Krankmeldung & Beurlaubung

Verlässliche Information für einen reibungslosen Schulalltag: Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Kind bei Krankheit ordnungsgemäß krankmelden und welche Regelungen für geplante Befreiungen oder Beurlaubungen vom Unterricht gelten.

Vorgehen bei Krankheit Ihres Kindes

Wenn Ihr Kind den Unterricht krankheitsbedingt nicht besuchen kann, bitten wir Sie, die Krankmeldung am ersten Fehltag noch vor Unterrichtsbeginn vorzunehmen.

So melden Sie Ihr Kind krank

  • Zeitfenster: Bitte informieren Sie das Schulsekretariat morgens zwischen 7.30 und 8.00 Uhr.
  • Mitteilung: Geben Sie uns telefonisch oder per E-Mail Bescheid und nennen Sie – falls bereits absehbar – die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit. Das Sekretariat leitet die Information direkt an das jeweilige Klassenteam weiter.

Kontaktdaten

Längere oder planbare Fehlzeiten

  • Vorabsehbare Abwesenheit: Steht eine längere Abwesenheit im Voraus fest (beispielsweise wegen eines geplanten Krankenhausaufenthalts), informieren Sie das Klassenteam bitte rechtzeitig.
  • Erkrankung über 14 Tage: Dauert eine Erkrankung länger als zwei Wochen an, halten Sie bitte direkt Rücksprache mit dem Klassenteam oder geben Sie eine kurze Zwischennachricht an das Schulsekretariat.

Schriftliche Entschuldigung und Atteste

Dauert die Erkrankung länger als drei Schultage an, ist der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Dies kann unkompliziert über einen Eintrag im Mitteilungsheft geschehen. In bestimmten Fällen kann das Klassen- oder Pflegeteam die Vorlage eines ärztlichen Attests anfordern.

Dokumente und Formulare zum Download

Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen rund um die Krankmeldung und Beurlaubung zum Ausfüllen:

Wichtiger Hinweis zum Gesundheitsschutz

Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht krank in die Schule!

Gerade bei Infekten – auch ohne Fieber – ist das Ansteckungsrisiko für Mitschüler*innen sowie für das Schul- und Pflegepersonal hoch. Wir bitten Sie daher eindringlich, unklare Symptome vor Schulbeginn medizinisch abklären zu lassen und Ihr Kind im Zweifel zu Hause zu betreuen.

Sollte ein Kind krank in der Schule erscheinen oder während des Schultages Symptome entwickeln, müssen Sie dieses gegebenenfalls selbst abholen oder die Kosten für den Rücktransport (zum Beispiel per Taxi) übernehmen.

Unterrichtsbefreiung und Beurlaubung

Für planbare Abwesenheiten gelten an der LVR-Christy-Brown-Schule folgende Regelungen:

  • Kurzzeitige Befreiung (bis zu zwei Tage): Liegt ein dringender Grund vor (zum Beispiel ein nicht verschiebbarer Arzttermin), kann das Klassenteam Ihr Kind für bis zu zwei Tage vom Unterricht befreien.
  • Längere Beurlaubung: Eine Unterrichtsbefreiung von mehr als zwei Tagen kann ausschließlich durch die Schulleitung genehmigt werden. Reichen Sie hierfür bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung ein.
  • Ferienrandtage: Gemäß den Vorgaben des Schulministeriums ist eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Schulferien grundsätzlich nicht möglich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Fehlzeiten, Krankmeldung und Beurlaubung