Diese Ordnung ist für alle Besucher*innen sowie Mitarbeiter*innen und Beauftragte verbindlich. Mit dem Betreten des LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen oder der Teilnahme an einem Angebot und/oder einer Veranstaltung erkennen Sie unsere Regelungen sowie die zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.
Hausordnung
Die Hausordnung dient dazu, Ihnen den Besuch aller Angebote, Veranstaltungen und Einrichtungen des LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen so angenehm wie möglich zu machen.
Grußwort
Herzlich willkommen im LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen!
Entdecken Sie jüdisches Leben im Rheinland und das rheinische Landjudentum in der ehemaligen Synagoge, dem Synagogenhof und dem früheren Wohnhaus der jüdischen Familie Ullmann.
Gehen Sie in dem Gebäudeensemble auf Spurensuche und erfahren Sie mehr über Geschichte, Religionsausübung, Alltag und Festtage und Berufe der rheinischen Jüdinnen und Juden.
Lernen Sie in den Veranstaltungen jüdisches Leben von der Antike bis heute weltweit kennen.
Kommen Sie mit uns und miteinander ins Gespräch.
Das LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen versteht sich als Forum, in dem sich Bürger*innen mit Geschichte, Gegenwart und Zukunft unter dem Leitthema „Zusammenleben“ informieren und austauschen. Dabei stehen das Haus und sein Team auf den Grundwerten der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Europäische Gedanke, die Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker gehören zu den Grundwerten des LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen.
Erleben wir Geschichte, gemeinsam und in Vielfalt!
Wir sind für Sie da!
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wünschen Sie Unterstützung? Sprechen Sie unsere
Mitarbeiter*innen in dem Rödinger Gebäudeensemble jederzeit an. Wir freuen uns, mit Ihnen das LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen zu erleben!
Besucher*innenordnung
Wir bitten Sie, folgende Hinweise und Verhaltensregeln zu beachten:
Für unsere Besucher*innen gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung. Ebenso gelten für uns und unsere Besucher*innen die freiheitlichen Pflichten der pluralistischen Demokratie. Es ist untersagt, extremistische, populistische, nationalistische, verfassungsfeindliche, antidemokratische, die Menschenwürde verletzende, sexistische, rassistische, antisemitische, ausgrenzende oder geschichtsrevisionistische Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten zu tätigen. Dazu gehört auch die Verwendung und das Tragen von Kennzeichen und Symbolen, die verfassungsfeindliche oder verfassungswidrige Organisationen repräsentieren.
Zuwiderhandlungen hiergegen sowie die Störung des Hausfriedens haben den Verweis vom Gelände des LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen zur Folge und werden gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt (siehe auch unten: „Verstöße gegen die Hausordnung“).
Haftung
Sie haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. (Zur Aufsichtspflicht s.u.)
Film- und Fotoaufnahmen, Publikationen
Das Fotografieren und das Filmen sind nur zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken gestattet. Für die Wahrung der Urheberrechte und der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sind die Fotografierenden bzw. Filmenden verantwortlich.
Nicht gestattet ist die wörtliche Wiedergabe der Inhalte von geführten Rundgängen und
Veranstaltungen, vollständig oder auszugsweise, in Film, Ton oder gedruckter Form.
Auf Aufforderung durch das LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen oder abgebildeter Personen sind Fotos und Filme von privaten Internetseiten, aus Netzwerken und Internetportalen unverzüglich zu entfernen. Der/die Nutzer*in haftet für etwaige Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechten oder sonstiger berechtigter Interessen.
Gewerbliche Fotografien, Ton- oder Filmaufnahmen sind nur nach vorheriger schriftlicher
Genehmigung durch die Museumsdirektion möglich. Fotografieren, Ton- und Filmaufnahmen zu Pressezwecken sind nach vorheriger Anmeldung möglich. Für alle Film- und Fotoanfragen, die über private Zwecke hinausgehen, wenden Sie sich bitte an die Museumsleitung: monika.gruebel@lvr.de
- 1. Kindern unter 14 Jahren ist der Besuch des LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen nur in Begleitung einer erwachsenen verantwortlichen Aufsichtsperson gestattet.
- 2. Erfolgt der Besuch von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Klassenverband, in der KiTa-Gruppe etc., geht die Aufsichtspflicht auf die begleitenden Lehrer*innen bzw. Erzieher*innen über. Diese sind nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden.
- 3. Wir verweisen auf die Aufsichtspflicht gemäß § 1631 BGB:
Die Personensorgeberechtigten (regelmäßig die Eltern) und alle Personen, die die Aufsichtspflicht übernommen haben (Begleitpersonen), sind für das angemessene Verhalten der von ihnen beaufsichtigten Kinder und Jugendlichen verantwortlich.
Aufsichtspflichtige Personen haften nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches für eigene etwaige Aufsichtspflichtverletzungen.
Die Aufsichtspflichtigen dürfen ihre Gruppe nicht verlassen.
Verhalten in und bei allen Angeboten, Veranstaltungen und Einrichtungen des LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen; Verstöße gegen die Hausordnung
Der Konsum von mitgebrachtem Alkohol sowie von Cannabis, das Rauchen und der Gebrauch von E-Zigaretten sind auf dem gesamten Gelände des LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen sowie bei Veranstaltungen des LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen verboten.
Telefonieren und der Einsatz von Mediengeräten mit Lautsprechern ist nicht gestattet. Mitgeführte Mobiltelefone sind auf lautlos zu schalten.
Wir bitten Sie freundlichst, alles zu unterlassen, was der Sicherheit und Ordnung im LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen abträglich ist. Besucher*innen, die diese Ordnung oder die Anweisungen des Personals nicht befolgen, kann der weitere Aufenthalt im LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen untersagt werden.
Bei schwerwiegenden Verstößen oder wenn Besucher*innen sich wiederholt nicht an die
Hausordnung und die Weisungen des Servicepersonals halten, kann ein zeitlich befristetes oder unbefristetes Hausverbot erteilt werden. Dieses Hausverbot kann auch nachträglich ausgesprochen werden, sollten schwerwiegende Verstöße erst im Nachhinein festgestellt werden.
Die Hausordnung tritt am 01.09.2026 in Kraft.