Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Ganzheitliche Förderung für eine aktive Teilhabe: Wir unterstützen Kinder und Jugendliche mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen individuell. Erfahren Sie mehr über unseren Förderschwerpunkt und unsere starken Klassenteams.

Ganzheitliche Förderung im Schulalltag

Der Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (KME) richtet sich an Schüler*innen, deren schulisches Lernen durch körperliche Beeinträchtigungen dauerhaft beeinflusst wird. Dazu zählen unter anderem Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark oder Muskulatur sowie chronische Erkrankungen.

Diese Einschränkungen wirken sich häufig auf Bereiche wie Bewegung, Haltung, Feinmotorik, Ausdauer oder die Kommunikation aus.

Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist es, Barrieren abzubauen und eine aktive Teilnahme am Unterricht und Schulleben zu ermöglichen.

Ob Rollstühle, Orthesen oder elektronische Sprachausgabegeräte (Talker) – wir stimmen Hilfsmittel, Unterricht und Raumgestaltung individuell ab, um die größtmögliche Selbstständigkeit und soziale Teilhabe unserer Schüler*innen zu stärken.

Multiprofessionelle Teams als feste Stütze

An der LVR-Frida-Kahlo-Schule wird jede Klasse von einem festen, interdisziplinären Team begleitet. Dieses besteht in der Regel aus mehreren Lehrkräften, Therapeut*innen, Pflegefachkräften sowie weiteren Unterstützungskräften.

Das Klassenteam gestaltet einen rhythmisierten Schultag, in dem Unterricht, Therapie und Pflege nahtlos ineinandergreifen.

  • Sinnvolle Tagesstruktur: Der Stundenplan verbindet Lernzeiten, Therapieeinheiten, Pflegephasen und Pausen zu einem verlässlichen Ablauf.
  • Individuelle Förderplanung: Auf Basis regelmäßiger Beobachtungen werden Förderbedarfe genau erfasst und nächste Entwicklungsschritte gemeinsam festgelegt.
  • Ganzheitliche Entwicklungsbegleitung: Unterstützung wird flexibel im Unterricht, bei Mahlzeiten, der Orientierung im Gebäude oder bei der Nutzung von Hilfsmitteln geboten.
  • Erziehungspartnerschaft: Ein kontinuierlicher Austausch mit den Erziehungsberechtigten sichert eine abgestimmte Begleitung der Kinder und Jugendlichen.

Der Weg an unsere Schule: Das AO-SF-Verfahren

Die Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs erfolgt über das offizielle Verfahren "Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung" (AO-SF):

  1. Antragstellung: Der Antrag wird von den Eltern oder Erziehungsberechtigten oder der Leitung der allgemeinen Schule gestellt.
  2. Gutachten und Untersuchung: Neben einem pädagogischen Gutachten findet eine schulärztliche Untersuchung statt. Die Perspektiven der Familien fließen direkt in das Ergebnis ein.
  3. Entscheidung und Aufnahme: Die Schulaufsichtsbehörde stellt den Förderbedarf fest und weist den passenden Förderort zu. In Abstimmung mit dem Bescheid leiten wir die Aufnahme an unserer Schule in die Wege.