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Behinderung und Ausweis

Die Leistungen des LVR-Inklusionsamtes zur Teilhabe am Arbeitsleben können von anerkannt schwerbehinderten Menschen und ihnen gleichgestellten Menschen in Anspruch genommen werden. Hier gibt es Informationen zum Schwerbehindertenausweis und zur Gleichstellung.

Der Schwerbehindertenausweis

Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr gelten als schwerbehindert und haben die Möglichkeit einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Der Schwerbehindertenausweis gilt als Nachweis der Anerkennung der Schwerbehinderung. Dieser wird auf Antrag durch die zuständigen kreisfreien Städte und Kreise erteilt. Nachfolgend finden Sie eine Verlinkung zur Website der Landesregierung Nordrhein-Westfalen über deren Hotline Sie die für Ihren jeweiligen Wohnort zuständige Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten können, erfragen können.

Die Gleichstellung

Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 können eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragen, wenn sie ohne die Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommen oder ihren derzeitigen Arbeitsplatz verlieren würden. Bis auf wenige Ausnahmen haben sie im Arbeitsleben dann die gleichen Rechte wie schwerbehinderte Menschen. Der Antrag auf Gleichstellung wird bei der Agentur für Arbeit gestellt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Arbeitsagentur.

Die Einsatzfähigkeit von Menschen mit einer Schwerbehinderung

Schwerbehinderungen können die unterschiedlichsten Ursachen haben. Sie können angeboren oder die Folge eines Unfalls oder einer Krankheit sein. Zudem können unterschiedliche Arten von Behinderungen und ihre Auswirkungen unterschieden werden. Demzufolge sind auch die mit der Behinderung verbundenen Einschränkungen vielseitig und unterschiedlich ausgeprägt. Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Menschen können die gleiche berufliche Leistung bringen wie Menschen ohne Behinderung. Mit der Unterstützung durch die Leistungen des Inklusionsamtes können zudem Einschränkungen ausgeglichen und die volle Leistungsfähigkeit erreicht werden.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen zum Thema Behinderung und Ausweis stehen Ihnen verschiedene Publikationen zum Download und zur Bestellung zur Verfügung.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

LVR-Inklusionsamt

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