Der LVR-Mobilitätsfonds übernimmt Fahrtkosten zu Museen
Schulen, Kindergärten und KiTas aus dem LVR-Verbandsgebiet können einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten stellen.
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Alle Schulen, Offene Ganztagsschulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im Rheinland können einen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten stellen.
Nicht antragsberechtigt sind: Schulen, Offene Ganztagsschulen, Kindergärten und Kindertagesstätten, die außerhalb des LVR-Verbandsgebietes liegen.
Anträge aus Einrichtungen innerhalb dieses Gebietes sind förderfähig. Für die Fahrten zu den LWL-Zielen gelten die Bedingungen des LVR.
Übersicht über förderfähige und nicht-förderfähige Fahrten
Diese Fahrtkosten können gefördert werden:
Es werden ausschließlich Kosten für Fahrten zu den LVR-Museen sowie den Partnermuseen gefördert.
Diese Fahrtkosten können gefördert werden:
Es werden ausschließlich Kosten für Fahrten zu den LVR-Museen sowie den Partnermuseen gefördert.
Nähere Informationen zu Inhalt, Umfang und zu den Kriterien der Fahrtkostenförderung des LVR entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien sowie der Anleitung zum digitalen Antragsverfahren.
Mit dem LVR-Mobilitätsfonds bringen wir Sie kostenfrei in 16 LVR-Museen und über 40 Partnermuseen, Gedenkstätten und Kulturorte im ganzen Rheinland und im Verbandsgebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Für die Auswahl und Kontaktaufnahme zu den einzelnen Häusern finden Sie hier eine Übersicht aller Orte.
Terminanfrage LVR-Museen
Informations- und Buchungsservice für die LVR-Museen
Für den Archäologischen Park Xanten ( LVR-APX) sowie die Außendienststellen der Bodendenkmalpflege nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten:
Kulturinfo Rheinland
Informations- und Buchungsservice für die LVR-Museen
Telefon: 02801 988 9213
E-Mail: xanten@kulturinfo-rheinland.de
Telefon: 02463 9917-0
E-Mail: abr.titz@lvr.de
Bitte kontaktieren Sie die Ansprechpersonen in den einzelnen Häusern:
Bitte kontaktieren Sie die Ansprechpersonen in den einzelnen Häusern:
Stellen Sie Ihren Antrag digital! Folgende Schritte sind notwendig:
Bitte teilen Sie uns per E-Mail die neuen Zahlungsdaten (Bank, Kontoinhaber*in, Straße/Hausnummer, Postleitzahl/Ort, IBAN) mit.
Nein, ein gültiger Antrag bedarf der eingescannten Schriftform.
Ja. Entstehen höhere Kosten, da Schüler*innen mit Spezialfahrzeugen befördert werden müssen (zum Beispiel für Rollstühle), können auch drei Angebote bei verschiedenen Anbietern eingeholt werden.
Anträge für das Kalenderjahr 2027 können ab Ende Dezember 2026 gestellt werden.
Da Gruppengrößen in Kindertagesstätten und Schulklassen unterschiedlich viele Kinder/Schüler*innen aufweisen, gibt es keine festgelegten maximalen Gruppengrößen.
Ja.
Ja, die Kosten werden in vollem Umfang, jedoch maximal in der genehmigten Höhe, erstattet.
Die Rechnung des Busunternehmens wird an die antragstellende Einrichtung (Schule/KiTa) adressiert und versandt, auch wenn die Rechnung durch den LVR beglichen wird.
Bitte reichen Sie die Besuchsbescheinigung zusammen mit den Fahrkarten bzw. der Busrechnung ausschließlich über das Online-Antragsportal ein. Die Fahrtkostenerstattung erfolgt im Anschluss.
Leider können Stornokosten nicht über den LVR-Mobilitätsfonds abgewickelt werden. Die Förderrichtlinien legen unter Ziffer 3.2.2 folgendes fest: Das Risiko für die Durchführung der Fahrt trägt der*die Antragsteller*in. Kosten einer nicht stattgefundenen Fahrt werden nicht erstattet. Gleiches gilt für eventuelle Regressansprüche von Busunternehmen, wenn die Fahrt ausfällt.
Da es sich bei dem Mobilitätsfonds um eine Förderung und keine Spende handelt, werden solche Angebote dankend abgelehnt.
Wir helfen Ihnen gern auch persönlich weiter.
Bitte beachten Sie die Zuständigkeitsgebiete.
Wir möchten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zu Kultur erleichtern.
Das setzen wir schon seit vielen Jahren mit dem freien Eintritt für Kinder und Jugendliche in die Dauerausstellungen aller LVR- und LWL-Einrichtungen um.
2021 haben wir den LVR-Mobilitätsfonds ins Leben gerufen, mit dem sogar die Fahrtkosten zu den Museen des LVR und LWL, LVR-Kulturdienststellen, Einrichtungen und Institutionen, bei denen eine Mehrheitsbeteiligung des LVR besteht sowie zum Ruhr Museum, zum Roten Haus Monschau und zum Zinkhütter Hof in Stolberg gefördert werden.