LVR-Museumsförderung

Wir fördern Museumsprojekte im Rheinland, die das materielle wie immaterielle kulturelle Erbe bewahren und stärken.

Antrag stellen
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Wer kann einen Antrag auf Museumsförderung stellen?

Übersicht der Antragsberechtigten und Nicht-Antragsberechtigten:

  • Rheinische kommunale und nicht kommunale Museen sowie deren Träger

  • Museums-, Freundes- und Fördervereine rheinischer Museen

  • Eingetragene Vereine und Initiativen, die museale oder vergleichbare Aufgaben wahrnehmen

  • LVR-Museen

  • Operativ tätige Stiftungen (privaten sowie öffentlichen Rechtes), gemeinnützige
    Vereine sowie selbstständige öffentliche Einrichtungen, die museale oder
    vergleichbare Aufgaben wahrnehmen

  • Vergleichbare Institutionen und Projektträger aus dem historisch geprägten
    Natur- und Kulturraum der ehemaligen Rheinprovinz
    (Grenzgebiet der Regierungsbezirke Trier und Koblenz, Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens et cetera)

  • Fördernde Stiftungen und Organisationen

  • Privatpersonen

Was wird gefördert?

Beispiele für förderfähige und nicht-förderfähige Projekte:

Maßnahmen im Rahmen der musealen Grundaufgaben, zum Beispiel:

  • Erhalt rheinischen Kulturgutes (Forschung, Dokumentation,
    Restaurierung und Konservierung von Sammlungs- und Museumsobjekten)

  • Erstellung von Museums- und Sammlungskonzepten

  • Konzeption und Realisierung von Dauer- und Sonderausstellungen

  • Ausstattung von musealen Räumen, Werkstätten oder Depots

  • Museumspädagogische Maßnahmen, Kulturelle Bildung und Veranstaltungen

  • Publikationen

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

  • Sach-/Personal- und Honorarkosten, die unmittelbar mit dem Projekt in
    Zusammenhang stehen, in angemessenem Umfang

  • Konzeptionen (Marketing, Machbarkeitsstudie, Kommunikation et cetera)

  • Bauliche Maßnahmen, die unmittelbar mit dem Projekt in Verbindung stehen, in angemessenen Umfang

  • Kooperationsprojekte mehrerer (rheinischer) Museen


Diese Projekte können nicht gefördert werden:

  • Kommerzielle Projektziele/-inhalte

  • Privateigentum (insbesondere Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und Objekten)

  • Laufende Unterhalts-/Instandsetzungs-/Personal-/Betriebskosten, Folgekosten

  • Allgemeine Spenden ohne Projektbezug, Stipendien/Dissertationen, Ausstattung
    von Preisen

  • Bereits abgeschlossene Projekte

  • Bereits begonnene Projekte (Ausnahme: abgrenzbare Projektmodule für das
    Förderjahr bei nicht gesicherter Gesamtfinanzierung)

Wie stelle ich einen Antrag auf Museumsförderung?

  • Nehmen Sie Kontakt zur Museumsberatung auf

  • Antragsformular herunterladen

  • Antrag ausfüllen

  • Unterschriebenen Antrag per E-Mail und per Post übermitteln

Illustration einer Frau mit einem Fernglas. Vor ihr ein überdimensioniertes Blatt mit einem eingezeichneten Weg und Zwischenetappen.

Ihre Ansprechpersonen

Zuständigkeitsgebiete

Rheinland Nord: Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Krefeld, Stadt Duisburg, Stadt Mönchengladbach, Kreis Kleve, Kreis Wesel, Kreis Viersen, Kreis Heinsberg, Rhein-Kreis Neuss

Rheinland Ost: Bundesstadt Bonn, Stadt Essen, Stadt Leverkusen, Stadt Mülheim an der Ruhr, Stadt Oberhausen, Stadt Remscheid, Stadt Solingen, Stadt Wuppertal, Kreis Mettmann, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis

Rheinland Süd: StädteRegion Aachen, Stadt Köln, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen

Karte der Rheinlandes mit den Zuständigkeitsgebieten der Regionalen Kulturförderung

Ablauf des Verfahrens im Detail

Downloads zum Antragsverfahren

Nähere Informationen zu Inhalt, Umfang und zum Verfahren der LVR-Museumsförderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie, den Allgemeinen Nebenbestimmungen und dem Antragsformular.