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Förderung und Entwicklung von Familienpflegediensten

Der LVR fördert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen die Entwicklung von Familienpflegediensten.

Ziel ist es, Angebote aufzubauen, bestehende Angebote weiterzuentwickeln sowie auszubauen. Die veränderten gesellschaftlichen Lebenssituationen von Familien werden dabei berücksichtigt. Durch verbindliche Formen der Zusammenarbeit soll ein flächendeckendes, qualifiziertes Angebot sichergestellt werden.

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Wer wird gefördert?

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Verbände mit Sitz in Nordrhein-Westfalen können gefördert werden, soweit sie Träger von Familienpflegediensten sind und dort qualifizierte Familienpflege-Fachkräfte beschäftigen.

Was wird gefördert?

Es wird die Beschäftigung qualifizierter Leitungs-Fachkräfte von Familienpflegediensten (maximal eine Vollzeitstelle pro Kreis/kreisfreier Stadt) gefördert.

Wie wird gefördert?

Die Projektförderung aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt auf freiwilliger Basis und in Form eines Zuschusses. Der Festbetrag wird jährlich im Rahmen der Haushaltsgesetze festgelegt.

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Kreis Euskirchen, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis

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Morena Seifer

Telefon

workTelefon:
0221 809-6753
faxTelefax:
0221 8284-1365

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Stadt Düsseldorf, Stadt Essen, Stadt Mönchengladbach

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Sebastian Hehn

Telefon

workTelefon:
0221-809-7885

E-Mail

Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Stadt Wuppertal

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Steffen Schmeißer

Telefon

workTelefon:
0221-809-6671
faxTelefax:
0221-8284-4046

E-Mail

Stadt Köln, Kreis Wesel

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Falk Drewitz

Telefon

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0221 809-6618
faxTelefax:
0221 8284-4027

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