Verwendungsnachweises durch den Projektträger
Nähere Informationen zu Inhalt, Umfang und zum Verfahren der LVR-Museumsförderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie, den Allgemeinen Nebenbestimmungen und dem Antragsformular.