Ambulanz als erste Anlaufstelle

Hier werden die Weichen für die weitere Behandlung gestellt und ambulante Operationen vorbereitet.

Illustration von drei Personen, die Kästchen auf einem überdimensionalen Browserfenster verschieben.

Termin vereinbaren - der erste Schritt

Den ersten Kontakt haben Sie als Patient*innen grundsätzlich in unserer Ambulanz. Hier werden Sie von erfahrenen Ärzt*innen für Orthopädie und Unfallchirurgie untersucht und beraten und die Weichen für das weitere Vorgehen werden gestellt.

So werden ambulante oder stationäre Operationen geplant, aber auch nicht-operative Behandlungsmaßnahmen.

Neben der Behandlung von verschleißbedingten Erkrankungen des Bewegungsapparates bei Erwachsenden können wir auch bei bestimmten kinderorthopädischen Fragestellungen beratend tätig sein, zum Beispiel Skoliosen, der Ultraschalluntersuchung der Säuglingshüfte oder bei Fehlstellungen der Füße.

Illustration eines übergroßen Schreibblocks light

Allgemein Sprechstunde

Neben der allgemeinen Sprechstunde, die für alle Beschwerdebilder zugängig ist, stehen bei entsprechendem Bedarf auch Spezialsprechstunden zur Verfügung, unsere Mitarbeiter*innen beraten Sie gerne, um die für Sie optimale Sprechstunde zu finden.

Sprechzeiten der Ambulanz:

  • montags bis donnerstags 8.00 bis 15.15 Uhr
  • freitags 8.00 bis 12.00 Uhr

Orthopädische Notfälle

Für orthopädische Notfälle steht unsere Ambulanz rund um die Uhr zur Verfügung, bei entsprechender Indikation ist eine stationäre Aufnahme möglich.

Wir haben aber keine Zulassung zur Verordnung von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln und dürfen auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

Notwendige Unterlagen

Um einen Termin in einer der Sprechstunden vereinbaren zu können, benötigen Sie als gesetzlich Versicherte eine Überweisung von Orthopäd*innen oder Chirurg*innen, Rheumatolog*innen, des Kinderärzt*innen oder eine Einweisung von Hausärzt*innen.

Bitte beachten Sie, dass wir eine Überweisung von Hausärzt*innen leider nicht annehmen können und eine Behandlung zulasten der Berufsgenossenschaft (Arbeitsunfälle oder deren Folgen) grundsätzlich nicht möglich ist.

Privatpatient*innen oder Selbstzahler*innen können Termine auch ohne Über- oder Einweisung vereinbaren.

Einweisung oder Überweisung? Was ist der Unterschied?

Brauche ich nun für den Klinikaufenthalt eine Einweisung oder reicht eine Überweisung? Was benötige ich bei meinem ersten Termin?

Hier erklärt Ihnen die Kassenärztlichen Bundesvereinigung, wo genau der Unterschied liegt.