Denkmalschutz und Denkmalpflege fallen in Deutschland in die Zuständigkeit der Länder. NRW verfügt seit 1980 über ein Denkmalschutzgesetz, das die rechtliche Grundlage des Handelns der Denkmalbehörden und der Denkmalfachämter bildet sowie deren Aufgaben und Zuständigkeiten festlegt. Es regelt den Umgang mit Bau-, Garten- und beweglichen Denkmälern, Denkmalbereichen und Bodendenkmälern.
Am 6. April 2022 verabschiedete das Landesparlament ein neues nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz, das am 1. Juni 2022 in Kraft trat. Eine Evaluation des neuen Gesetzes war laut Koalitionsvertrag der amtierenden Landesregierung für 2025 vorgesehen.
Stattdessen wurde das Gesetz nun aber erneut geändert: Am 15. Juli 2026 hat der Landtag NRW eine Novelle der Landesbauordnung verabschiedet, die auch gravierende Änderungen am Denkmalschutzgesetz beinhaltet. Mit der Novellierung soll laut Begründung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW den neuen sicherheitspolitischen Vorgaben der Bundesregierung Rechnung getragen (Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung (RRGV)) und Verfahren erleichtert werden, die Anlagen der Landesverteidigung und des Katastrophenschutzes betreffen. Es wird in Aussicht gestellt, dass der praktische Vollzug der mit dem Denkmalschutzgesetz NRW erlassenen Vorschriften zum 1. Januar 2029 überprüft werde. Das Gesetz tritt am 1. September 2026 in Kraft.