Krankmeldung & Beurlaubung

Ihr Kind kann wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen oder benötigt eine Befreiung vom Unterricht? Hier finden Sie alle wichtigen Schritte und Fristen im Überblick.

Krankmeldung

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, informieren Sie bitte vor 8.00 Uhr das Schulsekretariat per E-Mail: kindabmelden@kme-w.de . Geben Sie bitte gleichzeitig auch dem Klassenteam über IServ Bescheid.

Falls Ihr Kind mit dem Schulbus befördert wird, benachrichtigen Sie bitte zusätzlich direkt das zuständige Busunternehmen.

Schriftliche Entschuldigung oder Attest?

Spätestens am dritten Fehltag muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung (per Post oder per E-Mail) vorliegen. Fehlt Ihr Kind länger als eine Woche, benötigen wir gegebenenfalls ein ärztliches Attest. Bei Krankheit direkt vor oder im Anschluss an die Ferien benötigen Schüler*innen immer ein ärztliches Attest.

Wenn Ihr Kind wieder in die Schule kommt, geben Sie ihm bitte die schriftliche Entschuldigung für alle Fehltage mit.

Beurlaubung und Unterrichtsbefreiung

Eine Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht kann nur aus wichtigen und nachvollziehbaren Gründen erfolgen.

  • Beurlaubung bis zu 2 Tagen: Reichen Sie bitte einen formlosen schriftlichen Antrag bei der jeweiligen Klassenleitung ein.
  • Beurlaubung ab 3 Tagen sowie direkt vor oder im Anschluss an die Ferien: Reichen Sie bitte etwa sechs Wochen im Voraus einen formlosen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung ein.