Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an den Landschaftsverband Rheinland ist nur unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen zulässig. Grundsätzlich ist zwischen formfreien und formgebundenen Schreiben zu unterscheiden.
1. Formfreie elektronische Kommunikation
Für formfreie Nachrichten (Anfragen, Anträge und Verfahren), die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine (qualifizierte) elektronische Signatur erforderlich.
Die E-Mailadresse lautet in diesen Fällen: post@lvr.de
Darüber hinaus sind in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen zu finden, an die Sie ebenfalls E-Mails senden können.
2. Formgebundene Kommunikation
Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift erfordern oder Rechtsfristen in Gang setzen (beispielsweise Schreiben wie Widersprüche und viele Anträge), müssen bei elektronischer Übermittlung nach dem Gesetz entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 2 Absatz 1 Nummer 2 Signaturgesetz) versehen sein, oder per De-Mail mit Absenderbestätigung (§ 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes) übersandt werden. Dies gilt sowohl für die Mitteilungen selbst, als auch für eventuelle Anlagedokumente.
Diese beiden Formen der elektronischen Übermittlung ersetzen die gesetzlich angeordnete Schriftform (= Unterschrift in der Papierform).
Die Übermittlung elektronischer Dokumente bei formgebundenen Anträgen, Anzeigen und so weiter erfolgt mittels der qualifizierten elektronischen Signatur an
post@lvr.de
De-Mail ist der Name eines auf E-Mail-Technik beruhenden, hiervon aber technisch getrennten Kommunikationsmittels zur "sicheren, vertraulichen und nachweisbaren" Kommunikation im Internet. Voraussetzung ist die sichere Anmeldung eines eigenen De-Mail-Kontos gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz.
Die De-Mailadresse lautet: zv.postdienst@lvr.de-mail.de