Unsere Mitarbeitenden dürfen aus rechtlichen Gründen nur dann Medikamente geben, wenn eine ärztliche Verordnung in der Schule vorliegt, auf der die genaue Dosierung angegeben ist.
Zusätzlich zur ärztlichen Verordnung benötigen wir immer auch das Medikament in der Originalverpackung und den Beipackzettel.
Die Verordnung, die Medikamente in Originalverpackung inklusive Beipackzettel müssen zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres bei uns vorgelegt werden. Sollte sich die Medikamentengabe im Laufe des Schuljahres verändern, benötigen wir entsprechend der neuen Verordnung alles neu.
Bitte sorgen Sie dafür, dass in den Klassenteams eine entsprechende aktuelle ärztliche Verordnung vorliegt. Ohne ärztliche Verordnung dürfen wir Ihrem Kind keine Medikamente verabreichen!