Krankmeldung & Beurlaubung
Ein verlässliches Miteinander ist uns wichtig. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und Schritte, wie Sie Ihr Kind im Krankheitsfall richtig abmelden oder einen Antrag auf Beurlaubung stellen können.
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Wenn Ihr Kind krank ist, informieren Sie bitte unser Schulsekretariat am ersten Krankheitstag noch vor Unterrichtsbeginn in der Zeit von 7.00 bis 7.30 Uhr per Telefon oder E-Mail. Geben Sie – wenn möglich – an, wie lange Ihr Kind voraussichtlich fehlen wird. Das Sekretariat gibt die Information an die jeweilige Klasse weiter. Falls Ihr Kind länger als drei Tage fehlen wird, benötigen wir ein ärztliches Attest.
Benachrichtigen Sie bitte auch das Busunternehmen oder die Busbegleitung, ab wann Ihr Kind nicht abgeholt werden muss und ab wann es wieder abgeholt werden kann.
Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht krank zur Schule. Bei Infekten (auch ohne Fieber) sollte Ihr Kind zu Hause bleiben, weil die Ansteckungsgefahr für Mitschüler*innen und Personal sehr groß ist. Lassen Sie unklare Erkrankungszeichen bitte vor Schulbeginn abklären.
Kommt Ihr Kind krank zu Schule, müssen Sie es gegebenenfalls selbst abholen oder die Kosten für die Taxifahrt nach Hause übernehmen!
Schüler*innen können grundsätzlich nur aus einem wichtigen Grund vom Unterricht befreit werden. Ob dem Antrag stattgegeben wird, entscheidet die Schulleitung. Bitte stellen Sie den Antrag auf Beurlaubung immer schriftlich, mit einer ausführlichen Begründung und ausreichend Vorlaufzeit – idealerweise etwa sechs Wochen vor dem gewünschten Termin.
Wenn Sie Ihr Kind für lediglich ein oder zwei Tage beurlauben lassen möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Klassenleitung.
Dauert die gewünschte Freistellung länger als zwei Tage an, wenden Sie sich über unser Schulsekretariat direkt an die Schulleitung. Bei längerfristigen Zeiträumen muss zusätzlich die zuständige Schulaufsichtsbehörde der Beurlaubung zustimmen.
Für Zeiten direkt vor oder nach den offiziellen Schulferien gelten besonders strenge Vorgaben :
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Schulsekretariat