Schüler*innen gelten als körperbehindert, wenn sie erhebliche Schwierigkeiten bei Bewegungen haben, Organe nicht richtig funktionieren oder ihre körperliche Situation eine starke psychische Belastung darstellt. Die rechtliche Basis hierfür ist das Schulgesetz NRW.
Der Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung greift immer dann, wenn ein Kind aufgrund körperlicher Gegebenheiten Unterstützung braucht, die über das Angebot einer allgemeinen Schule hinausgeht. Das kann viele Aspekte haben:
Bewegung und Haltung
Wir helfen Kindern, deren Stütz- und Bewegungssystem (Knochen, Muskeln oder Gelenke) eingeschränkt ist oder deren Nervensystem Signale anders verarbeitet.
Energie und Belastbarkeit
Manche Kinder ermüden schneller oder haben durch organische Erkrankungen weniger Kraft für den Schulalltag. Hier schaffen wir die nötigen Pausen und Freiräume.
Wahrnehmung und Erleben
Wenn das eigene Aussehen oder die Bewegungen stark von anderen abweichen, begleiten wir die Kinder dabei, ein starkes Selbstbild zu entwickeln.