Die Bildungsgänge Hauptschule und Lernen sind auf eine zehnjährige Schulzeit ausgerichtet und der Bildungsgang Geistige Entwicklung auf elf Jahre. Haben die Schüler*innen die individuelle Schuleingangsphase in drei Jahren gemacht, wird das dritte Jahr nicht auf den Bildungsgang angerechnet.
Bildungsgang Hauptschule
Der Bildungsgang Hauptschule endet in der Regel mit der Zentralen Prüfung in der Klasse 10 (ZP10) und wird dann mit dem Erweiterten Ersten Schulabschluss (früher 10A) abgeschlossen. Dies ermöglicht eine Lehre in einem Ausbildungsberuf oder den Wechsel an eine Berufsschule, um den Realschulabschluss anzustreben.
Bildungsgang Lernen
Der Bildungsgang Lernen führt zum Abschluss im Bildungsgang. Hieraus eröffnen sich viele Möglichkeiten der Beruflichen Orientierung. Man kann an einer (fachrichtungsspezifischen) Berufsschule den Ersten Schulabschluss (Hauptschule) anstreben, oder in Berufsbildungswerken konkrete erste Berufserfahrungen sammeln und sich weiter orientieren. Darüber hinaus gibt es einige Ausbildungsmöglichkeiten zum Beispiel in der Gastronomie als Hilfskoch oder im Sozialen Bereich als Hilfspflegekraft.
Im Bildungsgang Lernen kann unter bestimmten Voraussetzungen im letzten Schuljahr auch der Erste Schulabschluss (früher Hauptschule) erreicht werden.
Bildungsgang Geistige Entwicklung
Der Bildungsgang Geistige Entwicklung endet in allen Schulformen mit dem Abgangszeugnis. Auch hier sind die Anschlüsse sehr vielfältig. Viele unserer Schüler*innen im Bildungsgang wechseln in den Förderbereich oder Ausbildungsbereich einer Werkstatt für Behinderte. Es ist auch möglich, die Berufsschulpflicht im Bildungsgang an einer Berufsschule zu erfüllen.