Zwang in der Psychiatrie

Selbstbestimmung ist der Maßstab psychiatrischen Handelns. Zwangsmaßnahmen kommen nur als letztes Mittel und unter engen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.

Ein Mann steht vor zwei verschlossenen Türen und schaut sich ratlos um

Zwang vermeiden

Menschen mit psychischen Erkrankungen haben das Recht, selbst über ihre Behandlung zu entscheiden. Dieses Recht auf Selbstbestimmung ist ein grundlegendes Prinzip psychiatrischen Handelns. Nur wenn Menschen sich aufgrund einer psychischen Erkrankung selbst oder andere erheblich gefährden, können unter engen gesetzlichen Voraussetzungen vorübergehend Zwangsmaßnahmen erforderlich werden. Sie dienen ausschließlich dem Schutz der betroffenen Person oder anderer und werden nur eingesetzt, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen.

Beziehung stärken

Zwangsmaßnahmen möglichst zu vermeiden, beginnt lange bevor eine Situation eskaliert. Eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung, frühzeitige Krisenerkennung und eine individuelle Behandlungsplanung helfen, Konflikte frühzeitig zu entschärfen und die Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten. Diese Haltung ist auch in der Leitlinie „Gute psychiatrische Behandlung“ des LVR-Klinikverbunds verankert. Sie stellt therapeutische Beziehungen, trialogische Perspektiven und eine größtmögliche Selbstbestimmung in den Mittelpunkt.

Verantwortung übernehmen

Lassen sich Zwangsmaßnahmen nicht vermeiden, müssen sie sorgfältig dokumentiert, kontinuierlich überprüft und so kurz wie möglich gehalten werden. Ebenso wichtig ist ihre Nachbereitung – gemeinsam mit den betroffenen Patient*innen und den beteiligten Mitarbeitenden. So können belastende Erfahrungen aufgearbeitet und Erkenntnisse für den zukünftigen Umgang mit Krisensituationen gewonnen werden.

Unser Anspruch ist eine Psychiatrie, die Menschen schützt, ihre Würde achtet und ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich erhält.