LVR-Museumsförderung
Wir fördern Museumsprojekte im Rheinland, die das materielle wie immaterielle kulturelle Erbe bewahren und stärken.
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Übersicht der Antragsberechtigten und Nicht-Antragsberechtigten:
Beispiele für förderfähige und nicht-förderfähige Projekte:
Maßnahmen im Rahmen der musealen Grundaufgaben, zum Beispiel:
Diese Projekte können nicht gefördert werden:
Maßnahmen im Rahmen der musealen Grundaufgaben, zum Beispiel:
Diese Projekte können nicht gefördert werden:
Folgende Schritte sind notwendig:
Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter!
Rheinland Nord: Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Krefeld, Stadt Duisburg, Stadt Mönchengladbach, Kreis Kleve, Kreis Wesel, Kreis Viersen, Kreis Heinsberg, Rhein-Kreis Neuss
Rheinland Ost: Bundesstadt Bonn, Stadt Essen, Stadt Leverkusen, Stadt Mülheim an der Ruhr, Stadt Oberhausen, Stadt Remscheid, Stadt Solingen, Stadt Wuppertal, Kreis Mettmann, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis
Rheinland Süd: StädteRegion Aachen, Stadt Köln, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen
Nähere Informationen zu Inhalt, Umfang und zum Verfahren der LVR-Museumsförderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie, den Allgemeinen Nebenbestimmungen und dem Antragsformular.