Herzlich Willkommen bei der Regionalen Kulturförderung
Wir fördern Projekte mit regionaler Strahlkraft – unabhängig von der Sparte und offen für nahezu alle Antragstellenden.
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Übersicht über antragsberechtigte und nicht antragsberechtigte Körperschaften und Institutionen:
Übersicht über förderfähige und nicht förderfähige Projekte
Projekte mit Bezug zum kulturellen Erbe des Rheinlandes:
Projekte mit Bezug zum kulturellen Erbe des Rheinlandes:
Stellen Sie Ihren Antrag digital! Folgende Schritte sind notwendig:
Nähere Informationen zu Inhalt, Umfang und zum Verfahren der Regionalen Kulturförderung des LVR entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie und den Allgemeinen Nebenbestimmungen. Der Verwendungsnachweis ist nach Ende des Projekts bei der jewiligen Mitgliedskörperschaft einzureichen.
Ihre Ansprechpersonen
Wir helfen Ihnen gerne auch persönlich weiter! Bitte beachten Sie die Zuständigkeitsgebiete.
Rheinland Nord: Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Krefeld, Stadt Duisburg, Stadt Mönchengladbach, Kreis Kleve, Kreis Wesel, Kreis Viersen, Kreis Heinsberg, Rhein-Kreis Neuss
Rheinland Ost: Bundesstadt Bonn, Stadt Essen, Stadt Leverkusen, Stadt Mülheim an der Ruhr, Stadt Oberhausen, Stadt Remscheid, Stadt Solingen, Stadt Wuppertal, Kreis Mettmann, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis
Rheinland Süd: StädteRegion Aachen, Stadt Köln, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen
Diese und viele weitere Projekte haben wir im Rahmen der Regionalen Kulturförderung in den letzten Jahren gefördert.
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Die Regionale Kulturförderung stellt sich vor.